Tierhalter­haft­pflicht

Wenn Bello mal Quatsch macht

Die richtige Versicherung für Hundehalter

Ausgedehnte Spaziergänge, freudiges Wedeln mit der Rute und ein treuer Freund, der auf dem Sofa die kalten Füße wärmt: Viele, die sich dazu entschließen, einen Hund anzuschaffen, hoffen auf viele Freuden. Neben diesen warten aber auch die ein oder andere Pflicht und diverse Überraschungen auf den Hundefreund: Angekaute Möbelstücke können genauso vorkommen wie verletzte Mitmenschen. In den wenigsten Fällen sind die Schäden vom Tier beabsichtigt, sondern aus Tollpatschigkeit oder Instinkt heraus einfach schnell passiert – und müssen teuer bezahlt werden.

Der tut doch nichts...oder?

Manchmal beißen sogar Hunde, die bellen, und gerade tollpatschige Welpen verhalten sich im ersten Lebensjahr oft wie ihre tierischen Kollegen – die Elefanten im Porzellanladen. Passiert dem Welpen zum Beispiel ein Missgeschick auf das Designersofa der Schwester oder knabbert er ein Computerkabel an, kommen schnell Schäden im dreistelligen Bereich zusammen. Am häufigsten verletzen Hunde Artgenossen – das kann schon beim Herumtoben passieren. Sollte ein Mensch oder ein anderes Tier verletzt werden, wird es richtig teuer! Denn: Wenn der eigentlich so treue Begleiter beispielsweise einen Passanten beißt, wird Schmerzensgeld fällig – und im Ernstfall können auf den Tierhalter sogar Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich zukommen, wenn er für Therapiekosten und dauerhafte Rentenzahlungen aufkommen muss.

Gut zu wissen: Tierhalter haftet im Schadenfall 
Da Verordnungen zur Tierhaltung auf Länderebene geregelt werden, ist der Gesetzesdschungel riesig. Eines steht aber mit dem Artikel 833 im BGB bundesweit fest: Wenn ein Tier einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt, haftet der Tierhalter.

 

Immer sinnvoll: Tierhalterhaftpflicht

Trotz des hohen Risikos ist eine Tierhalterhaftpflicht nicht überall in Deutschland vorgeschrieben – jedoch überall sinnvoll. Mehr als ein Viertel aller Hunde sind allerdings nicht versichert, und Besitzer bleiben auf potentiellen Schadenzahlungen sitzen. Auch der wohlerzogenste Vierbeiner kann Schäden verursachen, deren Kosten die Beitragszahlungen einer Versicherung bei weitem übersteigen! 

Wichtig: Pflichten, die Sie als Hundehalter kennen sollten!
An Regeln und Gesetze müssen Sie sich natürlich auch trotz guter Absicherung halten. Beachten Sie daher Folgendes:

1. Erkundigen Sie sich, ob, wo und zu welcher Zeit in Ihrer Gemeinde Leinenzwang gilt. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden! 

2. Wird Ihr Tier in Menschenmengen unruhig, setzen Sie es dem Stress nicht aus. Wenn es nicht anders geht, statten Sie es besonders in Bussen und Bahnen mit einem Maulkorb aus. Achten Sie dabei darauf, dass das Tier ganz normal atmen, hecheln und trinken kann.

3. Gemeinden können sogar eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Bereichen festlegen. Erkundigen Sie sich, welche Regelungen für Ihre Hunderasse in der jeweiligen Umgebung gelten. Vielerorts müssen Listenhunde – also als besonders gefährlich eingestufte Rassen –  ohne positiven Wesenstest dauerhaft an der Leine geführt und mit Maulkorb ausgestattet werden. 

4. Informieren Sie sich auch vor Reisen zum Beispiel beim zuständigen Tourismusbüro über Pflichten und entsprechende Regelungen.

 

Mit der Tierhalterhaftpflicht der VHV auf der sicheren Seite

Wenn Sie allen Pflichten nachkommen und dennoch etwas passiert, sind Sie mit KLASSIK-GARANT, der Hundehaftpflicht der VHV, optimal abgesichert. Das Gute: Die VHV leistet auch, wenn Ihr Bruder mal das Gassi gehen übernimmt. Da der tierische beste Freund überall mit hin möchte, gilt der Versicherungsschutz natürlich auch beim Sommerurlaub – auch außerhalb von Europa.

Außerdem im Leistungsspektrum von KLASSIK-GARANT enthalten:

  • 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Wohnräumen bis 1.000.000 Euro und fremden Sachen und Mobiliar bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Beitragsfreie Mitversicherung von Welpen im ersten Lebensjahr

So können Sie Ihren Hund guten Gewissens auch mal an der langen Leine laufen lassen.