FIRMENPROTECT Sach 2.0
Neue branchenspezifische Top-Leistungen für Ihre Existenzgrundlage
Sie stecken Herzblut, Engagement und Geld in Ihre Firma. Umso größer ist der Schaden, wenn ein Gebäude durch Fahrlässigkeit oder Naturgewalten zerstört und Gegenstände beschädigt oder gestohlen werden. FIRMENPROTECT Sach schützt Sie jetzt noch optimaler gegen branchenspezifische Risiken, die die Grundlage Ihrer Existenz bedrohen. Lesen Sie hier, was wir für Sie und Ihr Unternehmen verbessert haben!
Die neuen Leistungshighlights
Neu: Erhöhung der Entschädigungsgrenzen
Im Ernstfall ist es nicht nur der materielle Schaden, der Ihnen zu schaffen macht. Auch finanzielle Schäden, die durch Aufräumarbeiten oder Entsorgungen entstehen, können große Sorgen bereiten. Bislang standen für solche Kostenpositionen nur 3 Mio. Euro zur Verfügung. Nun haben wir die Entschädigungsgrenze auf 5 Mio. Euro angehoben und damit Ihre Sorgen weiter reduziert.
Neu: Goldene Regel jetzt auch für Gebäude
Bei instand gehaltenen und in Gebrauch befindlichen Gebäuden entschädigt die VHV immer zum Neuwert, sofern die Neuwertdeckung vereinbart wurde. Diese Goldene Regel wird von den wenigsten Versicherern angewandt. Sie entschädigen ihre Kunden oft nur mit dem Zeitwert, wenn der Wert des versicherten Gebäudes unter 40 Prozent des Neuwerts liegt.
Neu: Baustein Bau-Spezial schafft zusätzliche Sicherheit
Mit dem umfassenden Zusatzbaustein Bau-Spezial sorgen wir in der Branche nun für noch mehr Entspannung. Folgende Leistungen machen Ihnen das Leben im Schadenfall leichter:
- Garagenklausel: Absicherung von abgestellten KFZ auch in Lagerhallen
- Mitversicherung fremder Waren bis 1.000 Euro
- Entschädigung bei Diebstahl auf dem Bauhof bis 2.500 Euro
- Mitversicherung von Gegenständen auf Baustellen bis 5.000 Euro
- Erstattung von Ertragsausfällen auf zukünftigen Baustellen
Für nur 137 Euro jährlich zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer profitieren Sie von der branchenspezifischen Schutzoption. Der Einschluss in bestehende Verträge ist zu empfehlen.
Das Parken von Kraftfahrzeugen in nicht dafür vorgesehenen Räumen ist in vielen Bundesländern durch die Garagenverordnung untersagt. Dennoch werden gerade im Bauhandwerk regelmäßig Fahrzeuge in Lagerräumen oder Werkstätten untergestellt. Entsteht durch das im Gebäude geparkte Fahrzeug ein Brand, ist der Versicherungsschutz üblicherweise gefährdet. Nicht so bei der VHV: Bei uns gilt das Abstellen in anderen Räumen als Garagen nicht als Verletzung von Sicherheitsvorschriften (behördlichen Auflagen). Wir gewähren Versicherungsschutz in voller Höhe.
Auch bereits bestehende Leistungen haben wir weiter verbessert. Werfen Sie einen Blick in unsere Produktinformationen und überzeugen Sie sich selbst!