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Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung

Sich zu schützen ist gut - sich rundum zu schützen ist besser. Das gemeinsam mit der NRV (Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft AG, Mannheim) entwickelte Deckungskonzept Vertrags- und Honorar- Rechtsschutzversicherung* stellt insoweit eine sinnvolle Erweiterung Ihres persönlichen Versicherungsumfangs im Rahmen der ARCHIPROTECT®-Berufs-Haftpflichtversicherung dar.

Architekten und Bauingenieure können ihre Schlussrechnung meist erst stellen, wenn alle Arbeiten erledigt sind und die anderen Baubeteiligten ihr Geld längst erhalten haben. Weniger finanzkräftige Bauherren versuchen sich immer häufiger vor der Zahlung zu drücken oder zumindest den Architekten oder Ingenieur zu einem teilweisen Verzicht zu bewegen. Das Risiko eines "normalen" Zivilprozesses wird im Architekten-Honorarrecht potenziert durch eine sehr formalistische Betrachtung, z.B. bezüglich des Schriftformerfordernisses und der Prüffähigkeit einer Rechnung, sowie einer sehr einfallsreichen Auslegung der Rechtssprechung, soweit es die Differenzierung zwischen entgeltlicher Tätigkeit und Akquisition betrifft. Der Architekt oder Ingenieur ist zudem nicht nur bezüglich der zu erbringenden Werkleistung vorleistungspflichtig, auch im Prozessfall muss er Grund und Höhe seines Begehrens darlegen und beweisen. Die Vielzahl der Probleme, mit denen der Architekt oder Ingenieur auf diesem Gebiet konfrontiert wird, ist auch den Auftraggebern bekannt und führt häufig dazu, dass berechtigte Ansprüche nicht geltend gemacht werden und aus Angst vor einem Prozess auf das Honorar verzichtet wird. Hier hilft dann die Honorar-Rechtsschutzversicherung weiter.

Die Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung bietet sofortigen Versicherungsschutz - ohne die sonst beim Vertrags-Rechtsschutz übliche Wartezeit nach Versicherungsbeginn - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schriftlichen Werkverträge, die ab Beginn des Einschlusses der Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung mit den Auftraggebern abgeschlossen werden. Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes werden nach dem gesetzlichen Gebührenrahmen und ggf. auch die mit dem Versicherer besonders vereinbarten höheren Kosten werden bis zu einer Höhe von 500 EUR pro Stunde übernommen. Auch die Kosten eines Korrespondenzanwaltes in Zivilverfahren im In- und Ausland bei mehr als 100 km Entfernung zwischen Wohnort des Versicherungsnehmers und Gerichtsort stehen unter Versicherungsschutz. Gleiches gilt für Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie für die Kosten eines Schiedsgerichts oder einer Schlichtungsstelle bis zur Höhe der Gebühren eines zuständigen staatlichen Gerichts der 1. Instanz. Findet der Gerichtstermin im Ausland statt und wird Ihr persönliches Erscheinen angeordnet, werden auch Ihre Reisekosten übernommen. Und für den Fall, dass Sie den Prozess gegen Ihren Auftraggeber verlieren, sind natürlich auch die Kosten, die der Gegenseite zu erstatten sind, vom Versicherungsschutz umfasst.


* Risikoträger: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, 68148 Mannheim

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