VHV Privathaftpflichtversicherung
- In allen Lebenslagen zum günstigen Preis abgesichert
- Wenig Kosten - viel Sicherheit
- Ihr Versicherungsschutz immer auf dem neuesten Stand

Wenn beim Feiern gehen doch mal etwas passiert, das Glas Rotwein auf dem Laptop deines Freundes landet oder dir beim Selfie machen aus Versehen das Handy deines Kumpels aus der Hand fällt - kein Problem: Wir kommen für Schäden wie diese auf. Auch wenn dir auf Reisen mal etwas wirklich Schlimmes passiert.
Egal, wo und wann dir mal ein Missgeschick passieren sollte, die Kosten übernimmt unsere Privathaftpflichtversicherung (PHV). Sie bietet umfassenden Schutz für Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch dich, mitversicherte Personen oder Tiere verursacht wurden. Unberechtigte Forderungen wehren wir für dich ab. Wenn nötig, tragen wir auch die Kosten eines Rechtsstreits. Du kannst dich darauf verlassen, dass wir für dich einstehen.

Unsere Privathaftpflichtversicherung im Überblick
VHV Privathaftpflicht KLASSIK-GARANT macht den Unterschied!
Bei der VHV müssen sich aber auch Studenten, die schon einmal ein Studium abgebrochen oder zuvor eine Berufsausbildung absolviert haben und sich damit nicht mehr in der beruflichen Erstausbildung befinden, keine Sorgen machen:
- Studenten und Auszubildende sind während beider Ausbildungsabschnitte automatisch und ohne Altersbegrenzung im VHV PHV Familientarif mitversichert - egal, ob sie zu Hause wohnen oder am Ausbildungs- oder Studienort.
- Das gilt auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Lehre oder ein weiteres Studium folgt. Auf einen sachlichen Zusammenhang zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen kommt es dabei nicht an.
- Auch durch den Wechsel oder den Abbruch eines Ausbildungsweges wird die Mitversicherung nicht beeinträchtigt.
- Während eines Auslandssemesters besteht in Europa ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz.
Übrigens: Solange Kinder noch in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben und dort behördlich gemeldet sind, besteht über die Haftpflichtversicherung der Eltern generell Versicherungsschutz. Das trifft dann sogar auf verheiratete Kinder zu sowie auf Kinder, die bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.
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