Neue Technologien erweitern stetig die Anwendungsmöglichkeiten

Drohnen: Fliegende Assistenten auf Baustellen

Was müssen Bauunternehmer vor dem Einsatz von Drohnen wissen und beachten?

Vermessung, Dokumentation und Digitalisierung: Die Aufgaben von Drohnen im Bauwesen sind vielfältig. Wie die grundlegenden Regeln zur Drohnennutzung aussehen, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und ob sich vielleicht eine eigene Drohne für Ihren Betrieb lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag.

Alles im Blick: Drohnen im Baugewerbe

Flink, exakt und wendig: Immer häufiger nehmen Drohnen auf Baustellen wichtige Messungen vor, die für ein neues Gebäude, eine Restaurierung oder einen Umbau benötigt werden. Die Flugroboter orientieren sich bei ihrem Flug per GPS und integrierten Sensoren. Das Flugmanöver der Drohne erfolgt entweder über eine funkbasierte Fernsteuerung oder automatisch über einen Flugplan, der in einem zugehörigen Software-Tool, zum Beispiel einer App, vorab entworfen wurde. Besonders verbreitet in der Anwendung im Bauwesen sind die Quadrocopter, eine Flugdrohne mit vier horizontalen Rotoren und guten Steuermöglichkeiten.

Es gibt verschiedene Methoden und Verfahren, wie die Drohne Sie bei einem Bauprojekt unterstützen kann. Die Basis bilden hochauflösende Fotos und Videos aus der Drohnenkamera und Laserscandaten, die für die Erstellung einer exakten Abbildung des Geländes oder Gebäudes genutzt werden. Auf den Webseiten von Drohnen-Spezialisten werden die Flugroboter auch häufig als UAV bezeichnet, diese Abkürzung steht für Unmanned Aerial Vehicle.

Fliegende Assistenten haben viele Aufgaben

Aus der Vogelperspektive lassen sich Bauwerke, Baustellen und Geländeflächen ideal erfassen, überprüfen und vermessen. In wenigen Minuten erheben Drohnen umfangreiche und exakte Daten, die mithilfe moderner Softwaretools ausgewertet werden können. Im Rahmen des BIM (Building Information Modeling) können die erhobenen Daten in 3D-Qualität für den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes verwendet werden und stehen in einer Datenbank allen Projektbeteiligten zur Verfügung. Bei Interesse finden Sie in unserem Beitrag zur neuen Geschäftsstelle BIM Deutschland weitere Infos zu diesem Thema. Durch den technologischen Fortschritt kommen stetig neue Aufgaben und Einsatzmöglichkeiten für Drohnen hinzu. Zum Beispiel wird aktuell erforscht, wie Drohnen mithilfe von Röntgenstrahlen das Gebäudeinnere "durch die Mauern" vermessen können.

So kann eine Drohne Ihr Projekt konkret unterstützen (Auswahl):

  • Überwachung von Baustellen: Fortschritt der Arbeitsschritte, Dokumentation, Qualität, Schäden anhand eindeutiger Vorher-Nachher-Bilder
  • Inspektion von Bauwerken und Darstellung selbst feiner Risse und kleiner Schäden
  • Bei reparaturbedürftigen Dächern: schnelle Beurteilung des Arbeitsaufwands und damit kurzfristige Angebotserstellung durch den Handwerksbetrieb
  • Überprüfung des Materialzustands der Bausubstanz mittels Infrarot-Thermografie
  • Kontrolle von Windkraftanlagen
  • Begleitung bei Brückenbau-Projekten
  • 3D-Vermessung von Fassaden, um eine optimale Sanierung zu gewährleisten
  • Zur Unterstützung bei Gutachten
  • Erhöhung der Baustellensicherheit durch Überwachung von Vorgängen aus der Luft
  • Erstellung von Geländemodellen durch erfasste Daten
  • Digitalisierung und exakte Vermessung von Gebäuden
  • Verbesserung der Kommunikation und der Zusammenarbeit bei einem Bauvorhaben, wenn durch BIM alle Mitwirkende Zugriff auf alle Daten des Bauprojektes haben
  • Im Einzelfall kann eine Drohne Werkzeuge oder Bauteile an schwer erreichbare Stellen transportieren

Wichtig: Vor jedem Einsatz einer Drohne müssen die Wetterbedingungen sorgfältig geprüft werden. Bei starkem Wind und Regen ist aus Sicherheitsgründen von einem Flugmanöver abzusehen.

Was müssen Sie beim Einsatz von Drohnen beachten?

Die folgenden Regeln zu Drohnen gelten grundsätzlich – unabhängig von einer privaten oder gewerblichen Nutzung:

  • Es gilt eine maximale Flughöhe von 100 Metern. Eine Ausnahmeerlaubnis muss bei den Landesluftfahrtbehörden beantragt werden.
  • Das Überfliegen von sensiblen Bereichen ist verboten. Dazu zählen: Wohngrundstücke (es sei denn, mit expliziter Erlaubnis), Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Menschenansammlungen, Hauptverkehrswege, Kontrollzonen an Flugplätzen, Militäranlagen, Krankenhäuser, Kraftwerke, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete und Gefängnisse.
  • Bemannten Flugobjekten ist stets auszuweichen.
  • In Deutschland gilt eine generelle Versicherungspflicht für Flugdrohnen. Führen Sie den Versicherungsnachweis beim Gebrauch immer mit sich.
  • Drohnen ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm müssen mit einer feuerfesten Plakette, die Name und Adresse des Besitzers zeigt, versehen werden.
  • Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis – umgangssprachlich: Drohnenführerschein – erforderlich.
  • Drohnen mit mehr als fünf Kilogramm benötigen zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis von den Landesluftfahrtbehörden.
  • Die Privatsphäre von Menschen muss stets beachtet und gewahrt werden. 


Achtung: Vor einem konkreten Drohneneinsatz müssen für den Einzelfall die genauen Rahmenbedingungen geprüft werden!

Der "Sicherheitsgurt": Drohnen richtig versichern

Der Einsatz von Drohnen auf Baustellen und zur Vermessung eines Geländes bietet viele Vorteile. Eine gute Gewerbehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Voraussetzung für die Drohnennutzung und stellt Ihren persönlichen "finanziellen Sicherheitsgurt" dar, falls es durch den Einsatz eines Flugroboters zu Schäden kommt.

Zum Beispiel kann der Flugroboter trotz windstillem Wetter plötzlich von einer Windböe erfasst werden oder die Funkverbindung wird unterbrochen. Ein Absturz der Drohne kann zu erheblichen Schäden führen. Die VHV versichert deshalb den Einsatz von Drohnen ohne Verbrennungsmotor bis zu einem Gesamtgewicht von bis zu fünf Kilogramm innerhalb der Gewerbehaftpflicht BAUPROTECT und BAUPROTECT Kombi  – und das ohne Zusatzkosten. Voraussetzungen für den Deckungsschutz sind die Nutzung der Drohne innerhalb der gewerblich versicherten Tätigkeit und die Erfüllung der speziellen Anforderungen für den gewerblichen Gebrauch, zum Beispiel im Einzelfall eine behördliche Erlaubnis.

Je nach Art und Nutzung Ihrer Drohne kann auch eine spezielle Drohenversicherung sinnvoll sein. Ihr VHV Bauexperte erläutert Ihnen gerne die Details.

Exkurs: Lohnt sich eine eigene Betriebs-Drohne?

Die Beantwortung dieser Frage hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Wenn Sie die Drohne häufig und zeitlich flexibel nutzen wollen und eventuell sogar zusätzliche Einnahmen daraus erzielen können, könnte sich die Investition in Material und Zubehör lohnen. Gerade große Bauprojekte behalten Sie so besser im Blick. Der Aufbau von Fachwissen rund um die Bedienung der Drohne und die Auswertung der Daten gehören jedoch auch noch zu den Investitionen und wichtig: Als Betreiber der Drohnen haften Sie über Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für mögliche Schäden, die durch die Drohne verursacht werden.

Alternativ können Sie auch einen externen Dienstleister beauftragen, Luftaufnahmen von einem Gelände oder Gebäudes zu machen. Dann haftet dieser für den Betrieb der Drohne. Auf lange Sicht sind die Kosten zwar meistens etwas höher im Vergleich zu einer betriebseigenen Drohne. Dafür erhalten Sie jedoch spezialisiertes Fachwissen in der Drohnen-Anwendung, eine anschließende Auswertung und müssen sich nicht um Wartung sowie mögliche Updates bei Software-Tools etc. kümmern.

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