Bitte immer angeben!
* Der Anspruchsteller ist verpflichtet, der VHV eine vorhandene verbindliche E-Mail-Adresse anzugeben. Änderungen der E-Mail-Adresse sind der VHV unverzüglich anzuzeigen. Die VHV ist berechtigt, diese E-Mail-Adresse zur Übermittlung von Geschäftspost zu nutzen.
Nur der guten Ordnung halber möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns die Anforderung weiterer Unterlagen und Informationen vorbehalten müssen, sofern Bedarf hierfür besteht.