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Baugewährleistungs-Versicherung für Bauhandwerker

Absicherung auch nach der Bauabnahme

Auch eine noch so sorgfältige Bauabnahme kann nicht immer alle vorhandenen Mängel aufdecken. Oft treten diese erst nach der Abnahme hervor und lösen für den Bauunternehmer Gewährleistungsverpflichtungen gegenüber dem Bauherren aus.

Der Bedarf nach Absicherungsmöglichkeiten für Risiken des Bauunternehmers ist nicht neu und bisher durch unterschiedliche Formen wie z.B. Sicherheitseinbehalten oder Bürgschaften auch möglich. Mit der Baugewährleistungs- Versicherung wird eine Absicherungsform durch eine Versicherung angeboten, die dem bauausführenden Unternehmer Versicherungsschutz für die finanziellen Belastungen, die aus der Verpflichtung zur Mängelhaftung resultieren, angeboten und damit auch eine Deckungslücke geschlossen. Wir setzen dort an, wo andere aufhören:

  • Im Gegensatz zur Betriebshaftpflicht-Versicherung sind Ansprüche auf Vertragserfüllung Gegenstand der Versicherung
  • Im Gegensatz zur Bauleistungs-Versicherung ist ausschließlich der Risikobereich nach Abnahme der Bauleistung versichert.

Jedes Bauvorhaben wird gutachterlich durch eine Sachverständigenorganisation begleitet - von der Planung bis zur Abnahme. Dies gewährt bereits vor der Abnahme Sicherheit durch fachkompetente, bundesweite Bewertung ihrer Bauqualität. Und sollten nach Abnahme noch Mängel auftreten, steht die Baugewährleistungs- Versicherung hierfür gerade bis zu fünf Jahre nach der Abnahme. Die Baugewährleistungs-Versicherung bietet damit ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit am Bau.

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