Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026 - Lesedauer: 3 Min.

Sicher unterwegs mit dem E-Scooter

Alle wichtigen Informationen zu Bußgeldern, Versicherungspflicht und Hilfe bei Unfällen

Was sind sie denn nun? Die Mobilität der Zukunft oder einfach nur ein großes Ärgernis? Schon kurz nach der Zulassung der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge auf deutschen Straßen häuften sich (nicht nur in Deutschland) die Negativ-Schlagzeilen. Viele fahren betrunken, zu zweit oder sind illegal auf Gehwegen unterwegs. In einigen Großstädten kam es bereits zu schweren Unfällen mit Knochenbrüchen und Kopfverletzungen.

Gut zu wissen: Am 15. Juni 2019 trat die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in Kraft. Seitdem gelten E-Roller, die bis zu 20 km/h schnell unterwegs sind, als zulassungsfreie Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht. Fahrer dürfen demnach Radwege nutzen oder auf der Straße fahren, wenn es keinen Radweg gibt. Dafür brauchen sie eine Versicherungsplakette. Außerdem gelten dieselben Promille-Grenzen wie für andere Kraftfahrer. Demnach gilt für Fahranfänger die 0,0 Promille Grenze und darüber hinaus sind maximal 0,5 Promille erlaubt. Danach drohen Bußgeld und Fahrverbot. Viele Seiten fordern mittlerweile ergänzende Regelungen, um die Sicherheit – gerade für Fußgänger – zu erhöhen.

VerstoßBußgeld
Fahren ohne Betriebserlaubnis70 Euro
Verstoß gegen 0,5 Promille-Grenzemin. 500 Euro + 2 Punkte und 1 Monat
Verstoß gegen Alleinnutzung10 Euro
Fahren auf dem Fußweg15 bis 30 Euro
Verstoß gegen Versicherungspflicht40 Euro

Die aktuellen Regeln und Bußgelder finden Sie auch im Bußgeldkatalog.

So müssen Sie einen E-Scooter versichern

Versicherungstechnisch werden die E-Scooter wie Mopeds behandelt. Die VHV Elektrokleinstfahrzeug-Versicherung bietet Versicherungsschutz mit der bewährten monatlich günstiger werdenden Beitragsstaffel des Moped-Geschäfts: Nutzer ab 23 Jahre zahlen für die Kfz-Haftpflicht für ein volles Beitragsjahr 32 Euro, Nutzer unter 23 Jahre 85 Euro. Bei weniger Monaten wird es entsprechend günstiger. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.

Generell gilt aber: Es sind nur solche Kraftfahrzeuge versicherbar, die auch eine Betriebserlaubnis nachweisen können. Das heißt, wir können nur E-Scooter mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) versichern. Andere Typen sind nicht für den Straßenverkehr zugelassen und somit auch nicht versicherbar. Eine laufend aktualisierte Tabelle des Kraftfahrt Bundesamts gibt Aufschluss über die aktuell nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung mit ABE zugelassenen Fahrzeugtypen.

Wichtig: Halten Sie sich an Ihre Pflichten als Kraftfahrer. Fahren Sie beispielsweise alkoholisiert oder begehen eine andere Pflichtverletzung, drohen nicht nur Geldstrafen, Sie gefährden auch Ihren Versicherungsschutz.

Vorgehen nach einem Unfall

Sie sind E-Scooter gefahren und haben selbst einen Unfall verschuldet?

Tauschen Sie bei Bedarf die notwendigen Kontakt- und Versicherungsdaten mit den anderen Unfallbeteiligten aus und melden Sie den Schaden direkt an die VHV ‒ entweder telefonisch unter +49 511 65 50 50 20 oder online über unser Schaden-Formular.

Ein E-Scooter Fahrer verursacht einen Unfall? Das können Sie tun.

Dank der Versicherungspflicht für E-Scooter werden Sie im Falle eines fremdverschuldeten Unfalls mit einem E-Scooter Fahrer als Geschädigter von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners entschädigt. Sie können beim Zentralruf der Autoversicherer die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners erfragen. Bei der hohen Dichte an Leihrollern kann das die Regulierung beschleunigen. Man muss dafür lediglich das gegnerische Kennzeichen, den Zeitpunkt des Unfalls und das Unfallland nennen.

Berechnen Sie jetzt den Beitrag für Ihre VHV E-Scooter-Versicherung oder nutzen Sie unsere Produktseite für weitere Informationen.

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