Haft­pflicht

Studenten: Wann schützt die Haft­pflicht­ver­si­che­rung der Eltern...

... und wann muss sich der Nachwuchs selbst versichern? Wir klären auf.

Neue Stadt, WG-Leben, Prüfungsordnung: Die ersten Studienmonate eines Erstsemesters können ganz schön aufregend sein. Es gibt viel zu organisieren und neue Eindrücke warten überall. Wer mag da schon an den Abschluss einer Privathaftpflicht-Versicherung denken? Gut, dass Kinder in der Ausbildung in den meisten Fällen über die Eltern mitversichert sind. Doch was sind die Ausnahmen?

Zweitausbildung, Hochzeit: Hier endet der marktübliche Ver­si­che­rungs­schutz

Grundsätzlich schließen die Familientarife von Haftpflichtversicherungen volljährige Kinder, die sich im unmittelbaren Anschluss an den Besuch einer allgemeinbildenden Schule in der Ausbildung befinden, mit ein – auch dann, wenn das Kind nicht mehr im selben Haushalt wohnt.

Allerdings erlischt bei vielen Anbietern der Versicherungsschutz nach der ersten Ausbildungsetappe. Somit fallen bei marktüblichen Haftpflichtversicherungen Studenten, die im Vorfeld bereits eine Berufsausbildung absolviert oder ein anderes Studium begonnen haben, aus der Familienversicherung heraus. Ein Master-, das direkt an das Bachelorstudium anschließt, zählt allerdings noch zur Erstausbildung.

Auch, wenn der Nachwuchs bereits verheiratet ist, besteht in der Regel kein Schutz mehr über die Versicherung der Eltern. Viele Versicherer arbeiten zudem mit Altersgrenzen. Ein Blick in den Versicherungsvertrag sorgt für einen Überblick.

VHV Pri­vat­haft­pflicht KLASSIK-GARANT macht den Unterschied!

Bei der VHV müssen sich aber auch Studenten, die schon einmal ein Studium abgebrochen oder zuvor eine Berufsausbildung absolviert haben und sich damit nicht mehr in der beruflichen Erstausbildung befinden, keine Sorgen machen:

  • Studenten und Auszubildende sind während beider Ausbildungsabschnitte automatisch und ohne Altersbegrenzung im VHV PHV Familientarif mitversichert - egal, ob sie zu Hause wohnen oder am Ausbildungs- oder Studienort.     
  • Das gilt auch, wenn einem abgeschlossenen Studium eine Lehre oder ein weiteres Studium folgt. Auf einen sachlichen Zusam­menhang zwischen den unterschiedlichen Ausbildungsgängen kommt es dabei nicht an.
  • Auch durch den Wechsel oder den Abbruch eines Ausbildungsweges wird die Mitversicherung nicht beeinträchtigt.
  • Während eines Auslandssemesters besteht in Europa ohne zeitliche Begrenzung Versicherungsschutz.   

Übrigens: Solange Kinder noch in häuslicher Gemeinschaft mit ihren Eltern leben und dort behördlich gemeldet sind, besteht über die Haftpflichtversicherung der Eltern generell Versicherungsschutz. Das trifft dann sogar auf verheiratete Kinder zu sowie auf Kinder, die bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen.

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Für Sie zählen nicht nur die Bedingungen sondern vor allem auch der Preis? Dann werfen Sie doch gleich einmal einen Blick in unseren Tarifrechner und erfahren, wie hoch Ihr Beitrag in der privaten Haftpflichtversicherung der VHV wäre.

Gut zu wissen

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Versicherungsschutz des Familientarifs mit dem ersten Staatsexamen. Von diesem Zeitpunkt an wird der Ab­schluss einer eigenen (Dienst-)Haftpflichtversicherung notwendig.

Weiterer Versicherungstipp: Hausratversicherung

Bei vielen Versicherern ist eine eigene Hausratversicherung nötig, sobald das studierende Kind in einem eigenen Haushalt lebt. Bei der VHV gilt jedoch eine Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium mit eigener Wohnung – auch im Ausland! Sogar das nachts auf offener Straße geklaute gutgesicherte Fahrrad ist durch die bei der VHV fehlende Nachtzeitklausel abgesichert. Nur in WGs wird kein Versicherungsschutz gewährt.

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