Regressforderungen aufgrund Personenschaden

Ver­si­che­rungs­sum­me­n überprüfen

Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt ...

Allgemein gilt, bei Berufsunfällen kommt die Bau-Berufsgenossenschaft für den Personenschaden auf. Doch plötzlich stellt die Bau-BG Regressforderungen an den Firmeninhaber, der den Unfallverursacher beschäftigt. Dann kommt es auf eine leistungsstarke Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme an.

Achtung: Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind immer ein sensibles Thema. Selbstverständlich rechnet niemand mit ihnen, doch ihre Folgen können Leben zerstören und Firmen in den finanziellen Ruin treiben. Eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckungssumme kann zwar den Unfall an sich nicht verhindern, wohl aber für finanzielle Sicherheit sorgen, wenn ein kleiner Fehler ein tragisches Ende nimmt. Unser Beispiel zeigt, wieso.

Das ist passiert:

Auf einer Großbaustelle kommt es im Bereich eines Brückenbauwerks zu einem tragischen Betriebsunfall: Im Rahmen eines Materialtransports von schweren Eisenstangen mittels eines Ladekrans kommt die Ladung in Schräglage und anschließend ins Rutschen. Ein Mitarbeiter des VN wird unter den herabfallenden Eisenstangen begraben. Obwohl der Rettungsdienst schnell vor Ort ist, kommt für den Bauarbeiter jede Hilfe zu spät. Er erliegt noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen. Die zuständige Bau-Berufsgenossenschaft zahlt neben den Transportkosten auch das Sterbegeld und den Hinterbliebenen jeweils eine Witwen- und Waisenrente.

Irrglaube: Die Berufsgenossenschaft wird's schon richten

Eine Anmeldung des Unfalls durch den Kranführer bei der Betriebshaftpflichtversicherung erfolgt zunächst nicht. Der Betriebsinhaber ging davon aus, dass allein die Bau-BG für die Abwicklung von Betriebsunfällen zuständig ist. Nach Ansicht des Kranführers war die genaue Ursache des tragischen Lösens der schweren Eisenstangen nicht aufgeklärt. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Kranführer wurden vor Einleitung eines Verfahrens eingestellt. 

Bitteres Erwachen

Nach knapp elf Monaten dann der Schock: Der Arbeitsgeber des Kranführers erhält einen Fragebogen der Bau-BG. Der Kranführer wurde aufgefordert, seine Haftpflichtversicherung anzugeben und den Unfallhergang dort selbst zur Anzeige zu bringen. Die Bau-BG meldet in dem Schreiben Ersatzansprüche beim Arbeitgeber der Kranführers nach § 110 SGB VII an. Der Grund: Die Bau-BG ist der Ansicht, dass der Versicherungsnehmer grob fahrlässig Unfallverhütungsvorschriften verletzt hat. Es werden bereits gezahlte Leistungen für Transportkosten, sowie Sterbegeld und die Renten zurückgefordert. Begründet wird dies mit der angeblich fehlerhaft angeschlagenen Kranlast, für welche der Kranführer verantwortlich sein soll. Nach Begründung der Bau-BG hätte der Kranführer die fehlerhafte Befestigung der Ladung erkennen und sofort absetzen müssen. In diesem Fall wäre nach Ansicht der Bau-BG eine Änderung der Befestigung der Ladung gemäß der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften notwendig gewesen und der Unfall hätte verhindert werden können.

Für den Arbeitgeber des Kranführers kommt es nun auf eine leistungsstarke Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme an.

Glück im Unglück: Unsere Betriebs­haft­pflicht

Oft werden Versicherungssummen für Personenschäden von Betriebsinhabern bei der Auswahl einer Betriebshaftpflichtversicherung vernachlässigt oder schlicht unterschätzt. Dabei kann es sehr schnell sehr teuer werden, wenn Mitarbeiter zu Schaden kommen. Gerade Hinterbliebenenrenten und Dauerschäden von Verletzten können eine hohe Belastung für einen Betrieb darstellen.

Mit unserer speziell für das Baugewerbe entwickelten Betriebshaftpflicht BAUPROTECT mit ausreichend hoher Deckungssumme ist neben der Erstattung von berechtigten Schadenersatzsprüchen auch die Abwehr von eventuell unberechtigten Ansprüchen versichert. Das bedeutet: Wir übernehmen auch die Prüfung der Schadenhöhe, die Durchführung von Verhandlungen mit der Bau-BG und ggf. auch die Kosten der gerichtlichen Vertretung, falls es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen sollte.

Erfahren Sie mehr über unseren zuverlässigen Schutz und gehen Sie auf Nummer sicher:

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