Gut zu wissen

Fahrradcheck zum Frühlingsanfang

Wie Sie und Ihr Fahrrad sicher die ersten Touren des Jahres zurücklegen

Offiziell hat er schon begonnen: Der Frühling. Für viele ist das der Startschuss in die Fahrradsaison. Begeisterte (Hobby-)Radler tauschen öffentliche Verkehrsmittel und das Auto wieder ein. Damit tun sie nicht nur ihrem Körper etwas Gutes, sondern leisten auch ihren Beitrag im Kampf gegen die Klimaerwärmung.

So weit, so gut! Fahrradfahren bringt aber auch Verantwortung und Pflichten mit sich. Was passiert, wenn man bei der ersten Tour lieber euphorisch den zurückgekehrten und singenden Vögeln lauscht, anstatt auf den Straßenverkehr zu achten und dabei aus Versehen ein Auto schrammt? Und wer kommt dafür auf, wenn das Fahrrad aus dem Hausflur des Mehrfamilienhauses geklaut wird?

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Bevor Sie Ihr Fahrrad das erste Mal wieder frische Frühlingsluft schnuppern lassen, sollten Sie dieses einem ausführlichen Frühjahrscheck unterziehen, sodass es durch eingestaubte Bremsblöcke oder fehlendem Rücklicht erst gar nicht zum Unfall kommt:

  • Reinigung: So glänzt das Rad nicht nur, auch Defekte und Schäden springen leichter ins Auge.
  • Bestandteilcheck: Wenn die Bremse oder das Rad fehlt, fällt das schnell ins Auge. Aber sind auch Klingel, Beleuchtung und Reflektoren vorhanden?
  • Überprüfen: Funktionieren die Bremsen, die Schaltung und die Beleuchtung noch? Achten Sie auch darauf, dass Ihr Fahrrad keine Schrauben locker hat.
  • Rostschutz: Bewegliche Teile zu fetten und die Kette zu ölen, sollte zum Standardprogramm gehören.
  • Reifenkontrolle: Nach dem Winterschlaf ist die Luft oft raus. Beim Aufpumpen können Sie gleich auch das Reifenprofil und die Speichen begutachten.
  • Sicher ist sicher: Prüfen Sie vor der Ankunft am Zielort, ob Ihr Schloss funktioniert und ob Sie auch über den Winter die Zahlenkombination nicht vergessen haben.
  • Das Rad nicht neu erfinden: Wenn Sie bei der Kontrolle überfordert oder unsicher sind, lassen Sie ruhig einen Profi ran. Fahrradhändler oder Fachwerkstätten bieten oft einen Frühjahrscheck Ihres Rads an.

Ist Ihr Fahrrad frühlingsfit, lohnt sich auch ein Blick in die Fahrrad-Regeln. Musikhören oder Telefonieren mit Kopfhörern auf dem Fahrrad ist zwar erlaubt, aber die Lautstärke muss niedriger sein als die Warnsignale im Straßenverkehr. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Beim Überfahren einer roten Ampel werden mindestens 60 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ein Helm ist zwar keine Pflicht, aber auf jeden Fall immer zu empfehlen – vor allem für Kinder.

Unfall trotz Vorsicht? Wir bieten Schutz im Doppelpack!

Leider passiert es doch sehr schnell: In einer engen Straße ist der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto nicht groß genug und nicht nur der Spiegel ist weg, sondern auch das Geld für die Folgekosten. Denn: Eine solche Reparatur kann je nach Auto 200 – 400 Euro kosten. Übersehen Sie auf Ihrem Weg einen Passanten und dieser verletzt sich bei einer Kollision, kann es durch Behandlungen und mögliche Folgeschäden schnell noch teurer werden. Das Schmerzensgeld für eine leichte Gehirnerschütterung beträgt zum Beispiel 2.600 Euro. Mögliche Folgebehandlungen übersteigen diese Kosten nochmal deutlich.

Sollten Sie während der Fahrt ein Auto beschädigen oder einen Passanten verletzen, leistet die Private Haftpflichtversicherung der VHV. So können Sie sicher sein, dass Ihre Teilnahme am Straßenverkehr beim Radfahren optimal versichert ist. 

Vielfahrer und Fahrradliebhaber achten beim Radkauf auf sehr gute Qualität und geben gerne mindestens 1.000 Euro aus. Erfahrene Panzerknacker erkennen diese Schmuckstücke sofort und lassen sich auch von einem Schloss nicht aufhalten. 2022 wurden insgesamt 265.562 gestohlene Fahrräder der Polizei gemeldet, das sind rund 728 Räder am Tag. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. 

Kommt es zu einem Diebstahl Ihres Fahrrads oder Fahrradanhängers hilft Ihnen die Hausratversicherung KLASSIK-GARANT. Mit dem optionalen Baustein Fahrrad ist Ihr Rad und jedes weitere aus Ihrem Haushalt – für 10 Euro im Jahr – rund um die Uhr jeweils bis zu 15.000 Euro gegen Diebstahl versichert. 

Und was ist mit E-Bikes?
Sie erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: E-Bikes und Pedelecs, sprich Fahrräder mit Motorunterstützung. In Deutschland wurden 2022 2,2 Millionen E-Bikes verkauft, das macht ein Plus von 10% im Vergleich zu 2021. 
Pedelecs fahren im Gegensatz zu E-Bikes nur mit Zutun des Fahrers durch Tretbewegungen, unterstützen dann aber auch mit einem Motor das Fahren. 

Grundsätzlich sind alle Fahrräder und E-Bikes im Rahmen der Grundgefahren im Zuge der VHV Hausratversicherung versichert. Über den Zusatzbaustein Fahrrad kann der Versicherungsschutz um den Diebstahl außer Haus bis zu 15.000 Euro je Fahrrad erweitert werden. Das umfasst ebenfalls E-Bikes ohne Kennzeichen sowie Zubehör. E-Bikes, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, sind im Zuge der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

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