Alle Begriffe rund um Kautions- und Forderungsausfallversicherungen auf einen Blick.
Ablehnung
Ablehnung
Hierunter ist die Ablehnung des Versicherungsschutzes für Forderungen gegen einen Abnehmer bzw. Kunden zu verstehen. Der Versicherer wird den Versicherungsschutz für einen Abnehmer nur dann ablehnen, wenn die Bonität des Abnehmers für das angefragte Kreditlimit nicht ausreichend ist.
Ablösung
Ablösung
Austausch von Bürgschaften eines anderen Bürgen, z. B. der Hausbank, gegen eine Bürgschaft der VHV Versicherung.
Abnahme
Abnahme
Erfolgt nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung wird meist durch ein sogenanntes Abnahmeprotokoll bestätigt. Hiermit beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist. Sollte kein Abnahmeprotokoll existieren, beginnt die Gewährleistungsfrist ab der geprüften Schlussrechnung.
Abnehmer
Abnehmer
Kunde des Versicherungsnehmers, der vertraglich vereinbarte Lieferungen oder Leistungen vom Versicherungsnehmer bezieht und gegen den der Versicherungsnehmer daraus Forderungen geltend machen kann.
Abnehmerliste
Abnehmerliste
Die Abnehmerliste stellt die Zusammenfassung sämtlicher Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers dar, die in dem Versicherungsschutz mit den jeweils gültigen Kreditlimiten eingeschlossen sind.
Anbietungsgrenze
Anbietungsgrenze
Die Anbietungsgrenze ist der Betrag, bis zu dessen Höhe Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers pauschal versichert sind. Die Bonitätsprüfung solcher Abnehmer kann anstatt durch den Kreditversicherer auch durch den Versicherungsnehmer (in der Regel durch Einholen einer Wirtschaftsauskunft) durchgeführt werden.
Anbietungspflicht
Anbietungspflicht
Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag alle Forderungen gegen sämtliche Abnehmer bzw. Kunden in die Versicherung einzubeziehen. Ausnahmen von der Anbietungspflicht sind im Versicherungsvertrag zu regeln.
Antragsstellung
Antragsstellung
Die Beantragung eines Kreditlimits für einen Abnehmer bzw. Kunden erfolgt durch den Versicherungsnehmer über ein Formular im Internetportal des Versicherers oder per Fax, E-Mail oder Post an den Versicherer.
Antragssumme
Antragssumme
Die Antragssumme ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer beim Kreditversicherer für die Absicherung von Forderungen gegen seinen Abnehmer bzw. Kunden beantragt.
Anzahlungsbürgschaft
Anzahlungsbürgschaft
Dient dazu, das Verlustrisiko aus geleisteten Anzahlungen des Auftraggebers sicherzustellen.
Ausführungsbürgschaft
Ausführungsbürgschaft
Dient in der Regel dazu, die vertragsgemäße Ausführung sicherzustellen.
AVB WKV
AVB WKV
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Warenkreditversicherung.
BaFin
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt/M. und Bonn hat die Aufgabe, sämtliche Bereiche des Finanzwesens in Deutschland zu kontrollieren.
Bankauskunft
Bankauskunft
Auskunft durch eine Bank oder Sparkasse, die ein Unternehmen über seinen Abnehmer bzw. Kunden einholen kann. Auch Kreditversicherungen holen Bankauskünfte ein.
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Bauhandwerkersicherungsbürgschaft
Gem. § 650f BGB, dient in der Regel dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.
Bausumme
Bausumme
Vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbartes Entgelt für die Erbringung der vereinbarten Leistung.
Bauvertrag
Bauvertrag
Gegenseitiger Vertrag, durch den der Unternehmer (Auftragnehmer) zur Herstellung eines Werks und der Besteller (Auftraggeber) zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird. Auch: Werkvertrag.
Befristete Bürgschaft
Befristete Bürgschaft
Bürgschaft mit einem festen Ablaufdatum.
Beitrag
Beitrag
Auf Grundlage der vom Versicherungsnehmer erhaltenen Umsatz- oder Saldenmeldung und des vertraglich vereinbarten Beitragssatzes berechnet der Kreditversicherer den Beitrag bzw. die Prämie.
Beitragsrückerstattung
Beitragsrückerstattung
Vertragsklausel, die die Rückerstattung regelt, wenn ein Versicherungsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist oder eine bestimmte Schadenquote nicht überschritten wurde. Der vereinbarte Mindestbeitrag stellt dabei die Untergrenze dar, die auch durch eine Rückerstattung nicht unterschritten werden kann.
Beitragssatz
Beitragssatz
Der Beitragssatz wird in der Warenkreditversicherung entweder auf den Umsatz oder die Forderungssalden des Versicherungsnehmers bezogen. Er wird vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und Kreditversicherer vereinbart. Bei der Kalkulation des Beitragssatzes ist die Abnehmerbranche und -struktur zu berücksichtigen.
Bietungsbürgschaft
Bietungsbürgschaft
Dient in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen. Eine Befristung ist stets anzugeben.
Bonität
Bonität
Unter Bonität versteht man die Fähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person, Forderungen bzw. Schulden begleichen zu können (wirtschaftliche Rückzahlungsfähigkeit), und die Bereitschaft, diese zurückzahlen zu wollen (Zahlungswilligkeit).
Bonitätsprüfung
Bonitätsprüfung
Prüfung der Kreditwürdigkeit von Unternehmen oder natürlichen Personen durch Kreditversicherer, Geldinstitute und andere Unternehmen oder Institutionen. Für eine zuverlässige Bonitätsprüfung sind umfangreiche Informationen notwendig. Kreditversicherer und Geldinstitute ziehen daher eine Vielzahl von Informationen (einschließlich der Auswertung der Jahresabschlüsse) für die Bonitätsanalyse heran und aktualisieren diese laufend. Aus der Bonitätsprüfung wird dadurch eine permanente Bonitätsüberwachung.
Bonus-/Malusregelung
Bonus-/Malusregelung
In Abhängigkeit von der Schadenquote im Versicherungsjahr erhöht bzw. reduziert sich entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen der Beitragssatz der Versicherung.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Frankfurt/M. und Bonn hat die Aufgabe, sämtliche Bereiche des Finanzwesens in Deutschland zu kontrollieren. Die Bundesbehörde steht dabei unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Bürge
Bürge
Verpflichteter aus einem Bürgschaftsvertrag, durch den er für die Verbindlichkeiten des Schuldners/Auftragnehmers gegenüber dem Gläubiger/Auftraggeber einzustehen hat (§ 765 BGB).
Bürgschaftsauftrag
Bürgschaftsauftrag
Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft
Bürgschaftsbetrag
Bürgschaftsbetrag
In der Bürgschaft genannter Höchstbetrag der Verpflichtung des Bürgen.
Bürgschaftslinie
Bürgschaftslinie
Höhe des vereinbarten überjährigen Bürgschaftskredites; bei der VHV Kautionsversicherung mit einer Kautionszusage für die Produkte Premium und Gewerbe und Industrie.
Bürgschaftsobligo
Bürgschaftsobligo
Gesamtbetrag aller noch aktiven und im Umlauf befindlichen Bürgschaften.
Bürgschaftsrahmen
Bürgschaftsrahmen
Höhe des vereinbarten Bürgschaftskredites für ein Geschäftsjahr; bei der VHV Kautionsversicherung mit einer Kautionszusage für das Rahmenvertragsmodell für Verbandsmitglieder.
Bürgschaftszusätze
Bürgschaftszusätze
Zusätzlich zum Standardtext können je nach Bürgschaftsart ergänzende Textpassagen aufgenommen werden.
Bürgschein-Limit
Bürgschein-Limit
In der Kautionszusage genannter Höchstbetrag je einzelner Bürgschaft.
Delkredere
Delkredere
Das Risiko eines Forderungsausfalls, das vom Gläubiger oder Kreditgeber zu tragen ist. Die Gefahr kann dabei in einer Zahlungsunfähigkeit oder auch in einer Zahlungsunwilligkeit des Schuldners liegen.
Dominoeffekt
Dominoeffekt
Wenn ein Unternehmen durch die Insolvenz eines Abnehmers oder Kunden selbst in Zahlungsschwierigkeiten gerät, spricht man vom sogenannten Dominoeffekt. Viele Insolvenzen sind nicht auf Überschuldung, sondern auf Zahlungsunfähigkeit – entstanden durch diesen Dominoeffekt – zurückzuführen.
Drohschaden
Drohschaden
Hier ist zu befürchten, dass es zu einem Ausfall einer Forderung (z. B. aufgrund einer sich abzeichnenden Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers bzw. Kunden) kommt.
EFB-Sich-Formular
EFB-Sich-Formular
Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauaufträgen; wird in der Regel von öffentlichen Auftraggebern verwendet.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt
Unter Eigentumsvorbehalt ist die Übergabe einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung zu verstehen. Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Neben dem einfachen Eigentumsvorbehalt gibt es auch den verlängerten Eigentumsvorbehalt (ermöglicht es einem Zwischenhändler, die Ware weiter zu veräußern) und den erweiterten Eigentumsvorbehalt (sichert neben der sich aus dem konkreten Vertragsverhältnis ergebenden Forderung zusätzlich weitere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung ab).
Enthaftungserklärung
Enthaftungserklärung
Schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers/Auftraggebers, den Bürgen nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Einen Mustertext hierzu finden Sie im Bürgschaftsportal.
Fabrikationsrisiko
Fabrikationsrisiko
Gefahrenpotenzial, das dadurch entsteht, dass ein Abnehmer bzw. Kunde während der Herstellung einer Ware zahlungsunfähig wird oder seinen Zahlungsverpflichtungen aus anderen Gründen nicht nachkommt. Handelt es sich bei der Ware um Spezialanfertigungen, gibt es für den Hersteller evtl. keine alternative Verwertungsmöglichkeit. Dadurch können erhebliche Forderungsausfälle entstehen.
Factoring
Factoring
Verkauf von Forderungen, um direkt Zahlungseingänge auch bei erst späterer Forderungsfälligkeit zu realisieren und das Ausfallrisiko einschließlich dessen Überwachung an einen Dritten zu übertragen.
Faktura
Faktura
Rechnungslegung, Rechnungsstellung.
Forderungausfallversicherung
Forderungausfallversicherung
Gegenstand der Forderungsausfallversicherung/Warenkreditversicherung ist der Schutz vor dem Ausfall von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen.
Forderungsabtretung
Forderungsabtretung
Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger, z. B. an ein Kreditinstitut, um einen Kredit abzusichern.
Forderungsanerkenntnis
Forderungsanerkenntnis
Möglicher Nachweis des Schadenseintritts in der Kreditversicherung.
Forderungsmanagement
Forderungsmanagement
Unter Forderungsmanagement versteht man die Verwaltung und Gewährung von Forderungen eines Unternehmens bei der Vergabe kurzfristiger Kredite für erbrachte Lieferungen und Leistungen.
Garantierter Mindestbeitrag
Garantierter Mindestbeitrag
Unabhängig vom tatsächlich zu zahlenden Jahresbeitrag wird ein Mindestbeitrag vereinbart, der vom Versicherungsnehmer pro Jahr zu zahlen ist. In der Regel übersteigt der tatsächlich zu zahlende Jahresbeitrag den Mindestbeitrag.
Gedecktes Risiko
Gedecktes Risiko
Bezeichnung für einen Abnehmer bzw. Kunden eines Versicherungsnehmers, wenn die Forderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Abnehmer versichert sind.
Gefahrerhöhung
Gefahrerhöhung
Umstände, die die Bonität eines Abnehmers bzw. Kunden des Versicherungsnehmers verschlechtern.
Hauptschuldner
Hauptschuldner
Der Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis.
Hauptschuldverhältnis
Hauptschuldverhältnis
Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das zur Bürgschaftsübernahme führt; in der Regel der Werkvertrag, in dem zwischen den Vertragsparteien die Leistung vereinbart worden ist.
Herabsetzung des Kreditlimits
Herabsetzung des Kreditlimits
Festlegung eines geringeren Kreditlimits, wenn sich z. B. die wirtschaftliche Situation eines Abnehmers bzw. Kunden des Versicherungsnehmers verschlechtert hat.
Herstellungskosten
Herstellungskosten
Herstellungskosten sind solche Kosten, die für die Fabrikation und Fertigstellung von Waren aufgewendet werden. Sie müssen dem Auftrag direkt zugerechnet werden können und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.
Höchstentschädigung
Höchstentschädigung
Die Höchstentschädigung wird vertraglich entweder als ein Vielfaches des Jahresbeitrags oder als absoluter Betrag vereinbart. Sie ist die maximale Entschädigungsleistung aus einem Kreditversicherungsvertrag für ein Versicherungsjahr.
ICISA
ICISA
International Credit Insurance & Surety Association. Verband der Kreditversicherer mit Sitz in London. Mitglieder des Verbands sind Versicherungsgesellschaften aus den Industrieländern, die das Versicherungsgeschäft in den Sparten Warenkreditversicherung, Bürgschaften/Garantien und Vertrauensschadenversicherung betreiben oder sich auf Ausschnitte des Geschäfts, wie z. B. die Rückversicherung, konzentrieren.
Inkasso
Inkasso
Unter Inkasso versteht man sämtliche mit dem Einzug von Forderungen verbundenen Maßnahmen.
Insolvenz
Insolvenz
Zahlungsunfähigkeit. Bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Gläubiger nicht erfüllen zu können. Kennzeichen einer Insolvenz eines Schuldners sind drohende Zahlungsunfähigkeit (fehlende Liquidität), akute Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung.
Insolvenzordnung
Insolvenzordnung
Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren als spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das darauf ausgerichtet ist, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig zu befriedigen. Die Insolvenzordnung trat am 01.01.1999 in Kraft und ersetzte die bis dahin gültige Konkursordnung.
Investitionsgüterkreditversicherung
Investitionsgüterkreditversicherung
Die Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) ist eine spezielle Variante der Warenkreditversicherung. Sie schützt vor den Folgen eines Forderungsausfalls bei der Lieferung von Investitionsgütern wie Maschinen, Anlagen, Schiffen etc. Mit der IKV können Warenlieferungen im In- und Ausland versichert werden. Wie auch die Warenkreditversicherung deckt die IKV nur das wirtschaftliche Risiko ab. Politische Risiken können über die Exportgarantien der Bundesrepublik Deutschland abgesichert werden.
Kautionsversicherung
Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung (KTV) ist ein Versicherungszweig der Kreditversicherung, die die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen durch eine Versicherung zum Inhalt hat.
Kreditmitteilung
Kreditmitteilung
Die Antwort des Kreditversicherers auf den Kreditlimitantrag des Versicherungsnehmers, die dokumentiert, ob und in welcher Höhe der Kreditversicherer die Forderungen des Versicherungsnehmers gegen einen seiner Abnehmer bzw. Kunden versichert.
Kreditlimit
Kreditlimit
Das Kreditlimit stellt den maximal versicherten Forderungsbetrag des Versicherungsnehmers gegen einen seiner Abnehmer bzw. Kunden dar. Zum Beispiel sind bei einem Kreditlimit von 100.000 EUR auf einen Abnehmer Forderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Abnehmer bis maximal 100.000 EUR versichert.
Kreditportal
Kreditportal
Im
Kreditportal können gemeldete Nutzer sowohl Bürgschaften anfordern als auch eine aktuelle Übersicht ihrer Bürgschaftsverträge abrufen – ähnlich dem Online-Banking.
Kreditprüfung
Kreditprüfung
Prüfung der Kreditwürdigkeit bzw. Bonität von Unternehmen oder natürlichen Personen durch Kreditversicherer, Kreditinstitute und andere Unternehmen oder Institutionen. Für eine zuverlässige Kreditprüfung sind umfangreiche Informationen notwendig. Kreditversicherer ziehen eine Vielzahl von Informationen für die Kreditprüfung heran und aktualisieren diese turnusmäßig bzw. bei Vorliegen neuer Informationen. Dadurch wird aus der Kreditprüfung eine permanente Kreditüberwachung.
Kreditprüfungsgebühren
Kreditprüfungsgebühren
Anteil der Kosten an der Kredit- bzw. Bonitätsprüfung, den das versicherte Unternehmen trägt. Die Kosten werden in der Regel durch den Kreditversicherer für die Erstprüfung und die anschließenden Folgeprüfungen erhoben.
Kreditversicherung
Kreditversicherung
Die Kreditversicherung im engeren Sinne, auch als Warenkreditversicherung oder Forderungsausfallversicherung bezeichnet, schützt Unternehmen vor den finanziellen Risiken eines Zahlungsausfalls ihrer Abnehmer bzw. Kunden bei Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen. Kreditversicherungen im weiteren Sinne sind auch die Kautionsversicherung und Vertrauensschadenversicherung.
Kreditziel
Kreditziel
Unter Kreditziel ist die Zahlungsfrist oder der Ablauftermin der Zahlungsfrist zu verstehen, die der Versicherungsnehmer dem Abnehmer bzw. Kunden für die Zahlung eingeräumt hat, z. B. 30, 60 oder 120 Tage.
Kreditzielüberschreitung
Kreditzielüberschreitung
Eine Kreditzielüberschreitung liegt vor, wenn ein Abnehmer bzw. Kunde nicht innerhalb des vereinbarten Kreditziels gezahlt hat. Wenn eine Kreditzielüberschreitung eintritt oder erkennbar ist, dass ein Abnehmer das Kreditziel nicht einhält, ist der Kreditversicherer durch den Versicherungsnehmer hierüber sofort zu informieren.
Lieferantenkredit
Lieferantenkredit
Der Lieferantenkredit, auch Warenkredit genannt, ist ein kurzfristiger Kredit, den ein Lieferant seinem Abnehmer bzw. Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels von 30 bis 180 Tagen für die Bezahlung seiner Lieferung oder Leistung einräumt. Als Sicherung des Lieferantenkredits wird zwischen Lieferant und Abnehmer häufig ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.
Mängelansprüchebürgschaft
Mängelansprüchebürgschaft
Dient in der Regel als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Gewährleistungsansprüche, deshalb auch als "Gewährleistungsbürgschaft" bezeichnet. Der Gewährleistungszeitraum beträgt nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre und beginnt nach Abnahme bzw. Schlussrechnung. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt üblicherweise 3 bis 5 Prozent der Auftragssumme.
Maximales Kreditziel
Maximales Kreditziel
Im Versicherungsvertrag wird entsprechend den üblichen Zahlungsvereinbarungen des Versicherungsnehmers mit seinen Abnehmern bzw. Kunden ein maximales Kreditziel festgelegt. Sie ist eine Vereinbarung zwischen dem Kreditversicherer und dem Versicherungsnehmer zur Regelung der maximalen Dauer, die der Versicherungsnehmer seinen Abnehmern als Zahlungsziel einräumt.
Meldefrist für Schäden
Meldefrist für Schäden
Schäden sind innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist vom Versicherungsnehmer an den Kreditversicherer zu melden.
Meldung zur Beitragsberechnung
Meldung zur Beitragsberechnung
Umsatz- oder Saldenmeldungen sind dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb der im Versicherungsvertrag vereinbarten Frist zu übermitteln. Heute sind bei Kreditversicherungsverträgen jährliche Umsatz- oder Saldenmeldungen üblich. Abweichend davon sind bei vielen bestehenden Vertragsmodellen monatliche Meldungen vorgesehen.
Mindestbeitrag
Mindestbeitrag
Unabhängig vom tatsächlich zu zahlenden Jahresbeitrag wird ein Mindestbeitrag vereinbart, der vom Versicherungsnehmer pro Jahr mindestens zu zahlen ist. In der Regel übersteigt der tatsächlich zu zahlende Jahresbeitrag den Mindestbeitrag.
Nicht versicherungsfähiges Risiko
Nicht versicherungsfähiges Risiko
Die Einräumung von Versicherungsschutz ist z. B. nicht möglich für Forderungsausfälle aufgrund von Krieg, Streik oder gegen Abnehmer bzw. Kunden, an denen der Versicherungsnehmer mittelbar oder unmittelbar mehrheitlich beteiligt ist.
Nichtzahlungstatbestand
Nichtzahlungstatbestand
Bei vertraglicher Vereinbarung des Nichtzahlungstatbestands, auch als Protracted Default bezeichnet, tritt der Versicherungsfall nicht erst bei Insolvenz des Abnehmers bzw. Kunden ein, sondern schon bei Zahlungsverzug.
Obliegenheiten
Obliegenheiten
Obliegenheiten stellen Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag oder dem Versicherungsvertragsgesetz dar. Beim Versicherungsvertrag ergeben sich die Obliegenheiten in der Regel aus den Versicherungsbedingungen.
Obliegenheitsverletzungen
Obliegenheitsverletzungen
Eine Obliegenheitsverletzung liegt vor, wenn ein Versicherungsnehmer seinen vertraglich vereinbarten Pflichten nicht nachkommt. Zum Beispiel sind Überfälligkeitsmeldungen wesentlicher Bestandteil der Bonitätsüberwachung von Abnehmern. Wenn ein Versicherungsnehmer seinem Kreditversicherer nicht mitteilt, dass ein Abnehmer ein Kreditziel überschreitet, gefährdet er die Bonitätsüberwachung des Abnehmers auch gegenüber anderen Versicherungsnehmern und begeht eine Obliegenheitsverletzung. Im Schadenfall kann durch eine Obliegenheitsverletzung der Versicherer von der Leistungspflicht befreit sein.
Obligo
Obligo
s. Bürgschaftsobligo
OECD
OECD
Organisation for Economic Cooperation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Internationale Organisation von entwickelten Industriestaaten, zwischen denen ein Großteil des internationalen Handels und Güterverkehrs abgewickelt wird.
Pauschalteil
Pauschalteil
Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers, die dem Kreditversicherer nicht namentlich benannt werden müssen und pauschal versichert sind. Die Bonitätsprüfung solcher Abnehmer kann anstatt durch den Kreditversicherer auch durch den Versicherungsnehmer durchgeführt werden.
Politisches Risiko
Politisches Risiko
Sammelbegriff für wirtschafts-, sozial- und allgemeinpolitische Gefahrumstände, wie z. B. Krieg, Bürgerkrieg, innere Unruhen, Boykott, Embargo oder Blockade, Streik, Aussperrung, Beschlagnahme, Zahlungsverbots- oder Transferrisiko.
Prämie
Prämie
Auf Grundlage der vom Versicherungsnehmer gemeldeten Umsätze oder Forderungssalden und des vertraglich vereinbarten Beitragssatzes berechnet der Kreditversicherer die Prämie bzw. den Beitrag.
Prämienrückvergütung
Prämienrückvergütung
Vertragsklausel, die die Rückerstattung von Beiträgen regelt, wenn ein Versicherungsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist oder eine bestimmte Schadenquote nicht überschritten wurde. Die vereinbarte Mindestprämie stellt dabei die Untergrenze dar, die auch durch eine Rückvergütung nicht unterschritten werden kann.
Prämiensatz
Prämiensatz
Der Prämiensatz, der in der Warenkreditversicherung entweder auf den Umsatz oder die Forderungssalden bezogen wird, ist vertraglich zwischen Versicherungsnehmer und Kreditversicherer zu vereinbaren. Bei der Kalkulation des Prämiensatzes ist die Abnehmerbranche und -struktur zu berücksichtigen.
Protracted Default
Protracted Default
Bei Vereinbarung des Protracted Default, auch als Nichtzahlungstatbestand bezeichnet, tritt der Versicherungsfall nicht erst bei Insolvenz des Abnehmers bzw. Kunden ein, sondern schon bei Zahlungsverzug.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr
Anteil der Kosten an der Kredit- bzw. Bonitätsprüfung, den der Versicherungsnehmer trägt. Die Kosten werden in der Regel durch den Kreditversicherer für die Erstprüfung und die anschließenden Folgeprüfungen erhoben.
Rating
Rating
Ein Rating stellt im Finanzwesen die Einschätzung der Bonität eines Schuldners dar. Ratings werden durch Kreditinstitute, Kreditversicherer sowie eigens hierauf spezialisierte Ratingagenturen in Form von Ratingcodes von A (bonitätsmäßig erstklassiger Schuldner) bis D (bonitätsmäßig zweifelhafter Schuldner) vergeben.
Reduzierung
Reduzierung
Herabsetzung des Kreditlimits, wenn sich z. B. die wirtschaftliche Situation eines Abnehmers bzw. Kunden des Versicherungsnehmers verschlechtert hat oder der Versicherungsnehmer das Kreditlimit in der bisherigen Höhe nicht mehr benötigt.
Risikoabhängiger Beitragszuschlag
Risikoabhängiger Beitragszuschlag
Ein risikoabhängiger Beitragszuschlag wird vom Kreditversicherer in der Regel bei Übernahme von hohen Einzelrisiken (sogenannte "Special Lines") erhoben.
Rückgabe
Rückgabe
Durch Rückgabe der Bürgschaft im Original erfolgt die Entlastung des Obligos bzw. der Bürgschaftslinie.
Salden
Salden
Offene Forderungen bzw. offene Posten von Unternehmen.
Saldenabtretung
Saldenabtretung
Übertragung einer Forderung von dem bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger, z. B. an ein Kreditinstitut, um einen Kredit abzusichern.
Saldenmeldung
Saldenmeldung
Meldung des Versicherungsnehmers an den Kreditversicherer über seine offenen Forderungen. Der Versicherer benötigt diese Information, um den Beitrag berechnen zu können, sofern der Versicherungsvertrag die Abrechnung auf Grundlage der Forderungssalden und nicht auf Basis des Umsatzes des Versicherungsnehmers vorsieht.
Schaden
Schaden
Ein Schaden in der Warenkreditversicherung liegt vor, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist bzw. zu erwarten ist. Der Versicherungsfall ist gegeben, wenn feststeht, dass ein Abnehmer bzw. Kunde zahlungsunfähig ist oder der Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsunwilligkeit des Abnehmers) vorliegt.
Schadenquote
Schadenquote
Die Schadenquote ist die Relation aus den im laufenden Versicherungsjahr ausgezahlten Entschädigungen zu dem gezahlten Versicherungsbeitrag.
Schadenunterlagen
Schadenunterlagen
Unterlagen, die für den Versicherer für die Prüfung des Versicherungsschutzes notwendig sind, wie z.B. das vollständig ausgefüllte Schadenmeldeformular und Kopien der überfälligen Rechnungen.
Schutz vor Forderungsausfall
Schutz vor Forderungsausfall
Bei der Warenkreditversicherung ist der Ausfall von Forderungen bei Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen Gegenstand des Versicherungsschutzes. Deshalb hat sich in den letzten Jahren immer mehr der Begriff Forderungsausfallversicherung für die Versicherungssparte etabliert.
Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung, auch als Selbstbehalt bezeichnet, ist der Teil an einem Forderungsausfall, den der Versicherungsnehmer zu tragen hat.
Sicherheitseinbehalt
Sicherheitseinbehalt
Es gehört mittlerweile zum Tagesgeschäft eines Unternehmens der Bauwirtschaft, für einen Großteil der zu erbringenden Leistungen Sicherheitseinbehalte bauvertraglich vereinbaren zu müssen. D. h., der Auftraggeber behält einen bestimmten Prozentsatz, meist 5 oder 10 Prozent der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung, als sogenannten Sicherheitseinbehalt ein. Dieser Betrag soll dann der zusätzlichen Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen des Unternehmens dienen.
In der Regel haben die Unternehmen der Bauwirtschaft die Möglichkeit, diesen Sicherheitseinbehalt in Form von Bürgschaften abzulösen.
An sich ist die Forderung nach Bürgschaften nicht unbedingt ungewöhnlich, aber sie führt gerade bei kleineren und mittleren Unternehmen zu Konsequenzen, die die Finanzstruktur wesentlich beeinflussen können. Wird das in Anspruch genommene Bürgschaftsvolumen z. B. teilweise oder ganz auf das Kreditobligo angerechnet, kann dies wesentliche Auswirkungen auf die notwendige Unternehmens- und Auftragsfinanzierung haben – Liquiditätsengpässe sind eine häufige Folge.
Sondertexte
Sondertexte
Sind vom Auftraggeber gewünschte Bürgschaftstexte und werden in der Regel vom Bürgen akzeptiert.
Teilannahme
Teilannahme
Eine Teilannahme liegt vor, wenn der Kreditversicherer nur einen Teilbetrag des beantragten Kreditlimits versichert.
Überfällige Forderung
Überfällige Forderung
Eine überfällige Forderung liegt vor, wenn ein Abnehmer bzw. Kunde das vertraglich vereinbarte Zahlungsziel nicht einhält.
Überfälligkeitsmeldung
Überfälligkeitsmeldung
Wenn ein Abnehmer bzw. Kunde nicht innerhalb des Kreditziels gezahlt hat bzw. erkennbar ist, dass ein Abnehmer das Kreditziel nicht einhält, ist der Kreditversicherer durch den Versicherungsnehmer in Form einer Überfälligkeitsmeldung hierüber sofort zu informieren.
Umsatzmeldung
Umsatzmeldung
Meldung des Versicherungsnehmers an den Kreditversicherer über die getätigten Umsätze. Der Versicherer benötigt diese Information, um den vertraglich vereinbarten Beitrag berechnen zu können.
Umschuldung
Umschuldung
s. Ablösung
Unbefristete Bürgschaft
Unbefristete Bürgschaft
Ohne festes Ablaufdatum ausgestellte Bürgschaft.
Unbenannter Teil
Unbenannter Teil
Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers, die dem Kreditversicherer nicht namentlich benannt werden müssen und pauschal versichert sind. Die Bonitätsprüfung solcher Abnehmer kann anstatt durch den Kreditversicherer auch durch den Versicherungsnehmer (in der Regel durch Einholen einer Wirtschaftsauskunft) durchgeführt werden.
Versicherungsschutz
Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz der Warenkreditversicherung erstreckt sich auf Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen, die durch Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit versicherter Abnehmer bzw. Kunden während der Laufzeit des Versicherungsvertrages nicht bezahlt werden.
Versicherungsfall
Versicherungsfall
Ein Versicherungsfall in der Warenkreditversicherung liegt vor, wenn feststeht, dass ein Abnehmer bzw. Kunde zahlungsunfähig ist oder der Nichtzahlungstatbestand (Zahlungsunwilligkeit des Abnehmers) gegeben ist.
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer (VN) ist der Vertragspartner des Warenkreditversicherers.
Versicherungsquote
Versicherungsquote
Die Versicherungsquote ist der versicherte Teil eines Forderungsausfalls, der von dem Kreditversicherer im Schadenfall bezahlt wird.
Versicherungssumme
Versicherungssumme
Die Versicherungssumme stellt den maximal versicherten Forderungsbetrag des Versicherungsnehmers gegen einen seiner Abnehmer bzw. Kunden dar. Zum Beispiel sind bei einer Versicherungssumme auf einen Abnehmer von 100.000 EUR Forderungen des Versicherungsnehmers gegen diesen Abnehmer bis maximal 100.000 EUR versichert.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Vertragserfüllungsbürgschaft
Dient in der Regel dazu, die vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung sicherzustellen.
Vertrauensschadenversicherung
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Risiken eines Vertrauensmissbrauchs durch eigene Mitarbeiter.
VOB
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen. Teil A regelt die Vergabe von Bauleistungen, Teil B bezieht sich auf die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen und enthält Regelungen zur Sicherheitsleistung.
Vorauszahlungsbürgschaft
Vorauszahlungsbürgschaft
Dient in der Regel dazu, das Verlustrisiko aus vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers sicherzustellen.
Vordeklaration
Vordeklaration
Unter Vordeklaration ist die Vorprüfung von Daten und Fakten des potenziellen Versicherungsnehmers und seiner Abnehmer bzw. Kunden zu verstehen, auf deren Grundlage das Angebot zur Warenkreditversicherung erstellt wird.
Vorläufige Annahme
Vorläufige Annahme
Die vorläufige Zusage des Kreditversicherers, die Forderung des Versicherungsnehmers gegenüber einem Abnehmer bzw. Kunden zunächst zu einem Teil des beantragten Kreditlimits zu versichern. Eine endgültige Entscheidung des Kreditversicherers folgt.
VVG
VVG
Abkürzung für Versicherungsvertragsgesetz.
Warenkreditversicherung
Warenkreditversicherung
Gegenstand der Warenkreditversicherung (WKV), die auch als Forderungsausfallversicherung bezeichnet wird, ist der Schutz vor Ausfall oder verspäteter Zahlung von Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit.
Wirtschaftsauskunft
Wirtschaftsauskunft
Auskunft, die sich ein Lieferant über einen Neu- oder Bestandskunden von einer Wirtschaftsauskunftei (z. B. Bürgel oder Creditreform) einholt.
Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit
Die Zahlungsunfähigkeit ist gegeben,
wenn ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgewiesen worden ist,
wenn die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes vom Insolvenzgericht festgestellt worden ist,
wenn mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquidations- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist
oder eine vom Versicherungsnehmer beantragte Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung in das Vermögen des Abnehmers nicht zur vollen Befriedigung geführt hat.
Zahlungsziel
Zahlungsziel
Als Zahlungsziel bezeichnet man die von einem Unternehmen seinem Abnehmer bzw. Kunden eingeräumte Frist zur Bezahlung einer Rechnung.
Zusage
Zusage
Unter einer Zusage ist zu verstehen, dass der Kreditversicherer das vom Versicherungsnehmer beantragte Kreditlimit für Forderungen gegen einen seiner Abnehmer bzw. Kunden annimmt und Versicherungsschutz in der vom Versicherungsnehmer gewünschten Höhe bietet.