VHV FIRMENPROTECT Haft­pflicht

Von Anlagenbau bis Zahnpastaherstellung - individueller Schutz für Ihre Branche

    Ob für Handel oder Handwerk, Dienstleister oder Hersteller - die VHV FIRMENPROTECT Haftpflicht passt sich Ihren Bedürfnissen an. Mit unserer neuen Betriebshaftpflicht bieten wir Ihnen individuellen Schutz, automatisch erweitert mit branchenspezifischen Leistungen. Vom Friseurbetrieb über den Anlagenberater bis hin zum globalen Onlinehändler - unsere Betriebshaftpflicht ist unkompliziert und bietet starke Leistungen für fast jede Branche.

    Unsere Leistungen

    • Leistungs-Update-Garantie
      Wir entwickeln unsere Produkte stetig weiter. Damit Sie automatisch in den Genuss dieser Updates kommen, bieten wir Ihnen eine Leistungs-Update-Garantie. Damit wird Ihr bestehender Ver­si­che­rungs­schutz immer auf den neuesten Stand gebracht.
    • Abwehr unberechtigter Forderungen
      Wenn nötig, tragen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits. Auch unterhalb der Selbst­be­tei­li­gung wehren wir Ansprüche des Geschädigten ab. Sie können sich darauf verlassen, dass wir für Sie einstehen.
    • Schäden durch Flugdrohnen bis 1 Mio. Euro
      Sie nutzen Flugdrohnen im Rahmen Ihrer Arbeit? Sollte es dabei zu einem Schadenfall kommen, z. B. durch Absturz der Drohne, kommen wir dafür auf.
    • Vorumsätze der letzten drei Jahre vor Vertrag
      Nehmen wir an, Sie stellen Leuchmittel her. Zwei Jahre, bevor Sie Ihren Haft­pflicht­vertrag bei uns unterzeichnen, liefern Sie größere Mengen aus. Drei Monate nach Ver­si­che­rung­sbeginn werden Scha­den­er­satz­an­sprü­che an Sie gestellt. Da die Vorumsätze der letzten drei Jahre mitversichert sind, stehen wir für Sie ein.
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    • Lohnbe- und verarbeitungsschäden
      Fehler bei einer Charge Ihrer ausgelieferten Produkte können schnell auftreten, wenn einer Ihrer Produktionsmitarbeiter eine falsche Einstellung der Maschinen vorgenommen hat. Wir übernehmen die Schadenforderungen, abzüglich der 10% Selbst­be­tei­li­gung bis zu einer Höhe von 300.000 Euro.
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    • Neu­wert­ent­schä­di­gung für versicherte Sachschäden bis 5.000 Euro
      Sollte Ihr Kunde durch Sie zu Schaden kommen, erstatten wir Ihnen ohne Streitigkeiten über den Zeitwert den Betrag. So können Sie Ihre gute Kundenbeziehung schützen - eine Leistung, die nicht viele Haft­pflicht­versicherer bieten.
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    • Miet­sach­schä­den
      Mit geliehen Geräten gehen Sie und Ihre Mitarbeiter so sorgfältig um, als wären es die eigenen. Falls doch etwas passiert, sind Miet­sach­schä­den an Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten und sonstigen nicht zulassungspflichtigen Kraft­fahr­zeu­ge­n bei uns automatisch mitversichert.
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    • Nachbesserungsbegleitschäden
      Im Rahmen einer Auftragserfüllung lassen sich Mängel an den erbrachten Leistungen nicht immer vollständig ausschließen. Der VHV Ver­si­che­rungs­schutz umfasst daher Kosten, die entstehen, um ein mangelhaftes Werk zu finden und freizulegen sowie für die Wie­der­her­stel­lung des vorherigen Zustandes bis zu einer Höhe von 300.000 Euro.
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    • Mangelhafte Verpackungsmaterialien mit oder ohne EAN-Codierung
      Nehmen wir an, als Kartonfabrik beliefern Sie einen Elektronikgroßhändler mit Verpackungen. Einige davon sind leider zu dünn, sodass darin verpackte Bildschirme zerkratzen und der Auftraggeber Schadenersatz verlangt. Die VHV steht auch in diesem Fall für Sie ein.
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    • Cyberschäden (optional)
      Die Gefahr aus dem Netz wächst rasant. Aber keine Sorge, sollten Sie selbst infolge von Vertraulichkeitshaftung, fehlender Netzwerksicherheit oder Unvorsichtigkeit in der digitalen Kommunikation zu Schaden kommen, sind diese Fälle bis zu einer Höhe von 750.000 Euro abgedeckt.
    Sie haben noch Fragen?
    Unsere Expert/innen freuen sich auf Ihren Anruf!