Herausforderung: Digitalisierung

Sind BIM-Tätigkeiten versichert?

ARCHIPROTECT versichert methodenneutral

Die digitale Planungsmethode BIM (Building Information Modeling) gehört für Architekten und Ingenieure längst zum Arbeitsalltag. Viele Nutzer sind jedoch unsicher, ob ihre Tätigkeiten über die Berufshaftpflichtversicherung abgesichert sind. Wir klären auf.

Was ist BIM?

BIM bezeichnet eine Planungsmethode der Bauwirtschaft, in der mit Hilfe von digitalen Bauwerksdaten detaillierte Pläne modelliert und zusammengeführt werden können. Es entsteht ein virtuelles geometrisches Modell. Anders als bei Handzeichnungen können Änderungen so zum Beispiel einfacher miteinander in Einklang gebracht werden. Das Modell verspricht daher eine hohe Planungssicherheit und einen geringeren Koordinierungsaufwand für alle Parteien.

Das müssen Sie bei der BIM-Planung bedenken:

Die Architekten- und Planungsbüros, die mit BIM arbeiten, jonglieren mit einer großen Menge an Daten – Datenaustausch- und Kommunikationsserver müssen bereitgestellt werden. Das alles beinhaltet Risiken.

Denn wer sich im Berufsalltag auf die Verfügbarkeit von digitalen Daten verlassen muss, ist schnell komplett handlungsunfähig, wenn es zum Beispiel zu Serverausfällen kommt. Ein Hackerangriff kann da nur eine von vielen Ursachen sein, warum die Planung nicht zur geplanten Frist fertig gestellt werden kann. Gerade Großprojekte können sich dadurch immens verzögern und zu wirtschaftlichen Folgeschäden führen. Zudem steigt das Risiko, dass Ihr Betrieb unbeabsichtigt Computerviren verbreitet und diese Schäden am IT-System des Planungspartners verursacht.

Und: Ist nur eine Zahl falsch, bauen Ihre Partner im wahrsten Sinne des Wortes darauf. Ein kleiner Fehler kann also viele Folgefehler produzieren!

Ist die BIM-Planung über die Be­rufs­haft­pflicht versichert?

Grundsätzlich gilt: Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist methodenneutral. Es kommt grundsätzlich nicht darauf an, auf welche Art und Weise er sein Werk erschafft, sondern auf das Ergebnis dieser Arbeit. Insofern ergeben sich deckungsrechtlich für einen Versicherungsnehmer, der mit BIM arbeitet, keine Besonderheiten. Diese Selbstverständlichkeit explizit zu benennen, ist daher nicht nötig – der Klarheit halber haben wir sie jedoch deklaratorisch in den Bedingungen unserer Berufshaftpflicht ARCHIPROTECT festgehalten. Einzelheiten können Sie hier nachlesen:

Die wichtigsten Details zum Thema BIM in ARCHIPTOTECT:

  • Versichert ist die Ausübung der Tätigkeit als Projektsteuerer/Projektcontroller/Projektmanager. Hierzu zählen insbesondere Beratungs-, Koordinierungs-, Dokumentations-, Informations- und Kontrollleistungen. Wichtig ist, dass eine eigene Planungsleistung erfolgt. Versicherungsschutz besteht ausschließlich für die Erstellung von Bauwerken. 
  • Versichert ist die Ausübung der Tätigkeit auch als BIM-Manager. Er übernimmt im Wesentlichen dieselben Tätigkeiten wie der Projektsteuerer. Außerdem kann er aber auch für IT-Leistungen, Softwarerstellung und Bereitstellung von Serverinfrastrukturen verantwortlich sein.
  • Versichert ist das Betreiben eines BIM-, sonstigen Datenaustausch- oder Kommunikationsservers sowie die Bereitstellung einer hierauf bestehenden Datenaustauschplattform, insoweit diese zum Zwecke der Durchführung eines abgrenz- und bestimmbaren Bauvorhabens eingerichtet wird.
  • Der Versicherungsnehmer muss dafür sorgen, den Daten- oder Kommunikationsserver und die darauf eingerichtete entsprechende Plattform auf dem jeweils aktuellen Stand der Internet- und Sicherheitstechnik zu betreiben und diesen Standard während der Bereitstellung jederzeit aufrecht zu erhalten. Diese Maßnahmen können auch durch Dritte erfolgen.
  • Versichert ist die Verwendung von Bausoftware – einschließlich aller Programme, die für die planerischen Elemente eines Bauvorhabens mit der BIM-Methode notwendig sind, insbesondere auch Programme der Visualisierung und der internetbasierten Kommunikation.
  • Mitversichert sind die beratenden Tätigkeiten hinsichtlich der Auswahl oder des Kaufes von BIM-fähiger Software oder sonstiger für ein Bauvorhaben notwendiger Datenkommunikations-Software.
  • Mitversichert sind die notwendige Einweisungen oder Schulung anderer an einem konkreten Bauvorhaben Beteiligter in Bezug auf die Softwarelandschaft des Bauvorhabens, sofern dies zur Kommunikation oder zum Datenaustausch notwendig ist. Nicht versichert sind Schulungen hinsichtlich der individuellen planerischen Nutzung von Bausoftware.
  • Versichert sind immaterielle und Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Missbrauch personenbezogener Daten – dies gilt für den Versicherungsnehmer und Betriebsangehörige einschließlich des angestellten Datenschutzbeauftragten.

Aber Achtung: Hier besteht eine Ver­si­che­rung­slücke!

Sie sollten sich eines jedoch bewusst machen: Wenn Sie BIM nutzen, arbeiten Sie mit einer riesigen Menge an geordneten Daten. Und diese sollten zusätzlich geschützt werden!

Denn: Vom umfassenden Haftpflicht-Deckungsschutz ausgeschlossen sind der Verlust, die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Daten auf den betriebenen Servern sofern diese nicht auf der (reinen) technischen Bereitstellung beruhen – und zwar unabhängig davon, ob die Daten dem Versicherungsnehmer oder einem Dritten zuzuordnen sind.

Und: ARCHIPROTECT versichert ausschließlich Drittschäden, keine Eigenschäden und Kosten zur Wiederherstellung der IT-Infrastruktur ! Wurde Ihre IT beispielsweise durch einen Computervirus lahmgelegt, brauchen Sie eine Cyberversicherung. VHV CYBERPROTECT kommt unter anderem für die Kosten auf, die entstehen, wenn ein IT-Dienstleister Ihre IT wieder zum Laufen bringt.

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