Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026 - Lesedauer: 5 Min.

E-Scooter: Die wichtigsten Regeln

So düsen Sie sicher durch die City!

Am 15. Juni 2019 hieß es endlich: Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) tritt in Kraft! Damit haben zum Beispiel die beliebten E-Scooter freie Fahrt auf Radwegen – allerdings nur mit entsprechender Versicherungsplakette. Was bedeutet das für Sie, wenn Sie mit einem der Trendgefährte durch die Stadt rollen wollen?

Wer darf fahren?

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für den E-Tretroller muss in diesem Fall beispielsweise über die Eltern abgeschlossen werden. Eine eigene Versicherung kann erst ab 16 Jahren und nur mit Zustimmung der erziehungsberechtigten Personen abgeschlossen werden.

Ein Führerschein oder eine Mofa-Prüfbescheinigung wird zum Fahren eines E-Scooters jedoch nicht benötigt.

Wo darf ich mit Elektrokleinstfahrzeugen fahren?

Sofern ein baulich angelegter Radweg oder ein Radfahrstreifen vorhanden ist, müssen Elektrokleinstfahrzeuge diesen benutzen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Radverkehrsanlage für Radfahrer benutzungspflichtig ist oder nicht. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen auch die Fahrbahn genutzt werden. Insofern unterscheiden sich hier die straßenverkehrsrechtlichen Regelungen für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge.

Achtung – Folgende Verhaltenshinweisen sollten unbedingt beachtet werden:

  • Eine Nutzung des Gehweges ist, auch bei ausgeschaltetem Motor, nicht erlaubt. Auch dem Gehweg muss das Fahrzeug geschoben werden.
  • E-Scooter dürfen nur alleine von einer Person und nicht zu zweit gefahren werden. 
  • E-Scooter zählen als Kraftfahrzeuge. Es gelten demnach die Promille-Grenzen für Autos und nicht die für Fahrräder. Für Fahranfänger gilt demnach die 0,0 Promille Grenze und darüber hinaus sind maximal 0,5 Promille erlaubt. Danach drohen Bußgeld und Fahrverbot.
  • Kommt es durch einen betrunkenen E-Scooter-Fahrer zu einem Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, ist gleichzeitig mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. In einigen Städten Deutschlands kam es bereits zu diversen Vorfällen und Missachtungen der Verkehrsregeln. Einer der häufigsten Verstöße ist das Befahren des Gehwegs.

Gilt eine Helmpflicht für E-Scooter?

Nein, es gilt keine Helmpflicht für E-Scooter. Dennoch wird das Tragen eine geeigneten Helmes und unter Umständen auch das Tragen von leichter Schutzkleidung empfohlen. Im Falle eines Unfalls kann ein Helm lebensrettend sein. Zusätzlich empfehlen wir unsere Unfallversicherung als sinnvolle Ergänzung zur E-Scooter-Versicherung. Sie bietet insbesondere finanziellen Schutz bei Verletzungen durch selbstverschuldete Unfälle und bei Alleinunfällen mit dem E-Scooter ohne Unfallgegner.

Muss ich mein Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) versichern?

Laut eKFV fallen E-Scooter, die bis zu 20 km/h schnell fahren können, unter die zulassungsfreien Kraftfahrzeuge mit Versicherungspflicht und benötigen eine Versicherungsplakette. Eine Absicherung über die private Haftpflicht ist folglich nicht möglich. Stattdessen sind die Fahrzeuge wie Mopeds zu behandeln.

Am 1. März eines jeden Jahres startet in der Elektrokleinstfahrzeug-Versicherung ein neues Versicherungsjahr. Bei der VHV können Sie Ihr Fahrzeug unkompliziert weiter versichern und erhalten das neue Kennzeichen rechtzeitig und ohne zusätzliche Versandkosten zum Beginn des neuen Versicherungsjahres direkt nach Hause geschickt. Zum Ende des laufenden Versicherungsjahres senden wir Ihnen automatisch ein Angebot zur Weiterversicherung.

Die VHV bietet Versicherungsschutz mit einer monatlich günstiger werdenden Beitragsstaffel: Nutzer ab 23 Jahre zahlen für die Kfz-Haftpflicht für ein volles Beitragsjahr 32 Euro, Nutzer unter 23 Jahre 85 Euro. Bei weniger Monaten wird es entsprechend günstiger. Eine Teilkasko-Deckung wird nicht angeboten.

Welche Fahrzeuge können als Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter) versichert werden?

Versicherbar sind alle Fahrzeuge, die eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nachweisen können. Dann erfüllen sie die Kriterien der eKFV. Eine vom Bundesverkehrsministerium (BMVI) gepflegte Liste der aktuell mit einer ABE ausgestatteten Elektrokleinstfahrzeuge finden Sie hier

Elektrokleinstfahrzeuge sind nach eKFV wie folgt definiert:

  • Entweder ohne Sitz oder selbstbalancierend mit oder ohne Sitz,
  • Nenndauerleistung von maximal 500 Watt oder maximal 1400 Watt für selbstbalancierende Fahrzeuge, wenn mindestens 60 Prozent der Leistung zur Selbstbalance verwendet werden,
  • Lenk- oder Haltestange mit mindestens 50 Zentimetern (Fahrzeuge mit Sitz) oder 70 Zentimetern Höhe (Fahrzeuge ohne Sitz),
  • Maße und Gewicht:
    • Gesamtbreite maximal 70 Zentimeter,
    • Gesamthöhe maximal 1,40 Meter,
    • Gesamtlänge maximal 2,0 Meter,
    • Gewicht maximal 55 Kilogramm (ohne Fahrer).
       

Weitere Anforderungen gemäß eKFV an die Fahrzeuge sind:

  • 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit,
  • Zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen,
  • Beleuchtung mit Scheinwerfern bzw. Schlussleuchte und seitliche Reflektoren,
  • Klingel.

Wo ist die Versicherungsplakette anzubringen?

Der §56 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt die Anbringung der Versicherungsplakette am E-Scooter. Dort heißt es zur Anbringung:

  • Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen.
  • Die Versicherungsplakette darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.
  • Der untere Rand der Versicherungsplakette darf nicht weniger als 50 mm über der Fahrbahn liegen.
  • Versicherungsplaketten müssen hinter dem Fahrzeug auf eine Entfernung von mindestens 8 m in der Fahrzeuglängsachse lesbar sein.

Was gilt für Mono-Wheels, E-Skateboards, Hoverboards und Co.?

Weitere Elektrokleinstfahrzeuge, wie Mono-Wheels, E-Skateboards oder Hoverboards, sind nicht durch die eKFV gedeckt. Diese Fahrzeuge sind also nach aktuellem Stand nicht für den Straßenverkehr zulässig (§1 StVG). Folglich bieten wir für diese Fahrzeuge auch keinen Versicherungsschutz an.

Perspektivisch ist jedoch damit zu rechnen, dass diese Fahrzeuge ebenfalls zugelassen werden können und somit versicherungspflichtig werden. Das Bundesverkehrsministerium arbeitet nach aktuellem Kenntnisstand bereits an einer zeitlich befristeten Genehmigung für diese Fahrzeuge.

Berechnen Sie ganz einfach online Ihren Beitrag für die VHV E-Scooter-Versicherung und lassen Sie sich die neuen Kennzeichen bequem nach Hause liefern.

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