Häufige Fragen und unsere Antworten.
Unsere FAQs
Teilkasko-Versicherte melden uns den Unwetterschaden möglichst zeitnah, entweder Online oder per Telefon. Die Meldung des Schadens sollte die Beschädigungen möglichst präzise dokumentieren, einschließlich genauer Angaben zu
- Ort
- Datum und
- Uhrzeit des Schadenereignisses sowie
- Kennzeichen und Versicherungsscheinnummer.
Am besten fügen Sie aussagefähige Fotos von den Schäden hinzu. Wenn Ihr Wagen von einem solchen Schaden betroffen ist, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf - wir vereinbaren mit Ihnen einen Besichtigungstermin.
Durch sicheres und umsichtiges Fahren können Sie in Kombination mit unserem kostenfreien Zusatzbaustein TELEMATIK dauerhaft bis zu 30 % Ihres Kfz-Beitrags sparen. Sie erhalten eine TELEMATIK-Box und Ihre TELEMATIK-App ermittelt in den ersten 25 Stunden Fahrzeit Ihren ganz persönlichen Nachlass. Unter Berücksichtigung dieses Nachlasses korrigieren wir dann Ihre Prämie für den Rest des aktuellen Jahres. Danach wird der Nachlass für das jeweilige Folgejahr immer aus den durchschnittlichen Bewertungen des Vorjahres ermittelt.
Und: Keine Sorge, selbst, wenn Sie keine Bestbewertung erfahren, zahlen Sie im ungünstigsten Fall nur den üblichen Versicherungsbeitrag. Im ersten Versicherungsjahr garantieren wir Ihnen aktuell übrigens 10 Prozent Sofortrabatt – auch ohne Bestbewertung. Dieser Sofortrabatt ist im ausgewiesenen Preis bereits berücksichtigt, wenn Sie im Autoversicherung-Tarifrechner den Baustein TELEMATIK wählen.Wir bieten folgende Zahlungsperioden an:
- jährlich
- halbjährlich
- vierteljährlich
- monatlich (nur mit Lastschrifteinzugsverfahren)
Bei Saisonkennzeichen, Einstufung in der Klasse S und M oder bei negativer Bonitätsprüfung bieten wir keine unterjährigen Zahlperioden an.
Nutzen Sie das SEPA-Lastschriftverfahren als einfachen Weg zur Beitragszahlung. Sie können uns ein SEPA-Lastschriftmandat ganz einfach online erteilen. Änderungen zu Ihrem Kfz-Vertrag können auch schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Mit der Autoversicherung der VHV haben Sie Versicherungsschutz in Europa sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der europäischen Union gehören.
Die Internationale (Grüne) Versicherungskarte dient Ihnen als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Da in einigen Ländern sogar Vorlagezwang besteht, sollten Sie die Grüne Karte bei Fahrten im Ausland unbedingt mit sich führen. Sie können diese einfach im Kundenportal herunterladen oder die Grüne Karte anfordern. In unserem Ratgeberartikel lesen Sie mehr zum Thema Verkehrsunfall im Ausland.
Bitte stellen Sie online einen Antrag auf Autoversicherung. Im Anschluss erhalten Sie eine Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) zur Zulassung Ihres Autos. Jetzt Autoversicherung berechnen
Falls Sie schon bei uns versichert sind, erhalten Sie die eVB-Nummer von uns sofort am Telefon, per SMS, per Post, per Fax oder auch per E-Mail. Die erteilte Nummer ist sechs Monate gültig.
Die VHV Schutzbriefleistungen bieten Ihnen europaweit rund um die Uhr schnelle Hilfe und finanziellen Schutz, wenn mal nicht alles wie geplant läuft. Egal, ob Panne oder Unfall, Diebstahl oder Totalschaden, Erkrankung oder Verletzung mitfahrender Personen – wir sind für Sie da und übernehmen Kosten für Pannenhilfe vor Ort, das Abschleppen, Mietwagen, Hotelübernachtungen oder den Krankenrücktransport:
- Im Inland: 0800 570 11 11
- Aus dem Ausland: +49 221 827 73 04
Sie können Ihren schadenfreien Verlauf Ihrer ausländischen Vorversicherung bei uns einbringen. Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:
- Es muss die EU-weit anerkannte Schadenverlaufsbescheinigung (das sogenannte Claims-History-Statement) vorliegen. Für anerkannte Länder außerhalb der EU bzw. des EWR muss eine Bescheinigung im Original vorliegen.
- Der Vorvertrag beim Vorversicherer muss beendet sein.
- Sie müssen als Versicherungsnehmer eingetragen sein. Andernfalls können Sie eventuell den Schadenfreiheitsrabatt gem. der SF-Übertragung von einem Dritten übernehmen.
- Die Vorversicherung bestand in einen der folgenden Länder: EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien (inkl. Nordirland und Gibraltar) und Bosnien und Herzegowina.

