Verkehrs-Rechtsschutz
Sichern Sie sich, Ihre Familie und weitere Insassen Ihres Fahrzeugs umfassend ab – mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV.

Generell übernimmt der Verkehrs-Rechtsschutz der VHV die gesetzlichen Kosten und Gebühren in unbegrenzter Höhe, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Ausnahme sind die Kosten für Mediatoren und Sachverständige, die beschränkt sind. Bitte beachten Sie: Geldstrafen und Bußgelder sind bei der Verkehrs-Rechtsschutz nicht versichert.
Die Vekehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV deckt also folgende Kosten:
- Die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts
- Die Gerichtskosten einschließlich der Gebühren für Sachverständige sowie Vollstreckungskosten
- Die Kosten, die dem Gegner durch das Gerichtsverfahren entstanden sind, soweit Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind
- Die Kosten für eine Mediation in Höhe von bis zu 2.000 Euro je Mediation; maximal 4.000 Euro in einem Kalenderjahr
- Die Kosten für die telefonische Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte mit JURCALL
Welche Rechtsbereiche deckt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ab?
Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV sichert Sie vielfältig ab und umfasst die folgenden Rechtsbereiche:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
- Steuergerichts-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz im Verkehrsrechtsschutz
- Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz bei Ordnungswidrigkeiten
- Opfer-Rechtsschutz
Und plötzlich ist es passiert: Man hat einen Verkehrsunfall, aber noch keinen Verkehrs-Rechtsschutz. Rückwirkend können Sie bei der VHV leider keine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschließen. Bei Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei der VHV gilt eine Wartezeit von zwei Monaten, bis der Verkehrs-Rechtsschutz greift.
Aber es gibt auch gute Nachrichten: Vielleicht besitzen Sie bereits eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung bei einem anderen Anbieter? Dann können Sie ohne Wartezeit zur VHV wechseln und genießen sofort den umfassenden Verkehrs-Rechtsschutz.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Straf-und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutuz
Verkehrs-Rechtsschutz ohne Selbstbeteiligung
Unter Selbstbeteiligung versteht man den finanziellen Anteil, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst zahlen muss. Mit der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung der VHV beträgt die Selbstbeteiligung 300 Euro und sinkt sogar auf 150 Euro, wenn Sie einen von der Rechtsschutzversicherung vermittelten Rechtsanwalt beauftragen.
Mit unserem Zusatzbaustein „FLEXIBILITÄT“ können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung selbst festlegen: Wählen Sie zwischen 0, 150 oder 250 Euro.