Erklärung zur Barrierefreiheit

Die VHV Allgemeine Versicherung AG legt großen Wert auf eine barrierefreie Gestaltung ihrer Webseiten. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder technischen Einschränkungen – einen gleichberechtigten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.

Einleitung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle digitalen Angebote der VHV Allgemeine Versicherung AG (folgend: VHV), 

VHV Platz 1, 30177 Hannover, welche unter www.vhv.de erreichbar ist.

Rechtsgrundlagen

Die VHV unterliegt

  • dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt,
  • sowie der darin referenzierten Norm EN 301 549 (V 3.2.1).

Zur praktischen Umsetzung orientieren wir uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 AA.

Stand der Vereinbarkeit der gesetzlichen Anforderungen

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) hat die VHV Allgemeine Versicherung AG umfangreiche Initiativen gestartet, um die Barrierefreiheit über ihre digitalen Vertriebswege zu fördern. Die VHV hat bis zum 28. Juni 2025 nahezu alle digitalen Prozesse und damit den Großteil der Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fristgerecht barrierefrei gestaltet.

Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei, da dies aufgrund technischer Gegebenheiten derzeit eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne des § 17 Abs. 1 S. 1 BFSG darstellen würde. Dazu zählen insbesondere: 

  • PDF-Dokumente, die nicht oder nur teilweise barrierefrei erstellt wurden
  • Einzelne interaktive Formulare oder Bedienelemente
  • Inhalte von Drittanbietern, auf die wir keinen direkten Einfluss haben


Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu beheben. Eine umfassende Bewertung der Zugänglichkeit wird regelmäßig durchgeführt.

Feedback zur Barrierefreiheit

Wir schätzen Ihre Unterstützung bei der kontinuierlichen Verbesserung der Zugänglichkeit unserer digitalen Angebots für alle Nutzerinnen und Nutzer. Sollten Ihnen Barrieren bei unserem digitalen Angebot auffallen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Ihre Rückmeldungen sind für uns äußerst bedeutend und tragen entscheidend zur Förderung der Inklusion bei. Die VHV steht Ihnen gerne zur Verfügung und freut sich darauf, Ihre Anmerkungen entgegenzunehmen.

Kontaktstelle für Barrierefreiheit:

E-Mail: service@vhv.de

Durchsetzung & Schlichtung

1. Marktüberwachung nach BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 überwacht die Einhaltung der BFSG-Vorgaben die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Bis zur formalen Errichtung können Beschwerden oder Hinweise an folgende Übergangsadresse gesendet werden:

MLBF c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt

Postfach 39 11 55

39135 Magdeburg

Tel. 0391 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

 

2. Versicherungsombudsmann

Unabhängig davon steht Ihnen der Versicherungsombudsmann e. V. (Postfach 080632, 10006 Berlin www.versicherungsombudsmann.de) für außergerichtliche Streitbeilegung offen. 

Erstellung & Aktualisierung

Erstellt am 28.06.2025, zuletzt aktualisiert am 28.06.2025.