Ein eleganter Schwung, ein knallharter Schlag – nur leider hat Ihr Nachwuchs den sündhaft teuren Wintergarten Ihres Nachbarn getroffen.
Und jetzt? Klarer Fall: Sie sind in der Haftung und müssen den Schaden ersetzen.
Egal, wie hoch er ist. Egal, ob er aus Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit verursacht wurde. So steht's im Gesetz.
Aber keine Sorge: Die Privathaftpflicht der VHV bietet umfassenden Schutz – und zwar bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Unabhängig davon, wann und wo es passiert. Sichern Sie sich jetzt zu günstigen Beiträgen ab! |
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