Betriebs­haft­pflicht für das Baugewerbe

VHV BAUPROTECT Betriebs­haft­pflicht

Schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch Ihren Betrieb verursacht werden

Ein Mann wird beim Gassigehen mit seinem Hund auf Höhe eines Baugerüstes von herunterfallendem Bauschutt getroffen und dabei schwer verletzt. Die Steine sollten im dafür bereit gestellten Container auf dem eingezäunten Baugelände landen.

Bei Schweißarbeiten an einem Gebäude fliegen die Funken so stark, dass sie auf dem nicht weit entfernten Terrassenboden Brandlöcher hinterlassen. Die betroffenen Holzdielen müssen ausgetauscht werden.

Durch Bauarbeiten wird eine Erdleitung beschädigt. Bis diese wieder repariert ist, wird die gesamte Großbaustelle stillgelegt. Eine solche Unterbrechung bringt den Zeitplan des Bauvorhabens durcheinander und kostet viel Geld.

Diese drei Beispiele zeigen exemplarisch, was auf einer Baustelle u. a. alles schiefgehen kann. Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden – es ist alles dabei. Umso wichtiger ist der umfassende Versicherungsschutz im Rahmen einer Betriebshaftpflicht für Unternehmen in der Baubranche.

Betriebliches Haftungsrisiko absichern

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung schützen sich Unternehmer vor den finanziellen Folgen eines Schadens und sichern ihre Existenz. Egal ob sie selbst, ihre Mitarbeiter oder durch sie Beauftragte der Schadenverursacher sind. Nicht immer liegt die Antwort auf die Haftpflichtfrage allerdings auf der Hand. Auch können unberechtigte Ansprüche der Geschädigten an den Unternehmer herangetragen werden. In beiden Fällen benötigen betroffene Unternehmen Experten, die sich in der Baubranche auskennen. Die bauerfahrenen Ansprechpartner der VHV beraten umfassend und sind im Schadenfall schnell an der Seite des Unternehmers. Die Betriebshaftpflicht für Bauunternehmen kommt dabei für Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Gutachter- und Sach­ver­stän­di­gen­tä­tig­kei­ten auf. Schäden sind generell bis zu einer Höhe der gesamten Versicherungssumme versichert.


Versicherte Schäden:

  • Mietsachschäden – Maschinen und Geräte bis 300.000 Euro, Räume und Gebäude bis zur vollen Versicherungssumme sowie sonstige bewegliche Sachen bis 300.000 Euro
  • Obhutsschäden bis zu 300.000 Euro
  • Nachbesserungsbegleitschäden bis zur vollen Versicherungssumme für Sachschäden
  • Asbestschäden bis zu 1 Mio. Euro
  • Schäden durch Unterfangen oder Unterfahren – an benachbarten Grundstücken und am Baustellengrundstück selbst sowie an den darauf stehenden Gebäuden

Ungeahnte Deckungen: In der Betriebshaftpflicht der VHV ist übrigens auch der private Haftpflichtschutz für den Unternehmer und seine Familie mitinbegriffen – bei einer Versicherungssumme von 50 Mio. Euro im  Baustein EXKLUSIV.
Baufahrzeuge, die nur auf Ihrem Betriebsgelände oder einer Baustelle zum Einsatz kommen, benötigen keine Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie sind über die Betriebshaftpflichtversicherung mit abgesichert. Wenn allerdings nur wenige Meter abseits der Baustelle ein solches Fahrzeug ein parkendes Auto beschädigt, wird es teuer. Nicht so mit der Betriebshaftpflicht der VHV, denn diese beinhaltet eine Kraftfahrtzusatzversicherung für die Baufahrzeuge.

Wählbare und automatische Vorteile

Bauvorhaben geplant, aber jemand anderes setzt es um? Dann können Sie Ihr Planungsrisiko für Objektschäden im Rahmen der VHV Betriebshaftpflichtversicherung absichern. Bei der VHV sind Aus- und Einbaukosten für zugekaufte und eingebaute mangelhafte Erzeugnisse Dritter mitversichert. Unternehmer bleiben so nicht auf den Kosten sitzen.

Mit der VHV BAUPROTECT Betriebshaftpflicht sind Sie bei kleinen und großen Haftungsrisiken bestens abgesichert und immer auf dem neuesten Stand. Dank der Leistungs-Update-Garantie profitieren Sie ohne Aufpreis von verbesserten Leistungen, wenn der Versicherungsschutz aufgrund neuer Vorschriften oder technischer Neuerungen weiterentwickelt wird. Ein aktuelles Beispiel: Flugdrohnen. Längst kein Spielzeug mehr, sondern unverzichtbares Arbeitsgerät, um Grundstücke von oben zu betrachten. In der VHV BAUPROTECT Betriebshaftpflicht sind Schäden durch Flugdrohnen automatisch mitversichert – bis zu einer Million Euro.

Bauen auch Sie auf umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauunternehmen.

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