Häufige Fragen und unsere Antworten.
Unsere FAQs
- Sie erhalten Auskunft über Ihre Verträge
- Sie können Ihre Vertragsdokumente direkt im Kundenportal einsehen
- Sie können einen Schaden zu Ihrem Vertrag melden - einfach und papierlos
- Sie können Ihre persönlichen Daten einsehen und ändern
Sie können direkt online eine Versicherung abschließen oder Sie kontaktieren unseren Kundenservice über unser Service-Center.
Es gibt einige Versicherungen, die entweder gesetzlich vorgeschrieben sind oder dringend empfohlen werden, um sich vor finanziellen Risiken zu schützen. Je nach individueller Lebenssituation können neben der Haftpflichtversicherung auch eine Hausrat-, Gebäude-, oder Kfz-Versicherung sinnvoll sein.
Das Kundenportal der VHV Versicherungen ist Ihr persönlicher Servicebereich.
Hier bieten sich Ihnen folgende Möglichkeiten:
Sie haben einen privaten Vertrag bei den VHV Versicherungen und sind kein gewerblicher Kunde, dann können Sie sich auf der Anmeldeseite über "jetzt registrieren" im Kundenportal einen Zugang verschaffen.
Um die Vorteile des Kundenportals nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst unter "jetzt registrieren" am Kundenportal anmelden. Für die Registrierung benötigen Sie eine gültige Versicherungsscheinnummer Ihres Vertrages / Ihrer Verträge und Ihr Geburtsdatum. Als Benutzernamen verwenden wir Ihre persönliche E-Mail-Adresse, die nach erfolgreicher Verifizierung Ihnen zum Login zur Verfügung steht.
Für die Verifizierung senden wir Ihnen eine Verifizierungsmail an Ihre angegebene E-Mail-Adresse. Nach dem Verifizieren (Klick auf den Link in der E-Mail) wird Ihnen ein Aktivierungskennwort an Sie zugesandt. Bitte verwenden Sie dieses Aktivierungskennwort in Kombination mit Ihrer gewählten E-Mail-Adresse als Passwort für Ihren ersten Login. Anschließend werden Sie aufgefordert, Ihr persönliches 8-stelliges Passwort festzulegen.
Bei fristgerechter Zahlung tritt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Vertragsbeginn in Kraft.
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung nicht zu vertreten. Zahlen Sie nach Ablauf der Frist, beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Zeitpunkt der Zahlung.
Der Erst- oder Einmalbeitrag muss unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins gezahlt werden (§ 33 Abs. 1 VVG).
Haben Sie ein gültiges SEPA Mandat erteilt, wird der fällige Beitrag von Ihrem Konto abgebucht.
Die Frist entnehmen Sie bitte der ersten Beitragsrechnung zum Versicherungsschein.