Arbeitsbedingungen in der Baubranche vereinheitlichen sich

EU-Entsenderichtlinie ist reformiert

Die neue Regelung stärkt die Rechte von ausländischen Mitarbeitern

Ausländische Arbeitnehmer sollen laut der überarbeiteten EU-Entsenderichtlinie auf deutschen Baustellen genauso viel verdienen wie ihre deutschen Kollegen. Die neuen Regelungen gelten bereits seit dem 30. Juli. Wie sehen die Details aus und welche zusätzlichen Veränderungen enthält die Reform?

Was ändert sich für die Bau­un­ter­neh­men?

Die Baubranche in Deutschland ist gut ausgelastet und die Prognosen für die nächsten Jahre sind positiv. Wenn Baufirmen aus dem EU-Ausland Aufträge zum Beispiel in Deutschland annehmen, sollen ihre entsandten Arbeitnehmer die gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen wie deutsche Arbeitnehmer erhalten – gemäß dem Motto "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Damit soll einer Wettbewerbsverzerrung durch unterschiedliche Gehaltsniveaus und dem Problem von Lohndumping vorgebeugt werden. Denn die Standards in vielen östlichen EU-Staaten sind beispielsweise deutlich geringer als in Deutschland.

Bereits im Juni 2018 hatten das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die überarbeitete EU-Richtlinie beschlossen. Bis Juli 2020 mussten die Mitgliedsstaaten die Regeln umsetzen. In Deutschland haben der Bundestag und der Bundesrat dem Gesetzentwurf vom Bundeskabinett zugestimmt. Nach der Veröffentlichung des Umsetzungsgesetzes im Bundesgesetzblatt Mitte Juli sind die Neuregelungen planmäßig zum 30. Juli 2020 in Kraft getreten.

Das ändert sich durch die Reform der EU-Entsenderichtlinie:

  • Entsandte Arbeitnehmer aus dem Ausland haben Anspruch auf den Tariflohn aus allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, nicht mehr nur auf den Mindestlohn. Sie haben zudem Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Schmutz- und Gefahrenzulagen.
  • Reise-, Unterbringungs- und Verpflegungskosten dürfen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. Für Dienstreisen im Inland muss der Arbeitgeber die Reisekosten tragen.
  • Arbeitseinsätze von Arbeitnehmern im EU-Ausland werden zum ersten Mal befristet und dürfen nur noch zwölf Monate dauern. Nur in begründeten Ausnahmefällen gibt es eine Fristverlängerung um sechs Monate auf insgesamt 18 Monate.

Kritikpunkt: Sozialabgaben werden nicht angeglichen

Wie in mehreren Fachmedien zu lesen ist, sorgen sich einige Unternehmen dennoch um einen mangelhaften Wettbewerbsschutz der deutschen Baubranche gegenüber ausländischen Konkurrenten.

Denn einerseits müssen ausländische Unternehmen ihren nach Deutschland entsandten Arbeitern zwar den deutschen Tariflohn zahlen, aber die – in den anderen EU-Staaten meistens deutlich geringeren – Sozialabgaben werden weiterhin im Heimatland fällig. Daraus ergeben sich für ausländische Baufirmen immer noch finanzielle Vorteile bei den Lohnkosten ihrer Mitarbeiter gegenüber deutschen Bauunternehmen.

Aus diesem Grund wünschen sich viele Bauunternehmer, dass nicht nur der Bruttolohn an das deutsche Niveau angeglichen wird, sondern auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Es wird unter anderem befürchtet, dass über Briefkastenfirmen nur zum Schein Arbeitnehmer nach Deutschland entsendet werden, um von niedrigeren Sozialabgaben zu profitieren.

Wenn es weitere Neuigkeiten und erste Rückschlüsse zur praktischen Umsetzung der Reform gibt, informieren wir Sie an dieser Stelle!

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