Vorteile unseres Bausteins Dienst-Haftpflichtversicherung für Polizei, Zoll und Bundespolizei
Schützen Sie sich als Beamter vor den finanziellen Risiken im öffentlichen Dienst! Mit dem Baustein Diensthaftpflicht der VHV sind Sie optimal abgesichert – egal, ob es um Sach-, Personen- oder Vermögensschäden während Ihrer beruflichen Tätigkeit geht. Sorgen Sie für ein sicheres Gefühl im Job und lassen Sie sich nicht von teuren Regressforderungen überraschen. Die Dienst-Haftpflichtversicherung für Polizei, Zoll und Bundespolizei bietet den idealen Schutz als Baustein zu unserer Privathaftpflicht.

Die wichtigsten Leistungen des VHV Diensthaftpflicht-Bausteins für Polizei, Zoll und Bundespolizei im Vergleich
Bei der VHV genießen Sie besonders große Sicherheit. Wenn Sie die PHV KLASSIK-GARANT gewählt haben, gilt die dort vereinbarte Versicherungssumme von 30 Mio. € auch innerhalb der Diensthaftpflicht. Haben Sie in der PHV den Baustein EXKLUSIV gewählt, genießen Sie auch in der Diensthaftpflicht den höheren Versicherungsschutz von 50 Mio. €.
30 Mio. €
50 Mio. €
Versichert ist das Abhandenkommen von Sachen, die Ihnen für Ihre dienstliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt wurden bis 10.000 €. Dazu zählen auch persönliche Ausrüstungsgegenstände (ausgenommen Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge, Wertsachen, Wertpapiere).
Bis zu 10.000 €
Bis zu 10.000 €
In der Diensthaftpflicht ist auch der Verlust von fremden Schlüsseln und Codekarten automatisch in den Versicherungsschutz integriert. Ausgeschlossen sind Folgeschäden sowie Tresor- und Schließfachschlüssel.
Der dienstliche Besitz und Gebrauch von Waffen und Munition ist mitversichert. Dies gilt nicht zum Zweck der Begehung einer strafbaren Handlung.
Mietsachschäden an anlässlich von Dienstreisen gemieteten Gebäuden und Räumen in Gebäuden, inklusive Balkonen, Loggien und Terrassen sowie deren Ausstattung sind abgesichert.
Der Gebrauch von Kraftfahrzeugen des Dienstherrn ist mitversichert. Wird dadurch ein Dritter geschädigt, besteht Versicherungsschutz bis 1 Mio. €. Schäden, die am Fahrzeug des Dienstherrn entstehen, sind bis 50.000 € abgesichert.
Das dienstliche Halten, Hüten und Führen von Tieren ist in der Diensthaftpflicht automatisch mitversichert. Der Versicherungsschutz besteht auch außerhalb des dienstlichen Einsatzes.
Kassenfehlbeträge bis 5.000 € sind über die Dienst-Haftpflichtversicherung abgesichert. Das gilt für die klassische Abrechnung einer Kasse, aber auch für Fehlüberweisungen.
Bis zu 5.000 €
Bis zu 5.000 €
Wenn Sie zur VHV wechseln, besteht ab dem Folgetag des Antragseingangs bis zum Versicherungsbeginn eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Das heißt, Sie profitieren auch vor Versicherungsbeginn von den Leistungen der VHV, die beim Vorversicherer nicht (oder nicht in vollem Umfang) inbegriffen sind.
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Im FAQ-Center finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Eine Privat-Haftpflichtversicherung schützt, wie der Name schon sagt, vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich. Sie übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit fahrlässig verursacht werden. Die Dienst-Haftpflichtversicherung hingegen kommt für Schadenersatz- und Regressansprüche Dritter auf, z. B. für Schäden durch den Gebrauch eines Dienstfahrzeugs oder für die Körperverletzung eines Tatverdächtigen bei der Festnahme.
Vorsätzlichkeit
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.Die Dienst-Haftpflichtversicherung der VHV kann als Baustein zur Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dabei profitieren Sie von günstigen Beiträgen und ein auf Sie zugeschnittenes Paket. Im Rechner zur Diensthaftpflicht können Sie, nachdem Sie sich für einen Tarif in der Privat-Haftpflichtversicherung entschieden haben, den Baustein “Dienst-Haftpflichtversicherung” auswählen.
Der Versicherungsschutz der Diensthaftpflicht beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt unter der Voraussetzung, dass die erste Prämie bei Vorlage des Versicherungsscheines unverzüglich gezahlt wird. Versichert sind Schadenereignisse, die während der Laufzeit des Vertrages eintreten. Der Vertrag ist zunächst für die beantragte und im Versicherungsschein festgesetzte Zeit abgeschlossen. Ihren Vertrag müssen Sie spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf in Textform kündigen, sonst verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Im Schadenfall:
Melden Sie jeden Schaden unverzüglich.
Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
Wir bieten Haftpflichtschutz für Ihr Verschulden, schildern Sie einfach, worin Sie Ihr Verschulden sehen.
Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit der VHV keine Zahlung an den Geschädigten. Überlassen Sie es am besten einfach uns, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend die VHV.
Zeigen Sie der VHV auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, die Prozesskostenbeihilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens.
Die Dienst-Haftpflichtversicherung ist ein Baustein der Privat-Haftpflichtversicherung für Personen im öffentlichen Dienst, wie beispielsweise Polizisten. Diese Versicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn während der beruflichen Tätigkeit Schäden entstehen, für die man in Anspruch genommen wird.
Eine Dienst-Haftpflichtversicherung ist für Polizei, Bundespolizei und Zoll von großer Bedeutung, da sie im Dienst regelmäßig mit Situationen konfrontiert werden, in denen Sie schnell reagieren müssen. Grobe Fahrlässigkeit kann zu Sach-, Personen- oder Vermögensschäden führen, die hohe finanzielle Forderungen nach sich ziehen.
Wird Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, schützt Sie die Dienst-Haftpflichtversicherung vor genau diesem Risiko. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Dadurch sichert sie nicht nur die finanzielle Existenz von Polizeibeamten, sondern sorgt auch für ein ruhigeres Gewissen im oft stressigen Berufsalltag.
Die VHV Dienst-Haftpflichtversicherung kommt für die folgenden Schäden auf:
Sachschäden: Es kann schnell passieren, dass während eines Einsatzes oder im Streifendienst materielle Gegenstände beschädigt werden – sei es ein Fahrzeug oder andere Gegenstände im Einsatzgebiet. In solchen Fällen können hohe Kosten auf Sie zukommen.
Personenschäden: Sollte es bei einem Einsatz oder einer Festnahme zu Verletzungen von Personen kommen, können die daraus resultierenden Schadensersatzforderungen schnell in die Höhe schießen. Insbesondere bei langfristigen Behandlungen oder dauerhaften Beeinträchtigungen entstehen oft immense Kosten.
Vermögensschäden: Auch finanzielle Schäden, die durch Fehler oder Versäumnisse während Ihrer dienstlichen Tätigkeit entstehen, können zu Forderungen führen. Die Diensthaftpflicht bietet hier umfassenden Schutz und übernimmt die entsprechenden Forderungen, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Arbeit konzentrieren können.
Neben der Dienst-Haftpflichtversicherung gibt es weitere sinnvolle Absicherungen, an die Sie denken sollten. Nachfolgend finden Sie eine Auswahl wichtiger Versicherungen für Mitarbeiter der Polizei, Bundespolizei und Zoll zur privaten Absicherung:
Je nach persönlicher Lebenssituation können weitere Versicherungen sinnvoll sein.


