Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung
Sich zu schützen ist gut - sich rundum zu schützen ist besser.
Das gemeinsam mit der NRV (Neue Rechtsschutz Versicherungsgesellschaft
AG, Mannheim) entwickelte Deckungskonzept Vertrags- und Honorar-
Rechtsschutzversicherung* stellt insoweit eine sinnvolle
Erweiterung Ihres persönlichen Versicherungsumfangs im Rahmen der
ARCHIPROTECT®-Berufs-Haftpflichtversicherung dar.
Architekten und Bauingenieure können ihre Schlussrechnung meist
erst stellen, wenn alle Arbeiten erledigt sind und die anderen
Baubeteiligten ihr Geld längst erhalten haben.
Weniger finanzkräftige Bauherren versuchen sich immer häufiger vor
der Zahlung zu drücken oder zumindest den Architekten oder Ingenieur
zu einem teilweisen Verzicht zu bewegen.
Das Risiko eines "normalen" Zivilprozesses wird im Architekten-Honorarrecht
potenziert durch eine sehr formalistische Betrachtung, z.B. bezüglich
des Schriftformerfordernisses und der Prüffähigkeit einer Rechnung,
sowie einer sehr einfallsreichen Auslegung der Rechtssprechung, soweit
es die Differenzierung zwischen entgeltlicher Tätigkeit und Akquisition
betrifft. Der Architekt oder Ingenieur ist zudem nicht nur bezüglich
der zu erbringenden Werkleistung vorleistungspflichtig, auch im
Prozessfall muss er Grund und Höhe seines Begehrens darlegen und
beweisen. Die Vielzahl der Probleme, mit denen der Architekt oder
Ingenieur auf diesem Gebiet konfrontiert wird, ist auch den Auftraggebern
bekannt und führt häufig dazu, dass berechtigte Ansprüche nicht geltend
gemacht werden und aus Angst vor einem Prozess auf das Honorar
verzichtet wird. Hier hilft dann die Honorar-Rechtsschutzversicherung
weiter.
Die Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung bietet sofortigen
Versicherungsschutz - ohne die sonst beim Vertrags-Rechtsschutz übliche
Wartezeit nach Versicherungsbeginn - für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus schriftlichen Werkverträge, die ab Beginn des
Einschlusses der Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung mit
den Auftraggebern abgeschlossen werden.
Die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes werden nach dem gesetzlichen
Gebührenrahmen und ggf. auch die mit dem Versicherer besonders
vereinbarten höheren Kosten werden bis zu einer Höhe von 500 EUR pro Stunde
übernommen.
Auch die Kosten eines Korrespondenzanwaltes in Zivilverfahren im In-
und Ausland bei mehr als 100 km Entfernung zwischen Wohnort des
Versicherungsnehmers und Gerichtsort stehen unter Versicherungsschutz.
Gleiches gilt für Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für
Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden, sowie
für die Kosten eines Schiedsgerichts oder einer Schlichtungsstelle bis
zur Höhe der Gebühren eines zuständigen staatlichen Gerichts der 1. Instanz.
Findet der Gerichtstermin im Ausland statt und wird Ihr persönliches
Erscheinen angeordnet, werden auch Ihre Reisekosten übernommen.
Und für den Fall, dass Sie den Prozess gegen Ihren Auftraggeber
verlieren, sind natürlich auch die Kosten, die der Gegenseite zu
erstatten sind, vom Versicherungsschutz umfasst.
* Risikoträger: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG, 68148 Mannheim