Themen auf dieser Seite:
- Wie funktioniert Werkstattbindung?
- Warum Sie mit der Werkstattbindung doppelt profitieren
- Wann lohnt sich Werkstattbindung – und wann nicht?
- Was zählt als Kaskoschaden – und wann gilt die Werkstattbindung?
- Was passiert bei Missachtung der Werkstattbindung?
- So funktioniert die Schadenmeldung
- Fazit: Werkstattbindung lohnt sich
Die Werkstattbindung ist eine Option in der Kfz-Versicherung. Hierbei verpflichten Sie sich bereits bei Vertragsabschluss, im Schadenfall eine durch die VHV gesteuerte Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen zu lassen. Im Gegenzug erhalten Sie 15 % Rabatt auf Ihren Kaskobeitrag und genießen gleichzeitig die umfangreichen Leistungen des VHV Schadenservice Plus.
Wie funktioniert Werkstattbindung?
Durch Kooperationen mit zertifizierten Partnerwerkstätten erhalten wir als Versicherer feste Konditionen, geprüfte Qualität und transparente Abläufe. Dies ermöglicht Kosteneinsparungen, welche wir an Sie als unsere Kunden weitergeben.
Das funktioniert ganz einfach: Entscheiden Sie sich im Kaskotarif für eine Werkstattbindung, reduziert sich Ihr Kasko-Versicherungsbeitrag – um 15 %. Im Schadenfall übernimmt der VHV die komplette Abwicklung und weist Ihnen eine Partnerwerkstatt zu, die die Reparatur nach Herstellervorgaben durchführt.
Warum Sie mit der Werkstattbindung doppelt profitieren
Den VHV Schadenservice Plus erhalten im Schadenfall alle Kaskoversicherten, sofern Sie sich für eine Steuerung der Schadenabwicklung durch die VHV entscheiden und somit nicht eigenständig eine Werkstatt auswählen. Der Unterschied bei der Werkstattbindung liegt darin, dass Sie sich bereits im Vorfeld vertraglich dazu verpflichten, die Organisation der VHV zu überlassen. Neben den 15 % Rabatt auf Ihren Kaskobeitrag, genießen Sie dabei aber ebenso alle Leistungen des VHV Schadenservice PLUS:
- Kostenloser Hol- und Bringservice
- Kostenloses Ersatzfahrzeug der kleinsten Kategorie während der Reparatur
- Reparatur nach Herstellervorgaben mit Originalersatzteilen
- 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
- Übernahme der Herstellergarantie
- Kostenlose Fahrzeugreinigung - innen und außen
- Direkte Abrechnung mit der Partnerwerkstatt
Diese Leistungen garantieren eine schnelle, hochwertige und stressfreie Schadenregulierung.
Wann lohnt sich Werkstattbindung – und wann nicht?
Ob eine Werkstattbindung sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Fahrzeug, Ihrem Fahrverhalten und Ihren persönlichen Anforderungen ab. Viele Versicherungsnehmer stellen sich daher die Frage: Werkstattbindung ja oder nein? Zu den Nachteilen einer Werkstattbindung zählt unter anderem die eingeschränkte Werkstattwahl. Die folgende Übersicht hilft bei der Entscheidung:
Werkstattbindung kann sich lohnen, wenn …
- Ihr Fahrzeug älter ist oder bereits einige Jahre in Betrieb ist.
- Sie selten Schäden haben und dadurch vor allem die Beitragsersparnis nutzen möchten.
- Sie als Fahranfänger oder Fahrer mit höherem Basistarif von günstigeren Kaskokosten profitieren wollen.
Werkstattbindung ist eher nicht empfehlenswert, wenn …
- Sie bevorzugt Ihre eigene Werkstatt nutzen möchten oder besondere Werkstattwünsche haben.
- Sie ein Leasingfahrzeug, Wohnmobil oder Kraftrad fahren. In diesem Fall sind sie bei der VHV von der Werkstattbindung ausgeschlossen.
Was zählt als Kaskoschaden – und wann gilt die Werkstattbindung?
Kaskoschäden sind alle Schäden am eigenen Fahrzeug, die nicht durch einen Unfallgegner verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Glasschäden, Wildunfälle, Sturm- und Hagelschäden, Diebstahl, Vandalismus, Kurzschlüsse, Marderschäden sowie selbst verschuldete Unfallschäden. Die Werkstattbindung gilt ausschließlich in der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung, denn nur dort werden eigene Fahrzeugschäden reguliert.
Für andere Werkstattbesuche wie Inspektionen, Wartungen oder Verschleißreparaturen — spielt die Werkstattbindung keine Rolle. In diesen Fällen können Sie jede Werkstatt frei wählen. Die Bindung greift also nur dann, wenn ein echter Kaskoschaden vorliegt und die Versicherung für die Reparaturkosten aufkommt.
Was passiert bei Missachtung der Werkstattbindung?
Sollten Sie trotz vereinbarter Werkstattbindung eine eigene Werkstatt beauftragen, erhöht sich Ihre Selbstbeteiligung um 300 Euro. Die VHV gewährt den Rabatt nur bei Nutzung der gesteuerten Partnerbetriebe, da hier Sonderkonditionen bestehen.
So funktioniert die Schadenmeldung
Im Schadenfall genügt ein Anruf bei der 24-Stunden-Soforthilfe der VHV unter 0511 65 50 50 20. Die VHV übernimmt die komplette Koordination – vom Abschleppen über die Reparatur bis zur Abrechnung.
Fazit: Werkstattbindung lohnt sich
Die Werkstattbindung kann für viele Autofahrer eine attraktive Möglichkeit sein, die Kaskoprämie zu senken und gleichzeitig von einem zuverlässigen Partnernetzwerk mit geprüften Werkstätten zu profitieren. Besonders für ältere Fahrzeuge, Gebrauchtwagen oder Fahrer mit seltenen Schäden lohnt sich die Bindung oft.
Entscheidend ist, die eigene Situation, den Fahrzeugtyp und das Schadenrisiko sorgfältig abzuwägen: Wer Preisersparnis und einfache Abwicklung schätzt, profitiert von der Werkstattbindung; wer maximale Wahlfreiheit benötigt, sollte darauf verzichten.
Mit der VHV-Werkstattbindung profitieren Sie nicht nur von einem günstigeren Kaskobeitrag, sondern auch von einem exzellenten Schadenservice, der Maßstäbe setzt. Die hohe Weiterempfehlungsrate von 95 % spricht für sich.


