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Bei einem Unfall zählt jede Sekunde – und das richtige Verhalten kann Leben retten. Wir zeigen Ihnen die wichtigsten Schritte, um sicher und besonnen zu handeln, bis professionelle Hilfe eintrifft. Erfahren Sie außerdem, wie Sie den Schaden schnell und korrekt bei Ihrer Kfz-Versicherung melden.
Das Wichtigste in Kürze
- Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- ggf. Notruf (112) wählen
- Polizei bei Personenschäden, Diebstahl oder Tierschäden informieren.
- Schaden sofort bei der VHV melden – telefonisch oder online.
- Keine Schuldanerkenntnisse gegenüber Unfallgegner oder Polizei abgeben.
- VHV Schadenservice PLUS nutzen: Reparatur, Ersatzfahrzeug, Hol- und Bringservice u. v. m.
Schritt 1: Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation. Umso wichtiger ist es, Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.
Sind Personen verletzt, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (§ 323c StGB). Dazu gehören:
- Notruf absetzen (112)
- Verletzte beruhigen und betreuen
- Wunden abdecken
- stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit
- Wiederbelebung bei Atemstillstand
Sie müssen nur das tun, was Ihnen möglich und zumutbar ist. Gut gemeinte Hilfe ist rechtlich abgesichert – auch wenn sie nicht perfekt war. Achten Sie besonders auf gefährliche Situationen – etwa auf der Autobahn, bei Dunkelheit oder schlechter Sicht – und bringen Sie sich selbst nie unnötig in Gefahr.
Schritt 2: Polizei rufen – wann ist es Pflicht?
In einigen Situationen muss die Polizei unbedingt verständigt werden. Dazu gehören Personenschäden, Fahrerflucht, der Verdacht auf Alkohol- oder Drogenkonsum, ein unklarer Unfallhergang, Beteiligte aus dem Ausland sowie ein größerer Sachschaden. Auch bei Diebstahl, Brand oder Wildunfällen muss die Polizei informiert werden. Die Polizei dokumentiert den Vorfall offiziell und sorgt dafür, dass alle relevanten Informationen korrekt festgehalten werden. Teilen Sie der VHV anschließend die Tagebuchnummer der Anzeige mit.
Schritt 3: Kontakt und Zeugen
Nachdem die akute Gefahr gebannt ist, bewahren Sie Ruhe. Tauschen Sie die notwendigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit den anderen Unfallbeteiligten aus. Sprechen Sie mögliche Zeugen frühzeitig an und bitten Sie um deren Kontaktdaten. Wichtig: Geben Sie vor Ort keinesfalls ein Schuldanerkenntnis ab – die endgültige Klärung übernimmt die Versicherung.
Schritt 4: Dokumentation des Unfalls
Eine gründliche Dokumentation erleichtert uns als Versicherer die schnelle Bearbeitung des Schadens. Fotografieren Sie den Unfallort aus verschiedenen Perspektiven – inklusive Schäden, Bremsspuren und Umgebung. Fertigen Sie eine Skizze des Unfallhergangs an und notieren Sie Zeitpunkt, Ort, Wetterbedingungen sowie besondere Umstände. Halten Sie zudem die Kfz-Kennzeichen aller Beteiligten fest. Der Europäische Unfallbericht bietet dafür eine standardisierte Vorlage.
Schritt 5: Schaden bei der VHV melden
Melden Sie den Schaden so schnell wie möglich – idealerweise direkt vom Unfallort. Die VHV Schaden-Hotline ist rund um die Uhr erreichbar:
+49 511 65 50 50 20
Lassen Sie sich durch die VHV steuern und nutzen Sie damit den VHV Schadenservice PLUS
Die VHV bietet mit dem kostenlosen Schadenservice PLUS ein umfangreiches Leistungspaket, das Ihnen im Schadenfall wertvolle Unterstützung bietet.
- Reparatur in DEKRA-geprüften Partnerwerkstätten: Ihr Fahrzeug wird fachgerecht und zuverlässig instandgesetzt – mit geprüfter Qualität und modernster Technik. Hol- und Bringservice: Sie müssen sich um nichts kümmern – Ihr Fahrzeug wird abgeholt und nach der Reparatur wieder zu Ihnen gebracht.
- Ersatzfahrzeug: Damit Sie mobil bleiben, stellt Ihnen die VHV für die Dauer der Reparatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.
- 6 Jahre Garantie auf Reparaturen: Auf alle durch den Schadenservice PLUS durchgeführten Reparaturen erhalten Sie eine verlängerte Garantie – für zusätzliche Sicherheit.
- Fahrzeugreinigung innen und außen: Nach der Reparatur wird Ihr Fahrzeug gründlich gereinigt – ein Service, der über die reine Schadenbehebung hinausgeht.
- Direkte Abrechnung mit der Werkstatt: Die VHV übernimmt die Abwicklung direkt mit der Partnerwerkstatt – Sie müssen keine Rechnungen vorstrecken.
Tipp: Mit Werkstattbindung sparen Sie zusätzlich 15 % auf Ihren Kaskobeitrag. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber-Artikel zur Werkstattbindung.
Bei der VHV können Sie einen Schaden entweder online oder über die 24h erreichbare Schaden-Hotline melden.
Tipps für richtiges Verhalten nach einem Autounfall
Unfall passiert? Mit unseren kompakten Tipps bleiben Sie ruhig, handeln korrekt und sichern sich Ihre Ansprüche.
Tipp 1: Kein Schuldanerkenntnis abgeben
Verzichten Sie am Unfallort auf Aussagen wie „Das war meine Schuld“ – sowohl gegenüber dem Unfallgegner als auch gegenüber der Polizei. Die Klärung der Schuldfrage übernehmen die Versicherungen oder die Polizei. Bei der Schadenmeldung schildern Sie den Hergang sachlich und objektiv, ohne eine verbindliche Schuldzuweisung.
Tipp 2: Beweise sichern und nichts ungeklärt lassen
Achten Sie darauf, alle wichtigen Informationen vollständig festzuhalten: Fotos vom Unfallort, den Fahrzeugen, Schäden, Kennzeichen sowie die Kontaktdaten von Zeugen. Auch bei scheinbar kleinen Schäden sollten Sie nicht einfach weiterfahren. Eine lückenlose Dokumentation ist entscheidend für eine schnelle und reibungslose Schadenregulierung.
Tipp 3: Vorbereitung spart Nerven
Eine gute Vorbereitung erleichtert die Schadenabwicklung erheblich:
- Speichern Sie die VHV Schaden-Hotline im Handy.
- Bewahren Sie die VHV Schadenkarte im Fahrzeug auf.
- Nutzen Sie die digitale Schadenmeldung im VHV Kundenportal.
- Stimmen Sie Reparaturen und Gutachten vorab mit der VHV ab.
Tipp 4: Wichtige Unterlagen für die Schadenregulierung bereithalten
Damit die Regulierung reibungslos funktioniert, halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Originalrechnungen
- Fahrzeugbrief und Fahrzeugschlüssel
- Reparatur- und Inspektionsnachweise
- Abmeldebestätigung (bei Diebstahl)
- Kaufrechnung des Fahrzeugs
Achten Sie auf vollständige und wahrheitsgemäße Angaben. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden.
Tipp 5: Schadenregulierung bei Unfällen im Ausland
Unfälle innerhalb der EU sowie in der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein werden in der Regel im Nachgang von Ihrer Versicherung von Deutschland aus reguliert. Über den Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 2600 - innerhalb Deutschlands) (+49 40 300 330 300 - aus dem Ausland) können Sie die Versicherung des Unfallgegners herausfinden. Außerhalb der EU müssen Sie sich direkt an die gegnerische Versicherung wenden, und es gilt in der Regel das Schadenersatzrecht des Unfalllandes. Wichtig für eine reibungslose Schadenregulierung ist der europäische Unfallbericht.
Für zusätzliche Sicherheit empfiehlt sich der Auslandschadenschutz der VHV, mit dem Sie auch im Ausland so gestellt werden, als wäre der Unfall in Deutschland passiert. Weitere Informationen zum Thema Unfall im Ausland finden Sie in unserem Ratgeber.
Fazit
Ein Unfall ist nie angenehm – aber mit dem richtigen Verhalten und den Services der VHV Versicherung sind Sie bestens vorbereitet. Melden Sie Schäden sofort, vermeiden Sie Fehler bei der Schadenmeldung und nutzen Sie den VHV Schadenservice PLUS für eine schnelle und komfortable Regulierung.


