Häufige Fragen und unsere Antworten.
Unsere FAQs
Für Quads, die mit einem Saisonkennzeichen zugelassen sind, gewähren wir den vereinbarten Versicherungsschutz während des auf dem amtlichen Kennzeichen dokumentierten Zeitraums (Saison).
Ruheversicherungsschutz
Außerhalb der Saison haben Sie Ruheversicherungsschutz. Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
- die Quad-Haftpflichtversicherung,
- die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Vollkasko- oder eine Teilkaskoversicherung bestand.
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Quad
- in einem Einstellraum (z. B. einer Einzel- oder Sammelgarage) oder
- auf einem umfriedeten Abstellplatz (z. B. durch Zaun, Hecke, Mauer umschlossen)
nicht nur vorübergehend abzustellen. Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht gebrauchen.
Fahrten außerhalb der Saison
Für Fahrten außerhalb der Saison haben Sie innerhalb des für den Halter zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn diese Fahrten
- im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren oder
- wegen der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung durchgeführt werden.
Vertragskündigung
Die Hauptfälligkeit bei Verträgen mit Saisonkennzeichen ist immer der 01.01. Daher ist die Kündigung auch nur zur Hauptfälligkeit möglich und muss spätestens am 30.11. eines Jahres vorliegen. Der Vertrag endet dann am 01.01. des Folgejahres.
Ja. Die VHV Schutzbriefleistungen bieten Ihnen europaweit rund um die Uhr schnelle Hilfe und finanziellen Schutz bei Pannen, Unfällen, Diebstahl und Erkrankungen. Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe (ab der Haustür), Abtransport und Bergung Ihres Quads nach Panne oder Unfall, Hilfe nach Falschbetankung und vieles mehr sind enthalten. Was auch passiert: Sie bleiben mobil.
Bitte stellen Sie online einen Antrag auf eine Quad-Versicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zur Zulassung Ihres Fahrzeugs. Hier können Sie die Quad-Versicherung berechnen.
Falls Sie schon bei uns versichert sind, erhalten Sie die eVB-Nummer von uns sofort am Telefon, per SMS, per Post, per Fax oder auch per E-Mail. Die erteilte Nummer ist sechs Monate gültig.
Wann benötige ich die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)?
Sie benötigen eine eVB-Nummer in folgenden Situationen:
- Neuzulassung eines Quads,
- Halterwechsel oder Besitzumschreibung,
- Wohnortwechsel in Verbindung mit einer Änderung des Zulassungsbezirkes,
- Wiederinbetriebnahme nach vorübergehender Stilllegung (Außerbetriebsetzung).
Im Falle eines selbst verschuldeten Unfalls sind Personenschäden des Fahrers nicht versichert. Der Fahrerschutz schließt diese Versicherungslücke. Jeder berechtigte Fahrer ist bis max. 15 Mio. Euro abgesichert.
Die Versicherungssummen in anderen Ländern reichen oft nicht aus, um den entstehenden Schaden bei unverschuldeten Unfällen zu ersetzen. Der VHV Auslandschutz sichert eine Entschädigung nach deutschem Recht.
Sie möchten bei juristischen Auseinandersetzungen kein finanzielles Risiko eingehen? Mit einer Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung sind Sie auf der sicheren Seite.
Bei einem Diebstahl oder Totalschaden eines geleasten oder kreditfinanzierten Quads kommt es oft vor, dass die Restforderung über dem Wiederbeschaffungswert liegt, der von der Kaskoversicherung ersetzt wird. Die GAP-Deckung übernimmt dieses Risiko aus dem Finanzierungs-/Leasingvertrag.
Mit einer Kaskoversicherung sichern Sie Ihr eigenes Quad gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust ab. Mit der Teilkaskoversicherung besitzen Sie eine Grunddeckung für Ihr Quad. Sie sind abgesichert bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres eigenen Quads durch z. B. Brand, Diebstahl oder Elementarschäden. Wenn Sie einen vollständig abgerundeten Schutz für Ihr Quad möchten, empfehlen wir Ihnen die Vollkasko. Sie beinhaltet über die Leistungen der Teilkasko hinaus auch Schäden am eigenen Quad bei Unfall oder die mut- und böswillige Beschädigung durch fremde Personen (Vandalismus).
Natürlich hoffen wir – genauso wie Sie –, dass Sie nie einen Unfall mit Ihrem Quad haben. Falls es doch mal passiert, sind wir für Sie da, nicht nur finanziell. Der wichtigste Tipp: Wenn es passiert ist, bleiben Sie ruhig. Aufregung nützt niemandem. Orientieren Sie sich an unseren drei Schritten im Schadenfall, um weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Sie können Ihren schadenfreien Verlauf Ihrer ausländischen Vorversicherung bei uns einbringen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Es muss die EU-weit anerkannte Schadenverlaufsbescheinigung (das sogenannte Claims-History-Statement) vorliegen. Für anerkannte Länder außerhalb der EU bzw. des EWR muss eine Bescheinigung im Original vorliegen.
- Der Vorvertrag beim Vorversicherer muss beendet sein.
- Sie müssen als Versicherungsnehmer eingetragen sein. Andernfalls können Sie eventuell den Schadenfreiheitsrabatt gem. der SF-Übertragung von einem Dritten übernehmen.
- Die Vorversicherung bestand in einen der folgenden Länder: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien (inkl. Nordirland und Gibraltar) und Bosnien und Herzegowina.