Schaden melden
Sie haben einen Schaden? Wir unterstützen mit schneller Hilfe bei der Regulierung. Melden Sie Ihren Schaden einfach über eine der folgenden Optionen.
Um welche Versicherung geht es?
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Im FAQ-Center finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Sie haben verschiedene Möglichkeiten Ihren Schaden zu melden.
- Im Service-Center bieten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Schadenmeldung an oder Sie melden Ihren Schaden über
- das VHV Kundenportal
Schnell, einfach und bequem - unser Kundenportal ist die erste Anlaufstelle für Ihr Anliegen. Hier können Sie auch Unterlagen zu Ihrem Schaden nachreichen.
Hier geht´s zum Kundenportal
Unter folgenden Umständen können Sie ihre derzeitige Kfz-Versicherung kündigen bzw. beenden:
Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit
Sie können Ihre Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Bei PKW-Verträgen ist das in der Regel der 31.12. eines Jahres. Ihre Kündigung muss Ihrem derzeitigen Versicherer mindestens einen Monat (Kündigungsfrist) vor dem Ende der Vertragslaufzeit zugehen.Endet der Vertrag mit dem 31.12. muss Ihre Kündigung bis zum 30.11. bei Ihrem derzeitigen Versicherer eingegangen sein. Endet die Kfz-Versicherung an einem anderen Tag, gilt die Regelung der Kündigungsfrist von einem Monat entsprechend.
Die Hauptfälligkeit ihrer Kfz-Versicherung können Sie ihren Vertragsunterlagen entnehmen.
Kündigung bei einer Beitragserhöhung
Auch nach Ablauf der Kündigungsfrist können Sie kündigen, wenn sich die Beiträge Ihrer bisherigen Versicherung erhöht haben und Ihnen von Ihrem bisherigen Versicherer ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wurde. Nach Erhalt der Mitteilung über die Beitragserhöhung haben Sie einen Monat Zeit, die Versicherung zu kündigen.
Kündigung im Schadenfall
Sie können Ihre Kfz-Versicherung außerordentlich kündigen, wenn Ihre Versicherung einen Schaden reguliert hat, den Sie an Ihrem eigenen Kfz oder einem fremden Kfz verursacht haben. Dabei gilt eine Frist von vier Wochen nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. eines Ablehnungsschreibens).
Beendigung bei einem Fahrzeugwechsel
Eine Kfz-Versicherung wird immer für Ihr jeweiliges Fahrzeug abgeschlossen. Bei einem Fahrzeugwechsel können Sie die Versicherung in der Regel für Ihr neues Fahrzeug neu wählen.
Muster Kündigung
Hier finden Sie ein Muster-Formular, zur Kündigung Ihres bisherigen Versicherers.Im Schadenfall:
- Melden Sie jeden Schaden unverzüglich.
- Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
- Wir bieten Versicherungsschutz für Ihr Verschulden, schildern Sie einfach, worin Sie Ihr Verschulden sehen.
- Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit der VHV keine Zahlung an den Geschädigten. Überlassen Sie es am besten einfach uns, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
- Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend die VHV.
- Zeigen Sie der VHV auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, die Prozesskostenbeihilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Einige Schäden lassen sich nicht abwenden und treten unvorhersehbar ein. Dennoch raten wir dazu, Vorkehrungen zu treffen, wo es geht, um gar nicht erst in die Situation eines Schadensfalls zu kommen. Dazu gehört, z. B. bei Sturm, Hagel und Starkregen die Gartenmöbel und Gartengeräte unterzustellen oder zu verstauen. Extremwetter nehmen als Folge des Klimawandels zu, können aber meist zumindest grob vorhergesagt werden, sodass Ihnen meist noch etwas Zeit bleibt, eventuellen Schäden vorzubeugen. Außerdem sollten Fenster und Türen bei Abwesenheit immer geschlossen werden. Ebenfalls ist es ratsam, Feuerquellen nicht unbeobachtet zu lassen und den Herd bei Nichtbenutzung auszuschalten.