Neue Klauseln für Ver­mö­gens­scha­den-Haft­pflicht

Achtung: Pflicht­ver­si­che­rung für Immobilienverwalter

Das müssen Sie wissen

Seit dem 1. August 2018 unterliegen gewerbliche Wohnimmobilienverwalter einer Versicherungspflicht. Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, ergänzen ab sofort neue Klauseln die Verträge unserer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Gut zu wissen: Neue Berufszulassungsregelung

Im Herbst 2017 billigte der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum. Die neue Regelung wurde zum 1. August 2018 in Kraft gesetzt. Während bei Immobilienmaklern lediglich Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse zur Erlaubnis ausreichen, müssen Wohneigentumsverwalter und Verwalter von Mietwohnungen Dritter nun zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.

Was bedeutet die neue Berufszulassungsregelung?

Ausgenommen von der Regelung sind:

Wer seine eigene Wohnung verwaltet, die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Grundstücken sowie die nicht gewerbsmäßig betriebene Wohnungsverwaltung durch zum Beispiel Eigentümergemeinschaften, Verwandte oder Bekannte.

Fristen:

Wer  bisher noch nicht als Wohnungseigentumsverwalter oder als Mietwohnungsverwalter tätig war, muss die Erlaubnis ab dem 1. August 2018 beantragen. Für diejenigen, die schon vor diesem Termin ihre Tätigkeit ausgeübt haben, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. März 2019.

Worauf müssen Sie achten?

Die Berufshaftpflichtversicherungen von Immobilienverwaltern müssen folgenden Anforderungen standhalten:

  • Die gesetzlich geforderte Mindestversicherungssumme liegt bei 500.000 Euro pro Schadenfall und 1 Mio. Euro für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres.
  • Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen müssen mitversichert sein.
  • Der Versicherungsschutz muss eine unbegrenzte Nachhaftung vorsehen.
  • Tätigkeiten, die über die eines Wohnungseigentumsverwalters hinausgehen, dürfen nicht mitversichert sein, da die Versicherungssumme vorrätig und regelmäßig reserviert sein muss. Damit entfällt beispielsweise die Mitversicherung von Verwaltungstätigkeiten für Gewerbeimmobilien im selben Deckungsstock.

Profitieren Sie jetzt bei Abschluß von Nachlässen!

Für die Pflichtversicherung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter erhalten Sie bis zu 30 Prozent Rabatt. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Ansprechpartner vor Ort.

Gut zu wissen: VHV macht den Unterschied

Für die Berechnung der Prämie zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wohnimmobilienverwalter sind bei der VHV die Anzahl der verwalteten Wohneinheiten maßgeblich. Das ist ein klarer Vorteil gegenüber Mitbewerbern, welche zur Beitragsermittlung die jährlichen Mieteinahmen zugrunde legen. Das kann gerade in Ballungsgebieten mit hohen Mieten teuer werden. Darüber hinaus – obwohl von der Pflichtversicherung nicht gefordert – ist bei uns die Verwaltung von Gewerbeeinheiten mitversichert.

Die VHV bietet Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen zusätzlich für:

  • Grundstücks-, Hypotheken- und Immobilienmakler
  • Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumverwalter
  • Wohnungs- und Baubetreuungsunternehmen
  • Verbände, Kammern, Innungen, Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Kreishandwerkerschaften
  • Versicherungsmakler
  • Mehrfachvertreter
  • Einfirmenvertreter

Unsere Produktinformation für Sie

Ihr VHV-Bauexperte vor Ort

Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter. Finden Sie schnell und unkompliziert den VHV-Bauexperten in Ihrer Nähe – einfach PLZ eingeben!