Baugewährleistungs-Versicherung für Bauhandwerker
Absicherung auch nach der Bauabnahme
Auch eine noch so sorgfältige Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen
Mängel aufdecken. Oft treten diese erst nach der Abnahme hervor und lösen für den
Bauunternehmer Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Bauherren aus.
Der Bedarf nach Absicherungsmöglichkeiten für Risiken des
Bauunternehmers ist nicht neu und bisher durch unterschiedliche Formen
wie z.B. Sicherheitseinbehalten oder Bürgschaften auch möglich.
Mit der Baugewährleistungs- Versicherung wird eine Absicherungsform durch
eine Versicherung angeboten, die dem bauausführenden Unternehmer
Versicherungsschutz für die finanziellen Belastungen, die aus der
Verpflichtung zur Mängelhaftung resultieren, angeboten und damit auch
eine Deckungslücke geschlossen. Wir setzen dort an, wo andere aufhören:
- Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht-Versicherung sind Ansprüche
auf Vertragserfüllung Gegenstand der Versicherung
- Im Gegensatz zur Bauleistungs-Versicherung ist ausschließlich der
Risikobereich nach Abnahme der Bauleistung versichert.
Jedes Bauvorhaben wird gutachterlich durch eine Sachverständigenorganisation begleitet - von der
Planung bis zur Abnahme. Dies gewährt bereits vor der Abnahme Sicherheit
durch fachkompetente, bundesweite Bewertung ihrer Bauqualität. Und
sollten nach Abnahme noch Mängel auftreten, steht die Baugewährleistungs-
Versicherung hierfür gerade bis zu fünf Jahre nach der Abnahme. Die
Baugewährleistungs-Versicherung bietet damit ein
Höchstmaß an Qualität und Sicherheit am Bau.