Im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung

So schützt der Zusatzbaustein Vertrags- und Honorar-Ausfall Architekten und Ingenieure

Die VHV Berufshaftpflicht schützt Sie umfassend, sobald durch Ihre Arbeit als Architekt oder Ingenieur ein Dritter zu Schaden kommt. Doch was passiert, wenn Sie selbst der finanziell Geschädigte sind? Honorarausfälle stellen in der Bau- und Planungsbranche ein großes Risiko dar: Die schlechte Zahlungsmoral einiger Auftraggeber kann selbst gut etablierte Büros in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Wappnen Sie sich mit der VHV für diesen Fall.

Wenn der Auftrag da ist, aber das Geld ausbleibt

Genau hier setzt der Zusatzbaustein Vertrags- und Honorar-Ausfall zur VHV Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT® an: Er erweitert Ihren Versicherungsschutz gezielt um Leistungen, die Sie vor finanziellen Verlusten bei berechtigten Honorarforderungen schützen. Während ARCHIPROTECT® die aktive Honorarklage absichert, schützt Sie der Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz bei der gerichtlichen Durchsetzung offener Honorarforderungen.

Was der Zusatzbaustein für Sie leistet:

  • Schutz bei rechtlichen Auseinandersetzungen aus schriftlichen Werk- oder werkvertragsähnlichen Verträgen
  • Einschließlich Absicherung von Honorarforderungen
  • Übernahme von: Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten, Inkassodienstleistungen und Rechtsberatung

Noch ein Schritt weiter gedacht: Schutz bei Insolvenz

Falls Ihr Kunde zahlungsunfähig oder insolvent wird, greift die VHV Forderungsausfallversicherung: eine gesonderte, aber sinnvolle Zusatzversicherung, damit sind rundum abgesichert sind. Sie ersetzt den offenen Rechnungsbetrag und sorgt so für zusätzliche Sicherheit. Interesse? Wenden Sie sich für eine Beratung an unsere VHV Bauexperten.

Sie kümmern sich um Bauqualität - wir um Ihre Absicherung

Mit dem Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz sowie der Forderungsausfallversicherung sichern Sie Ihr Einkommen ab, wenn der Auftraggeber nicht zahlt. Einfach als Zusatzdeckungen zu Ihrer bestehenden VHV ARCHIPROTECT® Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Sprechen Sie jetzt mit Ihrem VHV-Bauexperten – damit Ihr Honorar nicht zur Verhandlungssache wird

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