VHV leistet, wenn andere ablehnen
Jetzt zum Schutz bei Starkregen beraten lassen
Ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt: Andere Versicherer verweigern die Leistung, wenn Starkregen sich auf der Gebäudefläche sammelt und in das Gebäude eindringt. Anders die VHV – mit FIRMENPROTECT SACH sind Sie umfassend abgesichert.
Das Gerichtsurteil zum Nachlesen:
Worum geht’s?
Nach einem Unwetter drang Regenwasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Gebäudes ein. Der Eigentümer wollte den Schaden über seine Elementarversicherung regulieren lassen – doch das Gericht entschied: Kein Elementarschaden. Begründung: Das Grundstück selbst war nicht überflutet, nur der Lichtschacht.
Wichtig - Was viele nicht wissen:
Bei vielen Versicherungsgesellschaften liegt eine Überschwemmung oft nur dann vor, wenn das gesamte Grundstück unter Wasser steht. Heißt: Wenn Regenwasser punktuell – z. B. über einen Lichtschacht – eindringt, bleiben viele Versicherungsnehmer auf den Kosten sitzen.
Nicht so bei der VHV:
Mit FIRMENPROTECT SACH sind solche Fälle abgesichert – selbst wenn nur bestimmte Bereiche betroffen sind. Unsere Lösung bietet einen erweiterten Rückstauschutz, der auch greift, wenn Wasser etwa über Bodenabläufe oder Kellerfenster ins Gebäude drückt.
- Schutz auch bei lokalem Wassereintritt
- Abgesichert bei Starkregen und Rückstau – ohne vollständige Überflutung des Grundstücks
- Verlässlich – wir versichern sämtliche Starkregengefährdungszonen in Deutschland