Zuletzt aktualisiert: 22.10.2026 - Lesedauer: 7 Min.

Leitungswasserschaden im Haus: So läuft die Schadenregulierung ab

Ein Leitungswasserschaden kann sowohl das Gebäude als auch Ihr Inventar betreffen. Erfahren Sie, welche Versicherung zuständig ist und wie die Schadenregulierung Schritt für Schritt abläuft.

Wasserleitungen leisten im Alltag meist unbemerkt ihre Dienste. Tritt Wasser jedoch unkontrolliert aus einer Leitung aus, können Wände, Böden und die Bausubstanz erheblich beschädigt werden. Damit Ihr Zuhause nach einem Leitungswasserschaden schnell wieder wohnlich wird, empfiehlt sich ein passender Versicherungsschutz.

Wohngebäude und Hausratversicherung: Wer ist wofür zuständig?

Bei einem Leitungswasserschaden ist in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung die wichtigste Absicherung. Sie übernimmt versicherte Schäden am Gebäude selbst sowie an fest verbauten Bestandteilen, beispielsweise an Wänden, Decken, Böden oder Sanitärinstallationen. Zudem können Leistungen für die Leckortung, Trocknung und die Wiederherstellung beschädigter Bereiche übernommen werden.

Sind durch das austretende Wasser zusätzlich bewegliche Gegenstände wie Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte beschädigt worden, kann dafür die Hausratversicherung zuständig sein.

Was tun bei einem Leitungswasserschaden?

Bei einem Leitungswasserschaden sollten Sie zunächst alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um den Schaden zu begrenzen und weitere Schäden zu verhindern. Stellen Sie beispielsweise die Wasserzufuhr ab , fangen Sie austretendes Wasser auf oder schützen Sie betroffene Bereiche vor weiterer Durchfeuchtung. 

Sind zur Schadenminderung Veränderungen am Schadenbild erforderlich, dokumentieren Sie den ursprünglichen Zustand bitte vorab ausreichend durch Fotos.

Nachdem die notwendigen Maßnahmen zur Schadenbegrenzung durchgeführt wurden, melden Sie uns den Schaden möglichst zeitnah. Anschließend kümmern wir uns um die weiteren Schritte und unterstützen Sie bei der Schadenregulierung.

Schaden schnell und einfach melden

Bei einem Leitungswasserschaden ist eine schnelle, umgehende Schadenmeldung empfehlenswert. Für die Schadenmeldung stehen Ihnen bei der VHV drei Möglichkeiten zur Verfügung:
 

  1. Online Schaden melden auf unserer Website. 
     
  2. Über unser hilfreiches VHV Kundenportal. 
     
  3. Telefonisch erreichbar unter 0511 - 65505044.

Unterstützung durch qualifizierte Fachbetriebe

Nach Ihrer Schadenmeldung beauftragen wir Ihnen einen erfahrenen und qualifizierten Rahmenvertragspartner. Dieser übernimmt die technische Koordination vor Ort und begleitet Sie durch den gesamten Prozess. 

Ihre Vorteile dabei: 

  • Keine eigene Handwerkersuche 
  • Keine Angebotsvergleiche 
  • Weniger organisatorischer Aufwand 
  • Klare Zuständigkeiten und einen festen Ansprechpartner für alle Schritte 

Schadenursache finden und Folgeschäden vermeiden

Nach der Schadenmeldung vereinbart der beauftragte Fachbetrieb einen Termin mit Ihnen vor Ort. Dabei wird zunächst die Ursache des Wasserschadens ermittelt, beispielsweise durch eine Leckortung. Ist die Schadenquelle gefunden, werden bei Bedarf sofortige Maßnahmen eingeleitet, um Folgeschäden möglichst gering zu halten.

  • In diesem Zusammenhang kann es bereits vereinzelt zu Demontagearbeiten kommen
  • Die Kosten für die Leckortung werden von der Versicherung übernommen

Beschädigte Bauteile fachgerecht entfernen

Vor Beginn der Trocknung werden nicht mehr erhaltungsfähige Bauteile und Materialien entfernt. Dazu können beispielsweise stark beschädigte Bodenbeläge, durchnässte Gipskartonwände oder andere Bauteile gehören, die durch den Wasserschaden dauerhaft beeinträchtigt wurden und nicht mehr wiederhergestellt werden können. Die Demontage schafft die Voraussetzungen für eine effektive Trocknung, da die betroffenen Bereiche besser belüftet und die verbleibenden Bauteile gezielt getrocknet werden können. 

Warum die Trocknung nach einem Leitungswasserschaden wichtig ist

Nach der Lokalisierung und Behebung der Schadenursache beginnt in vielen Fällen die Trocknungsphase. Ziel ist es, die durchfeuchteten Bauteile vollständig zu trocknen und so weitere Schäden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden. Eine fachgerechte Trocknung kann Folgeschäden, beispielsweise durch Feuchtigkeit oder Schimmelbildung, verhindern und dazu beitragen, den Umfang der erforderlichen Wiederherstellungsmaßnahmen möglichst gering zu halten. Je nach Schadenumfang kommen hierfür spezielle Trocknungsgeräte zum Einsatz, die vom Fachbetrieb installiert und regelmäßig kontrolliert werden. Die Trocknung dauert häufig mehrere Wochen und ist ein wichtiger Schritt, um die betroffenen Bereiche für die anschließende Wiederherstellung vorzubereiten. 

Die in diesen Zusammenhang anfallenden Stromkosten werden erstattet. Wenn Sie Ihren aktuellen Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) kennen, können Sie diesen im Rahmen der Schadenbearbeitung angeben. Liegt kein entsprechender Nachweis vor, erfolgt die Erstattung auf Grundlage eines durchschnittlichen Strompreises. Werden später Nachweise über höhere Stromkosten eingereicht, kann die Erstattung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden.

Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands

Im Anschluss an die Trocknung erfolgt die Wiederherstellung der betroffenen Bereiche. Die notwendigen Arbeiten richten sich dabei nach Art und Umfang des Schadens sowie den betroffenen Gewerken. Die Wiederherstellung erfolgt in gleicher Art und Güte, sodass beschädigte Bauteile fachgerecht ersetzt oder instandgesetzt werden. Ziel ist es, den Zustand vor dem Schaden möglichst originalgetreu wiederherzustellen.

Unkomplizierte Abwicklung der Schadenbeseitigung

Damit die notwendigen Arbeiten durchgeführt werden können, beauftragen Sie den Fachbetrieb mit der Schadenbeseitigung. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie den Auftrag sowie die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen. Zusätzlich unterzeichnen Sie eine Abtretungserklärung, sodass der Partnerbetrieb die anfallenden Kosten direkt mit der VHV abrechnen kann.

Das bedeutet für Sie:

  • Sie müssen die Kosten für die Schadenbeseitigung nicht zunächst selbst bezahlen
  • Weniger organisatorischer und administrativer Aufwand
  • Transparente und unkomplizierte Abwicklung der Schadenregulierung

Welche Kosten übernimmt meine Wohngebäudeversicherung?

Liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten für notwendige Maßnahmen zur Schadenbeseitigung und Wiederherstellung des Gebäudes. Dazu können je nach Schadenfall insbesondere folgende Leistungen gehören:

  • Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung
  • Leckortung und Ursachenermittlung
  • Demontage beschädigter Bauteile
  • Trocknung betroffener Gebäudeteile
  • Wiederherstellung in gleicher Art und Güte
  • Kosten für eine vorübergehende Unterkunft, wenn das Gebäude nach einem versicherten Schaden zeitweise nicht bewohnbar ist
  • Schutz bei bestimmten Nässeschäden durch undichte Dichtungsfugen in Bad- und Duschbereichen 
  • Absicherung bestimmter Schäden an Ableitungsrohren auf und außerhalb des versicherten Grundstücks

 

Mit dem passenden Versicherungsschutz sorgen Sie für finanzielle Sicherheit im Schadenfall. Entdecken Sie die Leistungen der VHV Wohngebäudeversicherung und erfahren Sie, wie Sie Ihr Zuhause umfassend absichern können.

Schäden am Hausrat nicht vergessen

Ein Leitungswasserschaden kann nicht nur Schäden am Gebäude verursachen. Häufig sind auch Möbel, Teppiche, Kleidung oder Elektrogeräte betroffen. Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude absichert, kann die Hausratversicherung für beschädigte Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände zuständig sein.

 

Entdecken Sie, wie die Hausratversicherung Ihren Hausrat ausgiebig absichern kann.

Fazit: Gut abgesichert bei Leitungswasserschäden

Ein Leitungswasserschaden kann schnell hohe Kosten verursachen und umfangreiche Maßnahmen erforderlich machen. Umso wichtiger ist ein passender Versicherungsschutz. Mit der Wohngebäudeversicherung der VHV sind Sie bei versicherten Schäden umfassend abgesichert und profitieren von einer professionellen Begleitung während des gesamten Regulierungsprozesses. So können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Zuhause schnellstmöglich wieder in seinen ursprünglichen Zustand versetzt wird. Je früher ein Schaden gemeldet wird, desto schneller können die notwendigen Maßnahmen eingeleitet und Folgeschäden begrenzt werden.

Häufig gestellte Fragen zum Leitungswasserschaden:

Was zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einem Leitungswasserschaden?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt bei einem versicherten Leitungswasserschaden in der Regel die Kosten für die Schadenbeseitigung und die Wiederherstellung des Gebäudes. Dazu können beispielsweise Sofortmaßnahmen zur Schadenbegrenzung, die Leckortung, die Trocknung betroffener Gebäudeteile sowie die Wiederherstellung beschädigter Bauteile gehören. Je nach Tarif können weitere Leistungen versichert sein.

Übernimmt die Hausratversicherung Schäden durch Leitungswasser?

Ja, wenn bewegliche Gegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung oder Elektrogeräte durch austretendes Leitungswasser beschädigt werden, kann die Hausratversicherung leisten. Während die Wohngebäudeversicherung Schäden am Gebäude absichert, schützt die Hausratversicherung das Inventar des Haushalts.

Wann liegt ein versicherter Leitungswasserschaden vor?

Ein versicherter Leitungswasserschaden liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus einer versicherten Leitung, Anlage oder Einrichtung austritt und dadurch Schäden verursacht. Dazu zählen beispielsweise Rohrbrüche oder bestimmte Nässeschäden.

Muss ich einen Handwerker selbst beauftragen?

Nach der Schadenmeldung unterstützen wir Sie bei den weiteren Schritten der Schadenbeseitigung. Häufig werden die erforderlichen Arbeiten über qualifizierte Fachbetriebe durchgeführt, die von unseren Sanierungsdienstleistern eingebunden werden. Da die Verfügbarkeit regional unterschiedlich sein kann, kann es in einzelnen Fällen erforderlich sein, dass Sie selbst einen Installationsbetrieb hinzuziehen.

Zahlt die Versicherung die Stromkosten für die Trocknung?

Ja. Werden im Rahmen der Schadenbeseitigung Trocknungsgeräte eingesetzt, werden die dadurch entstehenden Stromkosten im Rahmen der versicherten Leistungen übernommen. Die genauen Voraussetzungen richten sich nach den Versicherungsbedingungen.

Was passiert, wenn mein Zuhause nach einem Wasserschaden vorübergehend unbewohnbar ist?

Kann das Gebäude aufgrund eines versicherten Schadens vorübergehend nicht bewohnt werden, können je nach Tarif Kosten für eine Ersatzunterkunft oder Hotelkosten übernommen werden. Maßgeblich sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen und der gewählte Tarif.

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