Absicherung im Rahmen der Sachwalterhaftung
Versicherungsschutz für Mitglieder der Architektenkammern
Die VHV hat einen Rahmenvertrag zur Bauleistungsversicherung mit den Architektenkammern geschlossen, um Architekten und Bauherren im Schadenfall besser abzusichern.
Die Sachwalterhaftung
Bei umfassender Beauftragung besteht die treuhänderische „Sachwalterhaftung“ auch im Hinblick auf die richtige Beratung und den Hinweis der vom Bauherren abzuschließenden Bauversicherungen (vgl. BGH VII ZR 134/08, Entscheidung vom 23.07.2009). Eine umfassende Beauftragung liegt vor, wenn über die Leistungsphase 4 nach § 33 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) hinaus beauftragt wird. Das Risiko des Architekten, für berufliches Fehlverhalten einzustehen, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Nach der langjährigen Rezession im Bauwesen zählen hierzu ein generell gestiegenes Anspruchsdenken des Bauherren sowie eine stete Verschärfung der Haftung in der Rechtsprechung. Dies gilt vor allem für den Bereich der (Beratungs-)Pflichten, die den Architekten als „Sachwalter des Bauherrn“ treffen.
Sachwalter: Erklärung und Hintergrund
Der „Sachwalterbegriff“ wird dabei losgelöst von der Einordnung des Architektenvertrages als Werkvertrag verwandt, um eine umfassende, baubegleitende Beratungstätigkeit des Architekten zu umschreiben. Gleichzeitig wird aus ihm eine entsprechende Haftung des Architekten hergeleitet. Die Haftung wird mit der „Sachwalterstellung“ des Architekten begründet.
Damit Ihnen als Architekt die Gefahr genommen wird, aus dieser „Sachwalterstellung“ wegen nicht interessen- und fachgerechter Versicherungslösung in Haftung zu geraten, partizipieren Sie als Mitglied der Architektenkammern.
Vorteile des VHV Bauleistungsrahmenvertrags
- Absicherung während der Dauer der Bauzeit der Bauherrenrisiken, z. B. aus Witterungsereignissen der höheren Gewalt, als auch des Unternehmerrisikos
- Die Absicherung des Bauherren über die VHV bedeutet für Ihr Architekturbüro die Sicherheit eines integrierten Regressverzichtes über Ihre bestehenden Haftpflichtdeckungssummen hinaus. Das bedeutet im eingetretenen Sach-Schadenfall innerhalb der Bauleistungsversicherung durch Verschulden des Architekturbüros einen Schutz Ihres Firmen- bzw. ggf. Privatvermögens.
- Umfangreiche Absicherung der Neubauleistung über eine speziell konzeptionierte Bauleistungsversicherung
- Mitversicherung von Sonderbaumaßnahmen bis jeweils 25.000 Euro.
- Mitversicherung Altbauten gegen Einsturz 10.000 Euro
- Mitversicherung Nachhaftung – drei Monate inklusive
- Die Objekte Ihrer Bauherren können zu besonders günstigen Konditionen im vereinfachten Anmeldeverfahren gezeichnet werden.