19.06.2025 - Lesedauer: 5 Min.

Zweitwagen günstig versichern: VHV Zweitwagenversicherung

Einstufung, Prozente und vieles mehr über Ihre Zweitwagenversicherung erfahren Sie hier.

Ratgeber - Zweitwagenversicherung

Ob Pkw, Motorrad oder Wohnmobil, für Ihr Zweitfahrzeug können Sie bei uns sofort zum günstigen Tarif eine Zweitwagenversicherung abschließen – selbst dann, wenn Ihr Erstwagen gar nicht bei uns versichert ist. Erfahren Sie, welche Vorteile und Voraussetzungen für verbesserte Einstufungen möglich sind und wie Sie die Ehegatten- und die Fahranfänger-Regelung nutzen können, um Ihren Zweitwagen günstig zu versichern.

Was ist eine Zweitwagenversicherung?

Eine Zweitwagenversicherung ist die Versicherung eines weiteren Fahrzeuges auf denselben Versicherungsnehmer oder dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner. Dabei muss es sich nicht nur um das zweite Fahrzeug handeln. Auch weitere Fahrzeuge können eine Zweitwagenregelung erhalten. Der Erstvertrag muss nicht einmal bei derselben Versicherung abgeschlossen sein. Voraussetzung ist, dass das Zweitfahrzeug erstmalig für den Versicherungsnehmer versichert wird.

Ist eine Zweitwagenversicherung sinnvoll?

Eine Zweitwagenversicherung kann schon ab dem zweiten Fahrzeug sinnvoll sein, da das Fahrzeug oftmals in einer besseren Schadensfreiheitsklasse eingeordnet wird, als es sonst der Fall wäre, und somit die Prämie günstiger ausfällt.

In welche SF-Klasse wird ein Zweitwagen eingestuft?

Im Normalfall wird Ihr Zweitwagen in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 eingestuft. Voraussetzungen dafür sind, dass Ihr Erstwagen in der Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 1/2 eingestuft ist und es sich bei beiden Fahrzeugen um einen PKW handelt.

Bei der VHV gibt es für Zweitwagen auch die Möglichkeit von Sondereinstufungen, von denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen profitieren können.

Zweitwagen mit Schadenfreiheitsklasse 2 versichern

Eine direkte Sondereinstufung in die höhere SF-Klasse 2 ist möglich, wenn:

  • Für Sie bereits ein Auto, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad oder Wohnmobil als Erstfahrzeug zugelassen ist
  • Das Erstfahrzeug in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mindestens in die SF-Klasse 2 eingestuft ist
  • Das Zweitfahrzeug ebenfalls auf Sie oder Ihren mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner, den Werksangehörigen eines Automobilherstellers, Leasinggeber, Geschäftsführer, Gesellschafter, Firmeninhaber bzw. behindertes Kind/Elternteil zugelassen ist und
  • Beide Fahrzeuge nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sind

Zweitwagen wie Erstwagen versichern

Unter bestimmten Bedingungen kann Ihr Zweitwagen in der Autoversicherung wie Ihr Erstfahrzeug eingestuft werden, und zwar wenn:

  • Auf Sie bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen ist
  • Das Erstfahrzeug in der Autoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist
  • Das Zweitfahrzeug ebenfalls auf Sie zugelassen wird
  • Beide Fahrzeuge ausschließlich von Ihnen genutzt werden
  • Beide Fahrzeuge nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sind

Bitte beachten Sie: Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln, erhält Ihr Nachversicherer eine Bestätigung des Schadenfreiheitsrabattes, der sich ohne die Sondereinstufung ergeben hätte.

Günstige Zweitwagenversicherung der VHV

Nutzen Sie ganz einfach den VHV Tarifrechner & berechnen Sie Ihre Autoversicherung!
Übrigens sparen Sie mit dem Zusatzbaustein TELEMATIK zusätzlich bis zu 30 % und werden für sicheres Fahren belohnt.

Häufige Fragen zur Zweitwagenversicherung

Was kostet ein Zweitwagen in der Kfz-Versicherung?

  • Wie viel der Zweitwagen in der Kfz-Versicherung genau kostet, ist individuell von mehreren Faktoren abhängig. Über unseren Online-Rechner können Sie Ihre Autoversicherung berechnen. Informationen zu anderen Kfz-Versicherungen finden Sie über unsere Seite Kfz-Versicherung.

Ist ein Zweitwagen in der Versicherung günstiger?

  • Wenn ein Fahrzeug mit einer Zweitwagenregelung versichert wird, ist dieses in der Versicherung tendenziell günstiger, als wenn es ohne diese Regelung versichert wird. Das liegt daran, dass sich die Einordnung in die Schadensfreiheitsklasse an dem Erstwagen orientiert. Das bedeutet, dass dem Vertrag nicht mehr die Schadensfreiheitsklasse 0 zugeordnet wird, wie es sonst der Fall ist, sondern, dass tendenziell eine bessere Schadensfreiheitsklasse erwartet werden kann. Eine bessere Schadensfreiheitsklasse bedeutet einen geringeren Versicherungsbeitrag.

Kann man mehrere Autos auf eine Person versichern?

  • Ja, es ist möglich, mehrere Autos auf eine Person zu versichern. Das kann sogar vorteilhaft sein, weil der Zweit- oder Drittwagen dann in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingeordnet wird und somit eine geringere Prämie gezahlt werden muss.

Wie wird mein Zweitwagen versichert?

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Einstufung:

    Zweitwagenregelung: Zweitfahrzeug bekommt SF 1/2

    Diese Einstufung wird vorgenommen, wenn das Erstfahrzeug mindestens SF 1/2 hat, der Versicherungsnehmer bei beiden Fahrzeugen derselbe ist und es sich bei beiden Fahrzeugen um einen Pkw handelt. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Voraussetzungen.

    Verbesserte Zweitwagenregelung: Zweitfahrzeug bekommt SF 2

    Die verbesserte Zweitwagenregelung findet Anwendung, wenn das Erstfahrzeug mind. in SF 2 eingeordnet, der Versicherungsnehmer bei beiden Fahrzeugen derselbe, und der Halter des Zweitwagens der Versicherungsnehmer, ein in häuslicher Gemeinschaft lebender Partner, behindertes Kind / Elternteil, Geschäftsführer, Leasinggeber, Gesellschafter oder Firmeninhaber ist. Ein Kriterium ist außerdem, dass beide Fahrzeuge nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sind.

    Verbesserte Zweitwagenregelung: Zweitfahrzeug wie Erstfahrzeug versichern

    Ihr Zweitwagen kann unter bestimmten Voraussetzungen in der Autoversicherung wie Ihr Erstfahrzeug eingestuft werden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass auf Sie bereits ein Pkw als Erstfahrzeug zugelassen und versichert ist, das Erstfahrzeug in der Autoversicherung mindestens in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft ist und das Zweitfahrzeug ebenfalls auf Sie zugelassen und versichert ist. Außerdem dürfen beide Fahrzeuge ausschließlich von Ihnen genutzt werden sowie nicht auf eine juristische Person bzw. Personengesellschaft versichert sein.

Um wie viel Prozent steigt die Vollkasko bei einem Schaden?

  • Es kommt auf die Höhe der Schadenfreiheitsklasse an, um wie viel Prozent der Beitrag der Vollkasko-Versicherung bei einem Schaden steigt. Eine Tabelle zur Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse ist in den jeweils gültigen Vertragsbedingungen vorhanden.

Kann man den Zweitwagen mit Saisonkennzeichen anmelden?

  • Ja, das ist möglich.

 

 

Diesen Artikel teilen