VHV-FIRMENPROTECT SACH

VHV leistet, wenn andere ablehnen

Jetzt zum Schutz bei Starkregen beraten lassen

Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt: Andere Versicherer verweigern die Leistung, wenn Starkregen sich auf der Gebäudefläche sammelt und in das Gebäude eindringt. Anders die VHV – mit FIRMENPROTECT SACH sind Sie umfassend abgesichert.

Das Gerichtsurteil zum Nachlesen:

Worum geht’s?

Nach einem Unwetter drang Regenwasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Gebäudes ein. Der Eigentümer wollte den Schaden über seine Elementarversicherung regulieren lassen – doch das Gericht entschied: Kein Elementarschaden. Begründung: Das Grundstück selbst war nicht überflutet, nur der Lichtschacht.

Wichtig - Was viele nicht wissen:

Bei vielen Versicherungsgesellschaften liegt eine Überschwemmung oft nur dann vor, wenn das gesamte Grundstück unter Wasser steht. Heißt: Wenn Regenwasser punktuell – z. B. über einen Lichtschacht – eindringt, bleiben viele Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.

Nicht so bei der VHV:

Mit FIRMENPROTECT SACH sind solche Fälle abgesichert – selbst wenn nur bestimmte Bereiche betroffen sind. Unsere Lösung bietet einen erweiterten Rückstauschutz, der auch greift, wenn Wasser etwa über Bodenabläufe oder Kellerfenster ins Gebäude drückt.

  • Schutz auch bei lokalem Wassereintritt
  • Abgesichert bei Starkregen und Rückstau – ohne vollständige Überflutung des Grundstücks
  • Verlässlich – wir versichern sämtliche Starkregengefährdungszonen in Deutschland

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