Diese Versicherung ist für diejenigen interessant, die nicht
selbständig (oder freiberuflich) tätig sind und kein Fahrzeug versichern möchten.
Sie bietet Rechtsschutz für das Privat- und Berufsleben und schließt
auch den ehelichen Lebenspartner sowie die unverheirateten Kinder ein,
solange sie keinen Beruf ausüben. Der nichteheliche Lebenspartner kann
auf Antrag mitversichert werden.

Privat- und Berufs-
Rechtsschutz bei der VHV schließt eine Menge Leistungsarten ein.

Sind Sie
Selbständiger oder freiberuflich tätig und wollen Sie ausschließlich Ihren Privatbereich versichern?
Privaten Rechtsschutz für Selbständige finden Sie speziell für Ihre Berufsgruppe
bei den Versicherungen für unsere
Gewerbekunden.