E-Scooter: Eine Zwischenbilanz
Praktisch oder gefährlich?
Was sind sie denn nun? Die Mobilität der Zukunft oder einfach nur ein großes Ärgernis? Nur kurz nach der Zulassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen häufen sich (nicht nur in Deutschland) die Negativ-Schlagzeilen. Viele fahren betrunken, zu zweit oder sind illegal auf Gehwegen unterwegs. In einigen Großstädten kam es bereits zu schweren Unfällen mit Knochenbrüchen und Kopfverletzungen.
So können Sie E-Scooter versichern
Versicherungstechnisch werden die E-Scooter wie Mopeds behandelt. Die VHV bietet Versicherungsschutz mit der bewährten monatlich günstiger werdenden Beitragsstaffel des Moped-Geschäfts: Nutzer ab 23 Jahre zahlen für die Kfz-Haftpflicht für ein volles Beitragsjahr 40 Euro, Nutzer unter 23 Jahre 140 Euro. Bei weniger Monaten wird es entsprechend günstiger. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.
Generell gilt aber: Es sind nur solche Kraftfahrzeuge versicherbar, die auch eine Betriebserlaubnis nachweisen können. Das heißt, wir können nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) versichern. Andere Typen sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und somit auch nicht versicherbar. Eine laufend aktualisierte Tabelle des Kraftfahrt Bundesamts gibt Aufschluss über die aktuell nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit ABE zugelassenen Fahrzeugtypen.
Wichtig: Halten Sie sich an Ihre Pflichten als Kraftfahrer. Fahren Sie beispielsweise alkoholisiert oder begehen eine andere Pflichtverletzung, drohen nicht nur Geldstrafen, Sie gefährden auch Ihren Versicherungsschutz.
Diese Bußgelder drohen
Verstoß | Bußgeld |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenze | min. 500 Euro + 2 Punkte und 1 Monat |
Verstoß gegen Alleinnutzung | 30 Euro |
Fahren auf dem Fußweg | 15 bis 25 Euro |
Verstoß gegen Versicherungspflicht | 70 Euro |
Diese Stelle hilft bei Unfällen
Kommt es zum Unfall, können Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfragen. Bei der hohen Dichte an Leihrollern kann das die Regulierung beschleunigen. Man muss dafür lediglich das gegnerische Kennzeichen, den Zeitpunkt des Unfalls und das Unfallland nennen.