Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026 - Lesedauer: 3 Min.

E-Scooter: Alleinunfälle können teure Folgen haben

Bei vielen Unfällen mit dem E-Scooter handelt es sich um Alleinunfälle. Und die enden meist teuer für den Fahrer. Das muss aber nicht sein.

E-Scooter sind für viele zum beliebten Fortbewegungsmittel geworden. Doch mit der vermehrten Nutzung steigt auch die Unfallzahl. Das Interessante: Meist handelt es sich um Alleinunfälle. So bleibt der Fahrer oft auf den Folgekosten sitzen. Eine private Unfallversicherung kann Sie finanziell auffangen – wenn die richtigen Leistungen in den Bedingungen stehen.

Unfallzahlen von E-Scooter-Fahrern steigen

E-Scooter sind praktische Fortbewegungsmittel, gerade im städtischen Gebiet. Je mehr Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, desto höher ist auch das Risiko und die Anzahl von Unfällen. So ist die Anzahl der Unfälle mit E-Rollern und Personenschäden in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2024 mit 11.944 Unfällen rund 27 Prozent mehr E-Scooter-Unfälle mit verletzten Personen als im Jahr zuvor. Insbesondere junge Fahrer sind überdurchschnittlich häufig betroffen: Knapp 49 Prozent der verunglückten Fahrer waren unter 25 Jahre alt (Quelle: Statistisches Bundesamt).

Alleinunfälle machen bei E-Scootern großen Anteil aus

Eine Besonderheit mit Blick auf die Statistik: Mit über 31 Prozent ist der Anteil der Alleinunfälle an E-Scooter-Unfällen mit Personenschäden hoch. Heißt: Etwa jeder dritte dieser Unfälle ereignete sich ohne Unfallgegner. Auch die besonders schweren Unfälle mit Todesfolge waren überdurchschnittlich oft Alleinunfälle. Die häufigsten Gründe für Alleinunfälle mit E-Scootern sind:

  • Falsche Fahrbahnnutzung
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Hohe Geschwindigkeit
  • Fehlende Erfahrung mit E-Scootern
  • Unvorsichtigkeit und Ablenkung

Bei Alleinunfällen haftet kein Verursacher für den Personenschaden

Insbesondere bei Alleinunfällen kommt die große Bedeutung der privaten Unfallversicherung zum Tragen.

Denn: Ist keine andere Person schuldhaft am Unfall beteiligt, kann auch kein anderer für Personenschäden haften – es handelt sich um reines Selbstverschulden. Mit einer guten Unfallversicherung sind E-Scooter-Fahrer auf der sicheren Seite und bekommen z. B. Invaliditätsleistungen, eine Unfallrente, kosmetische Operationen oder Reha-Leistungen ausgezahlt.

Zur Vorbeugung von schwersten Verletzungen wird zudem das Tragen eines geeigneten Helms sowie leichter Schutzkleidung empfohlen.

Grobe Fahrlässigkeit beim E-Scooter-Fahren: Zahlt die Unfallversicherung?

Viele Unfälle passieren, weil fahrlässig gehandelt wird. Das trifft besonders auf Alleinunfälle zu. Grobe Fahrlässigkeit ist in Unfallversicherungen jedoch kein Grund, eine Leistung zu streichen. Ein Beispiel: Wer leicht alkoholisiert mit dem E-Scooter unterwegs ist, erhöht das Risiko, einen Unfall zu bauen und bringt andere unnötig in Gefahr. Damit handelt man grob fahrlässig und riskiert mindestens ein Bußgeld. Dennoch ist der Fahrer über die private VHV Unfallversicherung versichert, wenn er unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter führt und dabei verunglückt. Voraussetzung: Der Blutalkoholgehalt beträgt nicht mehr als 1,5 Promille.

Aber Achtung: Da E-Roller als Kraftfahrzeuge gelten, greifen hier die gleichen Promillegrenzen wie beim Führen eines Autos: Das Fahren mit mehr als 0,5 Prozent Promille stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von mindestens 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot geahndet werden. Außerdem gefährden Sie dadurch Ihren Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

Faktencheck: E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge

E-Scooter gehören zu der Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge und gelten als zulassungsfreie, aber versicherungspflichtige Fahrzeuge. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Scooter erhalten Sie auch ein Versicherungskennzeichen, welches am E-Scooter selbst angebracht werden muss. 

Den Beitrag für Ihre E-Scooter Versicherung berechnen Sie bei der VHV Versicherung ganz einfach online über unseren Tarifrechner.

Übrigens: Die Roller dürfen nur auf Radwegen und zum Ausweichen auf der Straße, jedoch nicht auf Gehwegen gefahren werden. Die wichtigsten Regeln im Umgang mit E-Rollern können Sie in unserem Ratgeberartikel Elektroroller: Die wichtigsten Regeln nachlesen.

Schützen Sie sich auch bei Alleinunfällen mit der VHV Unfallversicherung. Berechnen Sie ganz einfach online Ihren Beitrag.

Diesen Artikel teilen