Themen auf dieser Seite:
- Das Wichtigste zum Auslandschutz in Kürze
- Warum ist der Zusatzbaustein Auslandschutz sinnvoll?
- Was deckt der Auslandschadenschutz ab?
- Die Leistungen im Überblick:
- Wer sollte den Auslandschutz abschließen?
- Voraussetzungen und Kosten
- Die Internationale Versicherungskarte
- Verhalten im Schadenfall im Ausland
- Fazit: Gut abgesichert mit der VHV
Ein Unfall im Ausland kann schnell zur Belastung werden – andere Rechtslagen, Sprachbarrieren und oft deutlich geringere Entschädigungssummen als in Deutschland. Der Auslandschadenschutz deckt Schäden ab, die während Ihrer Zeit im europäischen Ausland aufgrund eines Unfalls, bei dem der Unfallgegner voll oder teilweise Schuld hat, entstehen können. Der VHV Auslandschutz bietet Ihnen finanzielle Sicherheit, damit Sie sich im Ausland sorgenfrei bewegen können. Die direkte Schadenregulierung durch die VHV sorgt im Schadenfall für eine schnelle und effiziente Unterstützung, sodass eine reibungslose Schadenregulierung auch im europäischen Ausland gewährleistet ist.
Das Wichtigste zum Auslandschutz in Kürze
- Gilt bei einem Unfall im europäischen Ausland, bei dem der Unfallgegner voll oder teilweise Schuld hat oder haftet
- Schadenregulierung nach deutschem Recht und Standards
- Regulierung erfolgt nach deutschen Versicherungssummen, die oft höher sind als die gesetzlichen Deckungssummen in vielen europäischen Ländern - so, als wäre der Unfallverursacher bei der VHV haftpflichtversichert
- Mitversichert sind: Halter, Eigentümer und alle berechtigten Fahrzeuginsassen
- Gültig in über 30 europäischen Ländern
- Jährlicher Beitrag: 25 Euro
Warum ist der Zusatzbaustein Auslandschutz sinnvoll?
Im Schadenfall gilt grundsätzlich das Recht des Unfalllandes, was die Regulierung erschweren kann, da das dortige Schadenersatzrecht Anwendung findet. In vielen europäischen Ländern gelten bei Verkehrsunfällen nationale Regelungen, die häufig zu niedrigeren Entschädigungen führen. Die Folge können erhebliche finanzielle oder rechtliche Belastungen für den Geschädigten sein, abhängig vom jeweiligen Land und dessen nationalen Versicherungsregelungen. Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall oder Schmerzensgeld werden oft nur teilweise oder gar nicht übernommen.
Mit dem VHV Auslandschutz sind Sie dagegen nach deutschem Recht abgesichert – so, als wäre der Unfallverursacher bei der VHV versichert und der Unfall in Deutschland passiert. Mit diesem Auslandschadenschutz übernimmt die VHV die Rolle des ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherers und reguliert Schäden nach deutschem Recht, einschließlich der Wertminderung und der Höhe der Deckungssumme. Die Schadenabwicklung erfolgt direkt und unkompliziert durch die VHV.
Der Auslandschutz ist als Zusatzbaustein in Ihrer Kfz-Versicherung wählbar und kann auch über unseren Online-Tarifrechner abgeschlossen werden.
Was deckt der Auslandschadenschutz ab?
Der VHV Auslandschutz ist eine wertvolle Ergänzung zu Ihrer bestehenden
Kfz-Haftpflichtversicherung und bietet umfassenden Auslandschadenschutz für
verschiedenste Fahrzeugtypen. Er gilt für:
- Pkw jeder Art, vom Kleinwagen bis zum Familienauto
- Krafträder und Leichtkrafträder, inklusive Roller und Motorbikes
- Trikes und Quads
- Campingfahrzeuge, z. B. Wohnmobile und Wohnwagen
Mitversichert sind dabei nicht nur das Fahrzeug selbst, sondern auch:
- Der Halter und Eigentümer des Fahrzeugs
- Alle berechtigten Fahrzeuginsassen, wie Familienmitglieder, Freunde oder andere Personen, die rechtmäßig mitfahren
Die Leistungen im Überblick:
- Ersatz von Personen- und Sachschäden nach deutschem Recht, selbst wenn der Unfall im europäischen Ausland passiert
- Direkte Schadenregulierung durch die VHV, ohne dass Sie auf die Abwicklung durch ausländische Versicherer angewiesen sind
- Geltungsbereich: Über 30 europäische Länder, darunter Frankreich, Italien, Spanien, Österreich, Schweiz, Kroatien, Polen und viele weitere
Berechnen Sie jetzt Ihren Beitrag zur VHV Autoversicherung und wählen Sie bei der Auswahl der Zusatzbausteine den VHV Auslandschutz.
Wer sollte den Auslandschutz abschließen?
Ein Auslandschadenschutz wie der VHV Auslandschutz ist besonders empfehlenswert für alle, die regelmäßig oder gelegentlich mit dem Auto ins Ausland reisen. Dazu zählen:
- Urlaubsreisende in Europa, die das eigene Fahrzeuge nutzen
- Pendler und Geschäftsreisende, die grenzüberschreitend unterwegs sind
- Familien mit Kindern, die häufig längere Strecken im europäischen Ausland zurücklegen
Der Auslandschadenschutz sorgt dafür, dass Sie im Falle eines Unfalls, bei dem der Unfallgegner voll oder teilweise Schuld hat oder haftet, nach deutschem Recht entschädigt werden – unabhängig von den Regelungen des jeweiligen Landes. So genießen Sie finanzielle Sicherheit, umfassende Leistungen für Personen- und Sachschäden und eine direkte Schadenregulierung durch die VHV.
Voraussetzungen und Kosten
Um den VHV Auslandschutz nutzen zu können, benötigen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei der VHV.
Ist ihr Fahrzeug bereits bei uns versichert, kann der Auslandschutz als optionaler Zusatzbaustein zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflicht hinzugefügt werden.
Möchten Sie zur VHV Autoversicherung wechseln, haben Sie die Möglichkeit direkt im Online-Tarifrechner den Auslandschutz als optionalen Zusatzbaustein auszuwählen.
Die Kosten sind bewusst niedrig gehalten: Für nur 25 Euro pro Jahr erweitern Sie Ihren Versicherungsschutz deutlich – und profitieren im Fall eines unverschuldeten Auslandsunfalls von einer Entschädigung nach deutschem Recht, einer direkten Schadenregulierung durch die VHV sowie einer vollständigen Kostenübernahme ohne Selbstbeteiligung.
Damit bietet der Auslandschutz eine sehr günstige Möglichkeit, sich bei Fahrten ins europäische Ausland umfassend abzusichern.
Die Internationale Versicherungskarte
Die internationale Versicherungskarte, früher auch bekannt als "Grüne Karte", ist ein international anerkanntes Dokument, das bestätigt, dass für Ihr Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Sie wird in über 40 Ländern akzeptiert und erleichtert die Schadenabwicklung erheblich, falls es im Ausland zu einem Unfall kommt.
Die internationale Versicherungskarte erhalten Sie zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung und hat nichts mit dem optionalen Auslandschutz zu tun. Die Kfz-Haftpflichtversicherung leistet, wenn Sie Verursacher eines Unfalls im Ausland sein sollten. Auch wenn sie nicht überall verpflichtend ist, empfiehlt es sich, die internationale Versicherungskarte bei jeder Auslandsreise mitzuführen. In einigen Ländern – zum Beispiel außerhalb der EU oder in bestimmten Balkanstaaten – ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben und muss bei einer Verkehrskontrolle oder nach einem Unfall vorgezeigt werden.
Als VHV-Kunde erhalten Sie die internationale Versicherungskarte entweder automatisch zugesendet oder können sie jederzeit im VHV-Kundenportal digital herunterladen. So haben Sie den wichtigen Versicherungsnachweis schnell zur Hand und sind auf Fahrten im Ausland optimal vorbereitet.
Verhalten im Schadenfall im Ausland
Sollte es zu einem Unfall kommen, beachten Sie folgende Schritte:
- Unfallstelle sichern und Erste Hilfe leisten
- Polizei verständigen, insbesondere bei Personenschäden oder hohem Sachschaden
- Europäischen Unfallbericht ausfüllen
- Fotos und Skizzen zur Dokumentation anfertigen
- Umgehend den Schaden bei der VHV melden
Die Schadenabwicklung erfolgt direkt über die VHV – unterstützt durch Schadenregulierungsbeauftragte in allen EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz.
Fazit: Gut abgesichert mit der VHV
Der Auslandschutz der VHV bietet Ihnen Sicherheit und Komfort bei Reisen mit dem Auto ins europäische Ausland. Für nur 25 Euro jährlich erhalten Sie eine wertvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Ernstfall entscheidend sein kann – ohne, dass Sie sich im Schadenfall bis zur vereinbarten Versicherungssumme an den Kosten beteiligen müssen und mit umfassender Absicherung für alle berechtigten Insassen.
Lassen Sie sich beraten oder schließen Sie Ihre Kfz-Versicherung mit Auslandschutz ganz einfach online ab.
