Pensionszusagen

Sprengstoff in der Bilanz

Jeder Bauherr freut sich über niedrige Hypothekenzinsen – doch Pensionszusagen und die damit verbundenen Pensionsrückstellungen entwickeln sich durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld zu bilanziellem Dynamit in der Handelsbilanz.

Das müssen GmbHs beachten

Im Niedrigzinsumfeld gilt: Pensionsrückstellungen für Pensionszusagen, also Schulden der Firma, die in der Bilanz angesetzt werden, müssen deutlich erhöht werden. Der erforderliche Betrag, der bei Erreichen des Rentenalters zur Verfügung stehen soll, muss gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) abgezinst in die Bilanz eingestellt werden. 

Regelmäßig geht es somit um lange Abzinsungszeiträume. Um einen zu niedrigen Ausweis von Pensionsrückstellungen (Schulden) zu verhindern, sind die Unternehmen verpflichtet, in der Handelsbilanz mit dem von der Bundesbank vorgegebenen Marktzins zu bilanzieren. Lag der Marktzins in 2010 noch bei 5,15 Prozent, so ist er Ende 2014 bereits auf 4,53 Prozent gesunken. Unter der Annahme eines auch in den nächsten Jahren gleich niedrigen Zinsniveaus wird der Zins bis Ende 2017 auf rund 2,8 Prozent absinken.

Ein fallendes Zinsniveau bedeutet mehr Kapital, das zurückgestellt werden muss. Ein höherer Rückstellungsbedarf bedeutet damit regelmäßig neue Schulden.

Bei Pensionszusagen handelt es sich grundsätzlich um arbeitsrechtliche Zusagen, welche zwischen der GmbH und dem Mitarbeiter getroffen wurden. Für die Erfüllbarkeit und Finanzierung der Zusagen ist allein der Arbeitgeber verantwortlich.

Präsentation

Abwarten ist keine Lösung! Das zeigen die in der Präsentation dargestellten Urteile des Bundesfinanzhofes.

Die Herausforderungen für Unternehmen

  • Die bilanzielle Pensionsverpflichtung nach HGB-Bilanz erhöht sich.

  • Der jährliche Rückstellungsaufwand erhöht sich.

  • Der höhere Zuführungsbedarf für Pensionsrückstellungen belastet das Unternehmensergebnis.

  • Eine Liquidation des Unternehmens ist nicht möglich, solange die Zusagen fortbestehen.

  • Eine Nachfolgeregelung wird deutlich erschwert.

Das hat zur Folge, dass die ansteigenden Rückstellungen die Eigenkapitalquote gravierend schwächen. Im schlimmsten Fall droht eine Insolvenz.

Zusammen mit der Bauwirtschaft hat die VHV daher verschiedene Lösungen erarbeitet. Hierzu gehört ein speziell für die Bauwirtschaft kalkulierter Tarif und auch eine ausführliche Beratung auf Basis einer Bilanzanalyse durch Versicherungsmathematiker der VHV Gruppe:

  • Bilanzvergleich zur Feststellung des Ausfinanzierungsgrades der Zusage beim VHV Experten anfordern
  • Beratungsgespräch gemeinsam mit dem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sowie den VHV Experten vereinbaren und gemeinsam geeignete Lösungsoptionen gestalten

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