Privat-Rechtsschutz
Sichern Sie sich und Ihre Familie gut ab – mit der Privat-Rechtsschutzversicherung der VHV.

Generell übernimmt der Privat-Rechtsschutz der VHV die gesetzlichen Kosten und Gebühren in unbegrenzter Höhe, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen als Privatperson notwendig sind, z.B. wegen des Kaufs einer mangelhaften Küche oder wegen einer Reise, die in weitem Umfang der Prospektangaben nicht entsprochen hat.
Die Privat-Rechtsschutzversicherung der VHV deckt also folgende Kosten:
- Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
- Die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Sachverständige sowie Vollstreckungskosten
- Die Kosten, die dem Gegner durch das Gerichtsverfahren entstanden sind, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
- Die Kosten für eine Mediation in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Mediation; maximal 4.000 Euro in einem Kalenderjahr
- Die Kosten für die telefonische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte (JURCALL)
Welche Rechtsbereiche deckt die Privat-Rechtsschutzversicherung ab?
Die Privat-Rechtsschutzversicherung der VHV sichert Sie vielfältig ab und umfasst die folgenden Rechtsbereiche:
- Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Familien- und Lebenspartner-, Erb- und Betreuungsrecht – nur Beratungstätigkeit
- Urheberrechtsverletzungen bei Internetnutzung – nur im Exklusiv-Baustein in Form von einer Beratung bis 200 Euro
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Reisevertrags-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
Juristischen Rat braucht man auch im privaten Alltag oft: Ob für Fragen des Erbrechts oder der Erhalt eines falschen Steuerbescheids – mit der Privat-Rechtsschutzversicherung der VHV erhalten Sie diesen Rat schnell und unkompliziert. Rückwirkend können Sie bei der VHV leider keine Privat-Rechtsschutzversicherung abschließen. Es besteht eine Wartezeit. Diese beträgt aber nur 2 Monate. Aber bei vielen Rechtsschutz-Bereichen verzichtet die VHV dafür auf eine Wartezeit.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Erb- und Betreuungsrecht
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutuz
- Opfer-Rechtsschutz
Privat-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung versteht man den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss. Mit der Privat-Rechtsschutzversicherung der VHV beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro und sinkt sogar auf 150 Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung vermittelten Rechtsanwalt beauftragen.
Mit unserem Zusatzbaustein „FLEXIBILITÄT“ können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festlegen: Wählen Sie zwischen 0, 150 oder 250 Euro.