Pri­vat­haft­pflicht, Hausrat, Unfall

Ist Ihr Rad fit für den Sommer?

So gehen Sie mit Ihrem Drahtesel sicher auf Tour!

Sommerzeit ist Fahrradzeit! Wer das Auto oder Nahverkehrsticket gegen den Drahtesel tauscht, tut nicht nur seinem Körper etwas Gutes, sondern leistet auch seinen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel. Was viele vergessen: Fahrradfahren bringt aber auch Verantwortung und Pflichten mit sich. Was passiert, wenn man bei der ersten Tour lieber euphorisch den singenden Vögeln lauscht, anstatt auf den Straßenverkehr zu achten und dabei aus Versehen ein Auto schrammt? Und wer kommt dafür auf, wenn das Fahrrad aus dem Hausflur des Mehrfamilienhauses geklaut wird?

Schraube locker? – Vorsorge ist besser als Nachsorge

Bevor Sie mit Ihrem Fahrrad das erste Mal wieder auf große Tour gehen, sollten Sie dieses einem ausführlichen Check unterziehen, sodass es durch eingestaubte Bremsblöcke oder fehlendem Rücklicht nicht zum Unfall kommt:

  • Reinigung: So glänzt das Rad nicht nur, auch Defekte und Schäden springen leichter ins Auge.
  • Bestandteilcheck: Wenn die Bremse oder das Rad fehlt, fällt das schnell ins Auge. Aber sind auch Klingel, Beleuchtung und Reflektoren noch vorhanden und vollzählig?
  • Überprüfen: Funktionieren die Bremsen, die Schaltung und die Beleuchtung noch? Achten Sie auch darauf, dass Ihr Fahrrad keine Schrauben locker hat.
  • Rostschutz: Bewegliche Teile zu fetten und die Kette zu ölen, sollte zum Standardprogramm gehören.
  • Reifenkontrolle: Nach dem Winterschlaf ist die Luft oft raus. Wenn Sie im Frühjahr schon ein bisschen gefahren sind, prüfen Sie im Sommer, wie gut der Reifen die Luft noch hält. Beim Aufpumpen können Sie gleich auch das Reifenprofil und die Speichen begutachten.
  • Sicher ist sicher: Prüfen Sie vorm Losradeln, ob Ihr Schloss noch funktioniert und bei Ihnen die Zahlenkombination noch sitzt.
  • Das Rad nicht neu erfinden: Wenn Sie bei der Kontrolle überfordert oder unsicher sind, lassen Sie ruhig einen Profi ran. Fahrradhändler oder Fachwerkstätten bieten oft günstigen einen Check an.
Gut zu wissen: Auch ein Blick in die Fahrrad-Regeln lohnt sich. Musikhören oder Telefonieren mit Kopfhörern auf dem Fahrrad ist zwar erlaubt, aber die Lautstärke muss niedriger sein als die Warnsignale im Straßenverkehr. Ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld von 15 Euro. Beim Überfahren einer roten Ampel werden mindestens 60 Euro fällig und es gibt einen Punkt in Flensburg. Ein Helm ist zwar keine Pflicht, aber auf jeden Fall immer zu empfehlen – vor allem für Kinder. Außerdem nicht zu unterschätzen: Werden Sie nach einer Sommerparty betrunken auf dem Fahrrad erwischt, droht im Ernstfall sogar der Führerscheinentzug!

Unfall trotz Vorsicht? Wir bieten Schutz im Doppelpack!

Leider passiert es doch sehr schnell: In einer engen Straße ist der Sicherheitsabstand zum parkenden Auto nicht groß genug und nicht nur der Spiegel ist weg, sondern auch das Geld für die Folgekosten. Denn: Eine solche Reparatur kann je nach Auto mehrere hundert Euro kosten. Übersehen Sie auf Ihrem Weg einen Passanten und dieser verletzt sich bei einer Kollision, kann es durch Behandlungen und mögliche Folgeschäden schnell noch teurer werden. Das Schmerzensgeld für eine leichte Gehirnerschütterung beträgt zum Beispiel 2.600 Euro. Mögliche Folgebehandlungen übersteigen diese Kosten nochmal deutlich.

Sollten Sie während der Fahrt ein Auto beschädigen oder einen Passanten schuldhaft verletzen, leistet die private Haftpflichtversicherung der VHV. So können Sie sicher sein, dass Ihre Teilnahme am Straßenverkehr beim Radfahren optimal versichert ist. 

Fallen Sie hingegen selbstverschuldet vom Rad und ziehen sich ernste Verletzungen zu, ist unsere private Unfallversicherung Ihr finanzieller Sturzhelm. Denn Therapie- und Ausfallkosten können hoch sein und nicht alle werden von den gesetzlichen Kranken- und Unfallversicherungen gezahlt. Letztere begleichen beispielsweise nur Folgekosten von Unfällen, die auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit passieren – und das auch noch in einem vergleichsweise geringeren Umfang.

Geklaut? Was nun?

Besonders Vielfahrer achten beim Radkauf auf sehr gute Qualität und geben gerne viel Geld aus. Erfahrene Panzerknacker erkennen diese Schmuckstücke sofort und lassen sich auch von einem Schloss nicht aufhalten. Im Jahr 2022 wurden der Polizei insgesamt 265.562 gestohlene Fahrräder gemeldet, das sind rund 728 Räder am Tag. Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die polizeiliche Aufklärungsquote liegt bei nur 10,3 Prozent.

Kommt es zu einem Diebstahl Ihres Fahrrads oder Fahrradanhängers, hilft Ihnen die Hausratversicherung KLASSIK-GARANT. Mit dem optionalen Baustein Fahrrad ist Ihr Rad und jedes weitere aus Ihrem Haushalt – für 10 Euro im Jahr – rund um die Uhr jeweils bis zu 15.000 Euro gegen Diebstahl versichert. Übrigens versichern wir im Gegensatz zu anderen Versicherern auch Teilediebstahl. Sprich: Auch der gestohlene Fahrradsattel ist abgesichert.

Und was ist mit E-Bikes? 
Sie erfreuen sich immer größerer Beliebtheit: E-Bikes und Pedelecs, sprich Fahrräder mit Motorunterstützung. In Deutschland wurden 2022 rund 2,2 Millionen E-Bikes verkauft, ein erneuter Rekordwert. 
Grundsätzlich sind alle Fahrräder und E-Bikes im Rahmen der Grundgefahren im Zuge der VHV Hausratversicherung versichert. Über den Zusatzbaustein Fahrrad kann der Versicherungsschutz um den Diebstahl außer Haus bis zu 15.000 Euro je Fahrrad erweitert werden. Das umfasst ebenfalls E-Bikes ohne Kennzeichen sowie Zubehör. E-Bikes, die ein Versicherungskennzeichen benötigen, sind im Zuge der Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

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