Flotte-GARANT 1+ für gewerbliche PKW

Flotten-Frühjahrstarife interessant wie nie

Zu Neuerungen und strukturellen Veränderungen jetzt beraten lassen

Ihre Pkw sind als Betriebsausgabe anerkannt? Ihr Unternehmen hat einen Pkw-Fuhrpark oder einen Fuhrpark mit Nutzfahrzeugen im Werk- und Güterverkehr? Dann können Sie ab sofort von Flotte-GARANT 1+ profitieren.

Jetzt kostenfrei KFZ Tarife überprüfen!

Unsere Experten stehen Ihnen gerne für die Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes zur Verfügung! Nachfolgend typische Schadenfälle, die Ihnen aufzeigen, warum Sie von Flotte-GARANT 1+ profitieren werden:

  • Parkschaden

Ein Mitarbeiter möchte auf der Baustelle oder auf dem Betriebsgelände ein Fahrzeug umparken. Dabei kommt es zu einem Kontakt mit einem weiteren Fahrzeug aus dem eigenen Fuhrpark. Besteht bei Ihnen hierfür Versicherungsschutz? In vielen Policen ist dies nicht der Fall: Schließen Sie die Versicherungslücke und lassen sich von unserem Bauexperten ein Angebot machen, denn im Schadensfall kann es richtig teuer werden. Ein Anruf bei uns führt zur Klärung.

  • Verwindungsschäden Baustellenkipper/Gespann

Kippt der Fahrer eines Baustellenkippers seine Ladung ab und vergisst dabei aber die Verriegelung zu lösen, so kann der LKW im Verlauf des missglückten Kippvorgangs umkippen. Dadurch verwindet sich der Rahmen. Der nachfolgende Aufprall verursacht dann weitere Schäden. Nach einer Entscheidung des BGH ist alles bis zum Aufprall ein Betriebsschaden, weil die Kräfte ohne Fremdeinwirkung aus dem versicherten LKW selbst heraus entstanden sind. Beim Aufprall schlägt sozusagen der Boden plötzlich mit mechanischer Gewalt von außen gegen das Fahrzeug. Hier wäre also zu trennen: Der Verwindungsschaden ist in einer Standard-Kfz-Versicherung nicht versichert, der Aufprall geht zu Lasten der Vollkaskoversicherung.

Diese Beispiele machen deutlich: eine Prüfung Ihrer gewerblichen KFZ Versicherungen lohnt sich. Sprechen Sie uns daher für ein unverbindliches Angebot an. Sie finden Ihren direkten Ansprechpartner unter: vhv-bauexperten.de/ueber-uns/experten

Oder einfach Ihre PLZ oben rechts im Feld "Experten vor Ort finden" eintragen und schon sind Sie auf der Online-Visitenkarte Ihres persönlichen Betreuers.

Weitere Neuerungen für PKW, die sich für Sie auszahlen könnten

Neue Deckungsinhalte bringen weitere profitable Veränderungen mit sich:

  • Insbesondere im gewerblichen Bereich kann der Fahrerkreis für ein Fahrzeug schon mal größer ausfallen – mit entsprechend höherem Schadenrisiko und demzufolge höheren Versicherungskosten. Doch für Selbstständige und Freiberufler haben wir die Beiträge im Nutzerkreis „beliebige“ Fahrer nun noch weiter abgesenkt – und sind damit im Marktvergleich überdurchschnittlich preisgünstig. Das gilt jetzt gleichermaßen für Selbstständige und Freiberufler als auch für juristische Personen/Personengesellschaften.
  • Einfacher wird die Tarifierung zudem für Pkw-Nutzer von Firmen: Das Merkmal „häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer“ wird innerhalb der Fahrerkreise nicht mehr berücksichtigt.
  • Gute Neuigkeiten auch für umweltbewusste Kunden, die sich einen Pkw mit alternativer Antriebstechnik anschaffen wollen: Für alle Pkw-Modelle mit Elektro-, Hybrid- oder Flüssiggas-Motor sind die Beiträge in der Kfz-Haftpflichtversicherung seit dem 1. April 2021 besonders günstig.

Strukturelle Veränderungen durch neue Tarif- und Statistikmerkmale

Regionalklassenänderungen bei Lieferwagen:

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) teilt die 400 deutschen Zulassungsbezirke jährlich in Regionalklassen ein. Bei der Zuordnung berücksichtigt der GDV stets die Anzahl der Schäden einer Region sowie die durchschnittliche Schadenhöhe im Verhältnis zu den dort zugelassenen Fahrzeugen. Abhängig von der Regionalklasse berechnen sich anschließend die Tarife für die Kfz-Versicherung. Für Lieferwagen (WKZ 251/261) wird es in der Kfz-Haftpflichtversicherung weiterhin sieben Klassen geben – allerdings mit geänderten Klassengrenzen. Für die Teilkasko gelten fortan die Klassen 0 bis 5 – hier wurde eine zusätzliche Klasse eingeführt. Die Vollkasko-Regionalklassen bleiben unverändert.

Landwirtschaftliche Zugmaschinen:

Sie wollen Ihre landwirtschaftliche Zugmaschine auch für private Fahrten sicher nutzen? Kein Problem – denn für Traktoren mit amtlichen grünen oder schwarzen Kennzeichen (WKZ 451/452) führen wir die schon von den Kleintransportern bekannte Betriebsart „Privatverkehr“ ein. Das heißt: Nicht nur für betriebliche Fahrten greift fortan unser günstiger Versicherungsschutz. Privatverkehr setzt allerdings voraus, dass der Trecker nicht als Betriebsausgabe anerkannt ist.

Zusatzbaustein Wechselaufbau Wohnkabine:

Gehören Sie auch zu den Campingfreunden und freuen sich schon darauf, wenn es bald wieder uneingeschränkt losgehen kann? Dann gehören Sie vielleicht auch schon zu den Besitzern einer sogenannten Wohnkabine, die neben den klassischen Wohnmobilen immer häufiger zum Einsatz kommt. Diese wird ganz einfach bei Bedarf auf einem Pick-up oder ähnlichem Fahrzeug aufgesetzt – ist jedoch nicht dauerhaft verbunden. So kann die Kabine abmontiert und sicher abgestellt werden, wenn gerade keine Urlaubsreise ansteht. Das Trägerfahrzeug können Sie zwischenzeitlich anderweitig benutzen.

Auch im abmontierten Zustand besteht ab sofort für Ihre Wohnkabine dauerhafter Versicherungsschutz – das ist innerhalb der Wechselbauten (WKZ 571) möglich. Der Kaskobeitrag berechnet sich nach dem Gesamtneuwert. Wichtig zu wissen ist jedoch: Wir übernehmen keine Kaskoversicherung zu Wohnkabinen, die ständig auf einem Campingplatz abgestellt sind und nicht bewegt werden.

Neue Verbraucherinformation

Die ab dem 01. April 2021 geltenden neuen Verbraucherinformationen können Sie hier herunterladen:

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