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Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige


Diese Versicherung ist für diejenigen interessant, die nicht selbständig (oder freiberuflich) tätig sind und kein Fahrzeug versichern möchten. Sie bietet Rechtsschutz für das Privat- und Berufsleben und schließt auch den ehelichen Lebenspartner sowie die unverheirateten Kinder ein, solange sie keinen Beruf ausüben. Der nichteheliche Lebenspartner kann auf Antrag mitversichert werden.

Privat- und Berufs- Rechtsschutz bei der VHV schließt eine Menge Leistungsarten ein.
Sind Sie Selbständiger oder freiberuflich tätig und wollen Sie ausschließlich Ihren Privatbereich versichern?
Privaten Rechtsschutz für Selbständige finden Sie speziell für Ihre Berufsgruppe bei den Versicherungen für unsere  Gewerbekunden.
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