Berufs-Rechtsschutz
Sichern Sie sich gut ab- mit der Berufs-Rechtsschutzversicherung der VHV.

Generell übernimmt der Berufsrechtsschutz der VHV die gesetzlichen Kosten und Gebühren in unbegrenzter Höhe, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Arbeitnehmer notwendig sind.
- Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
- Die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Sachverständige sowie Vollstreckungskosten
- Die Kosten, die dem Gegner durch das Gerichtsverfahren entstanden sind, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
- Die Kosten für eine Mediation in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Mediation; maximal 4.000 Euro in einem Kalenderjahr
- Die Kosten für die telefonische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte (JURCALL)
Welche Rechtsbereiche deckt die Berufs-Rechtsschutzversicherung ab?
Die Berufs-Rechtsschutzversicherung der VHV deckt die folgenden Rechtsbereiche ab:
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Disziplinar- und Standesrecht-Rechtsschutz
Und plötzlich ist es passiert: eine Kündigung oder plötzlich ausbleibende Gehaltszahlungen, aber noch keinen Arbeits-Rechtsschutz. Rückwirkend können Sie bei der VHV leider keine Berufs-Rechtschutzversicherung abschließen. Bei Abschluss einer Berufs-Rechtsschutzversicherung bei der VHV gilt eine Wartezeit von sechs Monaten, bis der Arbeits-Rechtsschutz greift.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Mit dem Zusatzbaustein „FLEXIBILITÄT“ können Sie die Wartezeit auf zwei Monate verkürzen.
Berufs-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung versteht man den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss. Mit der Berufs-Rechtsschutzversicherung der VHV beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro und sinkt sogar auf 150 Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung vermittelten Rechtsanwalt beauftragen.
Mit unserem Zusatzbaustein „FLEXIBILITÄT“ können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festlegen: Wählen Sie zwischen 0, 150 oder 250 Euro.