An einer Ausschreibung im Ausland teilzunehmen, Kontakte mit Architekten, Bauherren, Bauträgern oder Lieferanten zu knüpfen oder gar Verträge abzuschließen, bedeutet für einen Unternehmer völlig neue Kompetenzen zu erwerben. Dabei ist es besonders wichtig einen zuverlässigen Partner an seiner Seite zu haben.
Ein Grundwissen über Haftungstatbestände und administrative Gegebenheiten im Baurecht des Nachbarlandes sind Mindestvoraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung grenzüberschreitender Bauaktivitäten.
Frankreich
In Frankreich regeln das Code Civile umfassend das Verhältnis zwischen den Baubeteiligten und ihren Versicherungen. Der Bauunternehmer haftet im Rahmen seiner zehnjährigen Gewährleistungspflicht für die Beseitigung von Mängeln, die nach der Abnahme des Bauvorhabens auftreten (Art. 1792 ff Code Civil)
Die R. C. Décennale der VHV ist die erste Versicherung, mit der Sie französische Standards schon von Deutschland aus erfüllen können.
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes entsprechen in vollem Umfang den gesetzlichen Vorgaben in Frankreich.
Luxemburg
In Luxemburg können Architekten und Bauingenieure nur tätig werden, wenn eine Décennale - Versicherung nachgewiesen wird.
Belgien
In Belgien wird in aller Regel durch den Bauherren eine Décennale - Versicherung abverlangt.
Bei Fragen zu grenzüberschreitendem Bauen in diesen und anderen europäischen Ländern begleiten und unterstützen wir Sie gerne. Bitte wenden Sie sich an:
VHV Verbands- und Kooperationsmanagement Bau (VKB) Abraham-Lincoln-Str. 30
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 / 72377-0
Fax: 0611 / 72377-17