Zuletzt aktualisiert: 03.02.2026 - Lesedauer: 7 Min.

Vollkasko: Maximale Sicherheit für Ihr Fahrzeug

Die Vollkaskoversicherung bietet den umfassendsten und vollumfänglichen Schutz für Ihr Fahrzeug. Sie deckt nicht nur Schäden durch Diebstahl, Vandalismus oder Naturgewalten ab, sondern auch selbstverschuldete Unfälle.

Das Wichtigste in Kürze: Was ist eine Vollkaskoversicherung?

Eine Kaskoversicherung kann aus einer Vollkasko oder einer Teilkaskoversicherung bestehen. Die Vollkaskoversicherung erweitert den Kaskoschutz auf das Maximum. Sie übernimmt nicht nur die Leistungen der Teilkaskoversicherung – wie etwa bei Diebstahl, Glasbruch, Unwetter oder Wildschäden – sondern deckt zusätzlich Fahrzeugschäden durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle ab. Auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, sind unter bestimmten Bedingungen mitversichert. Damit sind Sie mit einer Vollkaskoversicherung auch dann abgesichert, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt.

Versicherungsarten: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko

Bei der Kfz-Versicherung gibt es drei zentrale Absicherungsarten mit unterschiedlichem Leistungsumfang.

  • Kfz-Haftpflichtversicherung: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt ausschließlich Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen – also an deren Fahrzeug, Eigentum oder Gesundheit. Eigene Schäden am Fahrzeug sind nicht abgedeckt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt somit nur Schäden von Dritten ab und ist für jeden Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend.
  • Teilkaskoversicherung: Diese ergänzt den Schutz um Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch bestimmte äußere Einflüsse entstehen – etwa Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Hagel oder Wildunfälle. Kaskoversicherungen wie die Teilkasko bieten somit zusätzlichen Versicherungsschutz und sichern Sie gegen viele Schadenfälle ab.
  • Vollkaskoversicherung: Sie bietet den umfassendsten Schutz und beinhaltet alle Teilkaskoleistungen. Zusätzlich sind selbstverschuldete Unfälle sowie Vandalismusschäden abgesichert. Der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko liegt vor allem im erweiterten Versicherungsschutz bei selbstverschuldeten Schäden.

So können Sie je nach Fahrzeugwert und individuellem Risiko entscheiden, welche Versicherungsart am besten zu Ihnen passt.

Was deckt die Vollkasko ab?

Mit der Kfz-Vollkaskoversicherung erhalten Sie einen umfassenden Kaskoschutz, der Fahrzeugschäden auch bei selbstverschuldeten Unfällen und Vandalismus abdeckt. Die Vollkasko beinhaltet automatisch alle Leistungen der Teilkaskoversicherung und bietet damit den größtmöglichen Schutz vor Beschädigungen, Zerstörung, Verlust oder einem Totalschaden.

Das klassische Beispiel: Beim Zurücksetzen fahren Sie gegen einen Poller. Sie selbst haben den Schaden an ihrem Kfz verursacht und können niemanden dafür haftbar machen. Ihre Vollkasko übernimmt solch eine Beschädigung – abzüglich der individuell vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ebenfalls versichert sind Schäden durch Vandalismus: Abgetretene Spiegel, Kratzer im Lack oder Dellen am Pkw sind nur einige der mitversicherten Ereignisse in der Vollkasko. Da Anprall- und Anfahrschäden dazu führen, dass die Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Haftpflicht des Verursachers steigt und somit die Versicherungsprämie teurer wird, begehen Verursacher immer häufiger Fahrerflucht. Der Geschädigte muss dann die Kosten für die Reparatur aus eigener Tasche zahlen, es sei denn, er ist Vollkasko versichert.

Wann lohnt sich die Vollkasko?

Die Vollkasko ist immer dann ratsam, wenn es sich z. B. um einen Neuwagen handelt, da ein selbst verschuldeter Unfall sehr teuer werden kann. Besonders Fahranfänger und Fahranfängerinnen profitieren aufgrund des erhöhten Unfallrisikos von einer Vollkaskoversicherung, da sie einen umfassenden Kaskoschutz bietet. Auch bei Leasingfahrzeugen sollten Sie sich für die Vollkasko entscheiden, weil der Eigentümer immer noch die Leasinggesellschaft ist und nach einem Schaden Anspruch auf eine gänzliche Wiederherstellung des Fahrzeuges hat. Für Fahrzeughalter ist die Wahl der passenden Kaskoversicherung entscheidend, da sie je nach Fahrzeugwert, Alter und Nutzung unterschiedliche Risiken abdecken müssen. Auch bei finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko sinnvoll. Im Schadenfall, vor allem bei Totalschäden, muss zum einen der laufende Finanzierungsvertrag erfüllt und zum anderen ein neues Fahrzeug angeschafft werden. So fallen doppelte Kosten an.

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Was kostet eine Vollkaskoversicherung?

Die Kosten für eine Vollkaskoversicherung variieren je nach individuellen Faktoren wie Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung, Fahrerkreis und Selbstbeteiligung. Im Vergleich zur Teilkaskoversicherung ist die Vollkasko in der Regel teurer, bietet jedoch einen umfassenderen Schutz. Durch Rabatte, beispielsweise mit Werkstattbindung oder bei Telematik-Tarifen, können die Beiträge gesenkt werden.

Faktoren, die die Beitragshöhe der Vollkasko beeinflussen

  • Typklasse: Bestimmt das Risiko und die Reparaturkosten für ein bestimmtes Fahrzeugmodell.
  • Regionalklasse: Berücksichtigt die Schadenbilanz des Zulassungsbezirks.
  • Schadenfreiheitsklasse: Je höher die Klasse, desto günstiger der Beitrag.
  • Fahrleistung: Eine höhere Jahresfahrleistung kann den Beitrag erhöhen.
  • Fahrerkreis: Jüngere Fahrer oder Fahrer mit wenig Erfahrung können höhere Beiträge verursachen.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung kann den Beitrag senken.

Wann zahlt die Vollkasko nicht?

Die Vollkasko zahlt nicht jeden selbstverursachten Schaden. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist der Versicherer von der Leistungspflicht befreit. Ebenso, wenn der Fahrer oder die Fahrerin ohne gültige Fahrerlaubnis fährt oder Fahrerflucht begeht. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Verschleiß des Fahrzeugs sind vom Schutz ausgeschlossen. Im Rahmen der Schadensregulierung ist zu beachten, dass auch bei grober Fahrlässigkeit der Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann, insbesondere wenn der Schaden durch fahrlässiges Verhalten verursacht wurde

Die VHV verzichtet bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden auf das Einwandsrecht und übernimmt auch hier die Regulierung für Sie. Ausgenommen bleibt natürlich das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder der grob fahrlässig ermöglichte Diebstahl des Fahrzeugs und seiner Teile. Beachten Sie, dass der Vollkaskoschutz zwar umfassend ist, aber auch hier bestimmte Ausschlüsse und Grenzen bestehen.

Wann sollte ich die Vollkasko in Teilkasko umwandeln?

Eine Umstellung von Vollkasko auf Teilkasko lohnt sich meist, wenn der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs deutlich gesunken ist und die Vollkaskoprämie den möglichen Schaden übersteigt. In der Regel wird dies ab einem Fahrzeugalter von 5 bis 7 Jahren überprüft, da bei älteren Fahrzeugen oft eine Teilkasko ausreichend ist. Der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko liegt vor allem im Leistungsumfang: Während der Vollkaskoschutz auch selbstverschuldete Schäden und Vandalismus abdeckt, übernimmt die Teilkaskoversicherung nur bestimmte Schadensfälle wie Diebstahl, Glasbruch oder Elementarschäden.

Fahrzeughalter sollten individuell prüfen, ob eine Kaskoversicherung mit Teil- oder Vollkaskoschutz besser zu ihren Bedürfnissen passt, wobei Faktoren wie Fahrzeugwert, Nutzung und finanzielle Situation eine Rolle spielen. Es empfiehlt sich, verschiedene Angebote und Tarife für Kaskoversicherungen zu vergleichen, um das passende Angebot und den optimalen Kaskoschutz zu finden. Wichtig ist eine individuelle Kosten-Nutzen-Rechnung, um abzuwägen, ob der umfassende Schutz weiterhin sinnvoll ist oder eine günstigere Teilkasko ausreicht.

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FAQ

Übernimmt die Vollkasko Schäden bei Fahrerflucht?

Ja, die Vollkasko deckt in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug ab, auch wenn der Unfallgegner Fahrerflucht begeht. Teilweise greift die Leistung direkt über den eigenen Versicherer, ohne dass der Täter bekannt sein muss.

Was passiert nach einem Schaden: Rückstufung der SF-Klasse?

Nach einem Vollkaskoschaden kommt es in der Regel zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), wodurch der Beitrag im Folgejahr steigen kann. Einige Tarife bieten jedoch einen Rabattschutz als Zusatzoption. Meist besteht damit die Möglichkeit, den ersten Schaden pro Jahr schadenfrei zu belassen und damit trotzdem im nächsten Jahr in der Schadenfreiheitsklasse um eine Stufe zu steigen. Bei einem möglichen Versicherungswechsel kann dieser Bonus jedoch entfallen.

Kann ich nach einem Schaden in Teilkasko wechseln?

Ja, nach einem Schaden können Sie ein Sonderkündigungsrecht nutzen, um von der Vollkasko zur Teilkasko zu wechseln. Sie haben ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden reguliert wurde, einen Monat Zeit, für diesen Wechsel. Ein Wechsel kann sich lohnen, besonders wenn der Wert des Autos stark gesunken ist und die Vollkaskobeiträge im Vergleich zu hoch sind.

Haben Sie weitere Fragen zu unserer Vollkaskoversicherung? Wir beraten Sie gern.

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