Vorteile Ihrer VHV Privathaftpflicht
Jeder sollte sie haben: Eine Privat-Haftpflichtversicherung (PHV) springt ein, wenn ein unachtsamer Moment zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden führt. Dass viele die PHV als einen wichtigen Standard in ihrem persönlichen Versicherungsrepertoire sehen, bedeutet aber nicht, dass sie leistungstechnisch nur das Nötigste abdecken muss. Die Privathaftpflicht der VHV bietet Ihnen erstklassigen Schutz für jede Lebenslage – und das zu günstigen Preisen!


Die wichtigsten Leistungen unserer VHV Privathaftpflicht im Vergleich
Bei der VHV genießen Sie besonders große Sicherheit. Mit 30 Mio. EUR ist die pauschale Versicherungssumme der KLASSIK-GARANT überdurchschnittlich hoch. Mit dem Baustein EXKLUSIV genießen Sie sogar einen Versicherungsschutz von 50 Mio. EUR.
30 Mio. €
50 Mio. €
Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden, Immobilien, Grundstücken und Mobiliar in Hotels, Ferienwohnungen und -häusern, Pensionen und Schiffskabinen sind über KLASSIK-GARANT versichert, Glasschäden im Baustein EXKLUSIV mit 150 Euro Selbstbeteiligung. Bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert: Beschädigung, Vernichtung, Verlust von gemieteten, geliehenen fremden Sachen inkl. medizinischer Geräte.
inkl. Glasschäden
Das Abhandenkommen aller fremder privater Schlüssel ist bereits in KLASSIK-GARANT versichert, ausgenommen sind nur Tresor- und Schließfachschlüssel. Folgekosten eines solchen Schlüsselverlusts sind bis 10.000 EUR und mit einer Selbstbeteiligung von 250 EUR im Baustein EXKLUSIV versichert.
inkl. Folgekosten bis 10.000 EUR
Das Abhandenkommen beruflich genutzter Schlüssel (auch für Dienstfahrzeuge) ist bis 30.000 EUR und ohne Selbstbeteiligung in KLASSIK-GARANT versichert. In EXKLUSIV ist der Verlust fremder beruflicher Schlüssel bis zur Versicherungssumme versichert - auch für selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten.
bis 30.000 EUR
bis zur Versicherungssumme
Bei Schäden am Arbeitsplatz haften Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber nicht, wenn Sie diese fahrlässig verursacht haben. Werden unberechtigte Ansprüche an Sie gestellt, wehren wir diese ab. Wenn Sie es jedoch wünschen, verzichten wir im Schadenfall auf diesen Einwand und regulieren den Schaden Ihres Arbeitgebers bis maximal 10.000 Euro – inklusive Schäden an überlassenen Arbeitsmitteln.
Sie sind nebenberuflich tätig? Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 EUR beträgt, schützt die VHV Schäden, die während dieser Tätigkeit entstehen. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
bis 12.000 EUR Jahresumsatz
Kinder bis 7 Jahre bzw. im Straßenverkehr bis 10 Jahre sind grundsätzlich deliktunfähig. Auch Erwachsene können aufgrund psychischer Störungen (z.B. Demenz) oder Bewusstlosigkeit deliktunfähig sein. Für Schäden, die sie verursachen, können sie nicht haftbar gemacht werden. Damit der Geschädigte nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt, wenn keine Aufsichtspflichtverletzung der Aufsichtsperson vorliegt, leisten wir in diesen Fällen dennoch, wenn Sie es wünschen. Im Gegensatz zu vielen Anbietern verzichten wir sogar darauf, dass eine andere Versicherung – z.B. eine Kfz-Vollkasko – für den Schaden aufkommen muss.
Guten Freunden oder Nachbarn hilft man gerne. Wenn Sie dabei einen Schaden verursachen, stehen wir dafür gerade. Egal, ob Sie das Blumenwasser auf dem Parkett des Nachbarn verschütten oder als Umzugshelfer einen Kratzer in Omas Schrank bringen: Sie können sorgenfrei zupacken.
Sie halten wilde Kleintiere, wie zum Beispiel Schlangen, Spinnen oder Skorpione? Dies ist bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert. Im Baustein EXKLUSIV werden auch Einfangkosten bis 10.000 EUR übernommen.
inkl. Einfangkosten bis 10.000 EUR
Hierzu zählen Flugmodelle, Drachen und Ballone bis zu einem Fluggewicht von 500 g in KLASSIK-GARANT und bis 5 kg in EXKLUSIV. Auch Verletzungen von Persönlichkeitsrechten sind gedeckt, zum Beispiel dann, wenn Ihr Nachwuchs mit der eingebauten Kamera fremde Personen ungefragt filmt und das Ergebnis kurzerhand ins Internet stellt.
bis 500 g
bis 5 kg
Auch im Internet sollten Sie sich schützen. Entsteht einem Dritten ein Schaden, beispielsweise durch einen Virus, der durch Ihre E-Mail übermittelt wird, stehen wir dafür gerade.
Regenerative Energien sind bereits in KLASSIK-GARANT mitversichert - inkl. Einspeisung in fremdes Stromnetz. Warum ist das wichtig? Als Eigentümer liegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht bei Ihnen. Bedeutet: Sie haften, wenn Ihre Anlage oder Teile davon Schäden verursachen. Stürzt also beispielsweise ein Element Ihrer Photovoltaikanlage ab und beschädigt ein fremdes Fahrrad, kann es schnell teuer werden. Auch wenn es bei der Errichtung Ihrer Geothermieanlage (inkl. Bohrung bis 200 m) zu Schäden in der Nachbarschaft kommt, übernimmt die PHV den Schaden bis 1 Mio. EUR.
Be- und Entladeschäden, Betankungsschäden, Reinigungsschäden an fremden Kfz und das Öffnen einer Kraftfahrzeugtür sind in EXKLUSIV versichert - bis 10.000 EUR und mit einer Selbstbeteiligung von je 150 EUR. Außerdem enthalten: Der Ausgleich für Rabattrückstufung und Selbstbeteiligung (max. 5 Jahre) in der Kfz-Versicherung bei geliehenen Fahrzeugen.
bis 10.000 EUR
Wenn Sie zur VHV wechseln, besteht ab dem Folgetag des Antragseingangs bis zum Versicherungsbeginn eine beitragsfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Das heißt, Sie profitieren auch vor Versicherungsbeginn von den Leistungen der VHV, die beim Vorversicherer nicht (oder nicht in vollem Umfang) inbegriffen sind.
Der Abschluss des optionalen Bausteins BEST-LEISTUNGS-GARANTIE garantiert Ihnen im Schadenfall die besten Leistungen aus allen Privat-Haftpflichtversicherungen am deutschen Markt im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Zusätzlich im Baustein enthalten ist die Neuwerterstattung bis 10.000 EUR (gilt auch für eigene beschädigte Sachen) und die Opferhilfe als Ergänzung zur Forderungsausfalldeckung bis 50.000 EUR (ohne bekannten Schädiger) für Personenschäden.
optional
Häufige Fragen und Antworten
Ihre Frage ist nicht dabei? Im FAQ-Center finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Haftpflicht ist die vom Gesetz vorgegebene Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man jemand anderem zufügt. Zum Beispiel einem Fußgänger, der sich bei einem Sturz wegen Glatteis vor Ihrem Haus verletzt.
Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen Dritter aus Schäden enstehen, für die Sie verantwortlich sind. Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:
- Wir prüfen, ob und in welcher Höhe für Sie eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
- Wenn dies zutrifft, begleichen wir den Schaden finanziell.
- Wenn dies nicht zutrifft, wehren wir den Schadenersatzanspruch für Sie ab und tragen notfalls auch die Kosten eines Prozesses.
Die private Haftpflichtversicherung der VHV sichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab, die durch Sie oder mitversicherte Personen verursacht wurden.
Zum Beispiel, wenn Sie …
- fremde Gegenstände beschädigen,
- Ihnen anvertraute Schlüssel verlieren,
- als Fußgänger oder Inlineskater einen Verkehrsunfall verursachen oder
- als ehrenamtlicher Betreuer der betreuten Person einen Schaden zufügen.
Als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Sie haben alle Rechte und Pflichten, die aus dem Vertrag hervorgehen. Die Privathaftpflichtversicherung schützt aber nicht nur Sie als Versicherungsnehmer. Mitversichert sind zum Beispiel:
- Ehegatten und -gattinnen, Lebenspartner und -partnerinnen oder nicht eheliche Lebenspartner und -partnerinnen in häuslicher Gemeinschaft,
- minderjährige Kinder, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder,
- volljährige Kinder während Erstausbildung (Ausbildung und/oder Studium), freiwilligen Wehrdienstes, Bundesfreiwilligendienstes, sozialen oder ökologischen Jahres, Wartezeit vor Ausbildungs- oder Studienbeginn,
- Personen in vorübergehender häuslicher Gemeinschaft mit Versicherungsnehmer, zum Beispiel Eltern/Großeltern (auch im Altenpflegeheim), Au-pairs, minderjährige Übernachtungsgäste und
- im Haushalt tätige Personen.
- Mitversichert sind auch gegenseitige Ansprüche mitversicherter Personen untereinander für Personenschäden bis zur Versicherungssumme.
Wichtig: Im Tarif "Single" sind einige Personen davon nicht mitversichert.
- Schäden, die man selbst erleidet (in der PHV im Rahmen der Forderungsausfalldeckung jedoch mitversichert)
- vorsätzliche Schäden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs herbeigeführt werden (dafür gibt es die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung).
- Strafen und Bußgelder
Die Privat-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. Der Auslandsaufenthalt in Europa ist ohne zeitliche Begrenzung versichert. Außerhalb Europas ist der Schutz auf bis zu 5 Jahre begrenzt. Die Kaution bei Schäden im Ausland beträgt bis zu 100.000 Euro. Des Weiteren sichert die PHV auch den gelegentlichen Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland ab (Mallorca-Deckung).
Bei Vertragsabschluss:
- Entscheiden Sie sich je nach Lebenssituation für den passenden Tarif (Familie, Paar, Single, Single mit Kind/ern sowie 55+).
- Prüfen Sie genau, welchen Haftpflicht-Risiken Sie ausgesetzt sind. Lassen Sie sich dabei von unseren Mitarbeitern beraten.
- Stimmen die für die Risikobewertung notwendigen Angaben (zum Beispiel Bruttojahresmietwert bei der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, Art und Anzahl der gehaltenen Tiere bei der Tierhalter-Haftpflichtversicherung, korrekte Bausumme bei der Bauherren-Haftpflicht)?
Nach Vertragsabschluss:
- Zahlen Sie pünktlich den Beitrag, damit der Versicherungsschutz nicht unterbrochen wird.
- Melden Sie neue Risiken, die nach Vertragsabschluss entstanden sind, zum Beispiel, wenn Sie ein Haus bauen, einen Betrieb eröffnen oder sich einen Hund anschaffen.
- Vergessen Sie nicht, Änderungen Ihrer Anschrift mitzuteilen.
- Richten Sie alle Anzeigen und Erklärungen in Textform an die VHV oder an Ihre zuständige VHV Geschäftsstelle.
Das Halten zahmer Haustiere, gezähmter oder wilder Kleintiere ist über die VHV Privathaftpflicht grundsätzlich eingeschlossen, dazu zählen neben Katzen z. B. auch Hühner oder Schlangen. In EXKLUSIV sind darüber hinaus die Einfangkosten von wilden Kleintieren bis zu 10.000 EUR versichert. Wer einen Hund oder ein Pferd hält, muss eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen.
Nebenberufliche Tätigkeiten
Wenn Ihr Jahresumsatz nicht mehr als 12.000 EUR beträgt, schützt die VHV Sie vor Schäden, die aufgrund dieser Tätigkeit entstehen. Zu den versicherten nebenberuflichen Tätigkeiten zählen: Flohmarkt- und Basarverkauf; Änderungsschneiderei und Handarbeiten; Zeitungs-, Zeitschriften- und Prospektzustellung sowie Botendienste; Annahme von Sammelbestellungen; Markt- und Meinungsforschung; Daten- und Texterfassung, Übersetzungen; Erteilung von Nachhilfe- und Musikunterricht oder Fitnesskursen; Vertrieb von Kosmetik, Haushaltsartikeln, Bekleidung, Schmuck, Kunsthandwerk oder eine Ausübung als Alleinunterhalter, Friseur, Fotograf oder Gärtner.
Ehrenamtliche Tätigkeiten
Ob Sie in der Jugendgruppe eines Sportvereins aktiv sind oder als gesetzlicher Betreuer ehrenamtlich helfen – genauso menschlich wie Ihr Engagement sind Fehler. Deuten Sie Krankheitssymptome falsch oder vergessen einen Arzttermin für die betreute Person, ersetzt KLASSIK-GARANT den daraus entstehenden Schaden. Auch die betreute Person selbst ist dann automatisch mitversichert. Das macht das Helfen leichter.
Allerdings schließen wir einige wenige Tätigkeiten aus:
- öffentliche / hoheitliche Ehrenämter wie z. B. Bürgermeister, Gemeinderatsmitglied, Schöffe, Laienrichter, Prüfer für Kammern, Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr,
- wirtschaftliche / soziale Ehrenämter mit beruflichem Charakter wie z.B. als Betriebs und Personalrat, Versichertenältester, Vertrauensperson nach §§ 39 (2) Nr. 3 und 40 SGB IV.
Statistisch gesehen verursachen ältere Menschen weniger Haftpflicht-Schäden, daher können wir Ihnen ab dem 55. Lebensjahr einen günstigeren Beitrag anbieten. Dieser wird Ihnen im Tarifrechner automatisch anhand Ihres Geburtsdatums zugeschrieben. Hier können Sie Ihre Privat-Haftpflichtversicherung berechnen.
Ja, Schäden an geliehenen und gemieteten beweglichen Sachen sowie Mietsachschäden an Immobilien und Grundstücken sind in der Privat-Haftpflichtversicherung der VHV mitversichert.
Ja, ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung Ihres Beitrags von Ihrem Konto können Sie direkt über unser Online-Formular "SEPA-Lastschriftmandat" erteilen. Bei Abschluss eines SEPA-Lastschriftmandates verzichten wir auf den Ratenzahlungszuschlag.
Nein. Wir verzichten auf den Ratenzahlungszuschlag. Voraussetzung der monatlichen Zahlweise ist die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates.
Eine Dienst-Haftpflichtversicherung richtet sich an Menschen, die im öffentlichen Dienst oder als Beamte arbeiten und damit weiteren Haftungsrisiken ausgesetzt sind und sichert Sie gegen Personen-, Sach- und Vermögenschäden ab.
Die Dienst-Haftpflichtversicherung der VHV ist als Baustein zur Privat-Haftpflichtversicherung hinzuwählbar und für folgende Berufe abschließbar:
- Berufsfeuerwehr
- Erzieher/in, Kinderpfleger/in, sozialpädagogische/r Assistent/in
- Geistliche
- Gerichtsvollzieher/in, Vollziehungsbeamt(er/in)
- Klärwerker/in
- Lehrer/in
- Müllentsorger/in
- Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll (ohne techn. Tätigkeit)
- Polizei, Bundespolizei, Bundeswehr, Zoll (mit techn. Tätigkeit)
- Reine Verwaltungstätigkeit
- Richter/in, Staatsanwalt/-anwältin, Rechtspfleger/in, Bewährungshelfer/in
- Sozialarbeiter/in, Sozialpädagoge/-pädagogin
Die BEST-LEISTUNGS-GARANTIE kann in EXKLUSIV hinzu gewählt werden und bringt Ihnen zusätzliche Leistungen:
- BEST-LEISTUNGS-GARANTIE: Wann immer Sie bei einer Versicherung am deutschen Markt eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht als Privatperson sehen – mit der BEST-LEISTUNGS-GARANTIE sind Sie sicher, immer automatisch die bestmöglichen Leistungen zu erhalten.
- Opferhilfe: Sollten Sie z. B. als Radfahrer oder Fußgänger im Straßenverkehr einen Personenschaden erleiden, bei dem der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, begleichen wir den Schaden bis 50.000 EUR.
- Neuwertentschädigung: Sie erstattet abweichend von der gesetzlichen Haftung auf Wunsch des Versicherungsnehmers zum Neuwert. Dies gilt sowohl für eigene als auch für fremde beschädigte Sachen bis 10.000 EUR und wenn der Gegenstand maximal 12 Monate alt ist.
Im Schadenfall:
- Melden Sie jeden Schaden unverzüglich.
- Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
- Wir bieten Versicherungsschutz für Ihr Verschulden, schildern Sie einfach, worin Sie Ihr Verschulden sehen.
- Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit der VHV keine Zahlung an den Geschädigten. Überlassen Sie es am besten einfach uns, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
- Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend die VHV.
- Zeigen Sie der VHV auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht wird, die Prozesskostenbeihilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Das gleiche gilt, wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.
Auch, wenn es sinnvoll wäre: Es ist gesetzlich keine Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ca. 20 Prozent der Menschen in Deutschland haben keine PHV. Bedeutet: Widerfährt Ihnen ein Schaden, für den der Verursacher nicht aufkommen kann (weil er zum Beispiel keine Haftpflichtversicherung hat), bleiben Sie auf dem Schaden sitzen – es sei denn, in Ihrer eigenen PHV ist eine Forderungsausfalldeckung enthalten. Dann kommt Ihre eigene PHV für den Schaden auf.
Bei der Privat-Haftpflichtversicherung der VHV ist Folgendes enthalten:
- Forderungsausfalldeckung inkl. Schäden durch Vorsatz, Tiere und Kfz
- Schadenersatz-Rechtsschutz bei Forderungsausfall bei Schäden ab 2.500 Euro (in EXKLUSIV)








