Starkregen und Hochwasser

Welche Versicherung kommt für die entstandenen Schäden auf?

Starkregen und Hochwasser, dann die Beseitigung der Unwetter-Auswirkungen, da ist es wichtig zu wissen, welche Versicherung vor den finanziellen Folgen der Schäden schützt.

Welche Ver­si­che­rung zahlt?

Bei einem Elementarschaden, wie beispielsweise Hochwasser, sind – je nach den betroffenen Sachen – unterschiedliche Versicherungen zuständig. Wenn Sie einen Schaden telefonisch melden wollen, bitten wir Sie, ihre Versicherungsscheinnummer bereit zu halten.

Gebäude  Die Gebäudeversicherung sichert die betrieblichen Immobilien gegen Schäden beispielsweise durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ab. Hier muss die Elementarversicherung ausdrücklich eingeschlossen sein, damit Schäden durch Hochwasser und Starkregen gedeckt sind. Es sind beide Varianten am Markt erhältlich, nur Schäden durch Starkregen oder durch Überschwemmung durch die Ausuferung oberirdischer Gewässer.

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0511.65 50 50 44

Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr

Inhalt In der Inhaltsversicherung sind je nach individueller Vertragsgestaltung die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte und Baugeräte (für die keine eigene Baugeräteversicherung besteht) in geschlossenen Gebäuden / Hallen sowie entgangener Gewinn und fortlaufende Kosten nach einem Sachschaden abgesichert. Neben den klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel muss die Elementarversicherung analog der Gebäudeversicherung ausdrücklich benannt sein.

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Bauleistung Die Bauleistungsversicherung leistet Ersatz für unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, die während der Bauzeit u.a. durch höhere Gewalt und ungewöhnliche Naturereignisse entstehen. Daher sind derartige sog. Jahrhundert-Schäden automatisch im Versicherungsschutz enthalten. Hierzu zählen zum Beispiel von der vollgelaufenen Baugrube, die erneut ausgebaggert werden muss, bis hin zum Totalverlust durch den Einsturz des noch nicht abgenommenen Gebäudes. Besonderer Bedeutung kommt manchmal der Versicherungsschutz für Baugrund- und Bodenmassen.  

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0511-907-3792

Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr

Erneuerbare Energien Die Photovoltaikversicherung leistet finanziellen Ausgleich bei Schäden an Ihrer Photovoltaikanlage und ersetzt Ihnen zusätzlich den durch den Schaden entstandenen Ertragsausfall. Schäden durch Überschwemmung sind mitversichert. Im Bereich Biogas können die Elementarschäden über eine Sachversicherung abgedeckt werden.

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Kfz-Flotte

Im Rahmen der Teilkasko- und Vollkaskoversicherung sind Schäden an den Fahrzeugen durch Elementargefahren, wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung versichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls bei Lawinen, Muren oder Erdfall.  Dabei ist zu unterscheiden, ob ugs. das Wasser zum Fahrzeug kommt (Teilkaskoversicherung) oder ein unfallartiges Ereignis aus der Bewegung des Fahrzeuges entsteht (Vollkaskoversicherung).

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0511-65 50 50 20

24 Std.

Baugeräte

Die Baugeräteversicherung nach ABG und ABMG schützt u.a. bei Kaskoschäden durch Naturgewalten, insbesondere beim Versaufen und Verschlammen der Geräte. Besondere Beantragung bedarf der Einsatz auf oder in Gewässern.

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0511-907-3792

Mo. - Fr. 8 - 18 Uhr 

 

 

 

 

Schaden Online melden

Wenn Sie einen Schaden Online melden möchten, können Sie dies auch direkt über unsere Online-Formulare machen. Dort finden Sie zu allen Produkten, das passende Schadenformular. >> zu den Schadenmeldungen

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