Versicherungstipps für energieeffizientes Wohnen
Sicherheit für Photovoltaik und Co.

4,8 Millionen installierte Photovoltaikanlagen wurden bis Ende 2025 in Deutschland gezählt – davon rund 0,8 Millionen Neuinstallationen (Quelle: Statistisches Bundesamt). Immer mehr Eigentümer entschließen sich dazu, hauseigenen Strom zu produzieren. Durch die Nutzung dieser Technologien können CO₂-Emissionen reduziert werden. Die Anschaffung entsprechender Anlagen – meist Photovoltaik- oder Kleinwindkraftanlagen – ist nicht günstig. Umso wichtiger ist es, das Investment auch im Schadenfall entsprechend abgesichert zu wissen. Doch: Nicht automatisch sind Schäden an Anlagen für energieeffizientes Wohnen in Wohngebäudeversicherungen abgesichert. Lesen Sie also in Ihrem aktuellen Versicherungsvertrag einmal nach, was wirklich versichert ist und was nicht. Hier erfahren Sie, wie die VHV Ihr Effizienzhaus versichert.
Photovoltaik
Während Photovoltaikanlagen gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel) bereits in unserer Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, sind sie es bei Schäden durch Schneelast, Vandalismus, Bedienungsfehler, Feuchtigkeit, Fahrlässigkeit oder Tierbiss nicht. Der optionale Baustein Photovoltaik schließt diese Deckungslücke. Er beinhaltet auch eine Allgefahrendeckung und eine Ertragsausfallversicherung für die Photovoltaikanlage.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Es muss sich um eine Aufdach- oder Fassadenanlage handeln, Flachdachanlagen sind fest im Baukörper zu verankern.
- Die Anlagenleistung darf 30 kilowatt/peak nicht überschreiten.
- Es gilt eine Selbstbeteiligung von 150 € je Versicherungsfall.
- Der Wert der Photovoltaikanlage muss auch in der Versicherungssumme für das Wohngebäude enthalten sein.
Windkraft
Kleinwindkraftanlagen im Garten oder auf dem Dach sind nicht immer automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert. In der VHV Wohngebäudeversicherung sind Kleinwindkraftanlagen gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bis 10.000 € in KLASSIK-GARANT abgedeckt, in EXKLUSIV sogar bis 25.000 €.
Energetische Sanierung nach einem Schadenfall
Muss Ihre alte Heizungsanlage nach einem Schadenfall ersetzt werden, zahlt eine Wohngebäudeversicherung in der Regel nur für eine vergleichbare Anlage. Anders sieht es bei unserer Wohngebäudeversicherung aus: Möchten Sie nach einem Schaden auf umweltschonende Technologien umsteigen, trägt die VHV hierfür die Mehrkosten bis 10.000 € – beispielsweise für die energetische Modernisierung der Heizungsanlage. Ausgenommen sind behördlich vorgeschriebene Maßnahmen.
Kostenübernahme bei Primärenergie-Ausfall
Fällt die hauseigene Energieversorgung nach einem Schaden aus, muss Strom oder Wärmeenergie zugekauft werden. Die Kosten nach einem Ausfall der hauseigenen Energiegewinnung werden in der VHV Wohngebäudeversicherung bis zu 500 € erstattet.

