Fensterflächen sind durch äußere Einflüsse gefährdet. Einen Schutz vor
finanziellen Verlusten bietet die Glasversicherung auf Grundlage der
Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB 2008).
Sie ersetzt den Wiederbeschaffungspreis (Naturalersatz) der zerbrochenen Scheibe.
Versicherbare Verglasungen
Verglasungen von Gebäude und Mobiliar der Betriebsräume mit einer Einzelgröße bis zu
10 m² und zwar
- Gebäude: Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Lichtkuppeln,
Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten,
Dächern, Brüstungen, Sonnenkollektoren (nicht Solarzellen, die der Stromversorgung
dienen), Glassteine und Profilbaugläser, Glas- und Kunststoffplatten
- Mobiliar: Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen,
Stand-, Wand- und Schrankspiegeln sowie Innentürverglasungen, Glas- und Kunststoffplatten.
Mitversichert sind Werbeanlagen bis 5.000 EUR auf Erstes Risiko.
Beitragsfreie Einschlüsse
Durch die VHV-Glasbruchversicherung sind zum Beispiel versichert:
- Sonderkosten für Gerüste, Kräne*
- Entschädigung für Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, u.a.*
- Entschädigung für Umrahmungen, Beschläge, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen*
* Diese Positionen sind jeweils bis 1.000 EUR mitversichert.