Tierhalter­haft­pflicht

Bei Fuß: Pflichten und Sicherheit für Tierhalter

Bei übermütigen Hunden und tollpatschigen Fohlen auf das richtige Pferd setzen.

Niedliche Knopfaugen, weiches Fell, freudiges Wedeln mit der Rute: Die Freude nach dem Tierkauf ist riesig – zu Recht! Wer kann schon einem süßen Vierbeiner widerstehen? Doch kennen Sie auch Ihre Pflichten? Was passiert, wenn Ihr Hund beim Gassi gehen einen anderen Hund beißt? Oder Ihr Pferd bei der ersten Autofahrt gegen den geliehenen Anhänger austritt? Wir klären auf, damit Sie im Schadenfall optimal abgesichert sind.

Der tut doch nichts...oder?

Vertrauen in das neue Familienmitglied ist gut, hilft aber leider nicht, wenn aus Waldi doch mal Brutus wird und etwas passiert. Manchmal beißen sogar Hunde, die bellen, und gerade tollpatschige Welpen oder Fohlen verhalten sich im ersten Lebensjahr oft wie ihre tierischen Kollegen – die Elefanten im Porzellanladen. Passiert dem Welpen zum Beispiel ein Missgeschick auf das Designersofa der Schwester oder knabbert er ein Computerkabel an, kommen schnell Schäden im dreistelligen Bereich zusammen. Sollte aber sogar ein Mensch oder ein anderes Tier verletzt werden, wird es richtig teuer! Denn: Wenn der eigentlich so treue Begleiter beispielsweise einen Passanten beißt, wird Schmerzensgeld fällig – bei einem Hundebiss mit anschließender Nasenverletzung können so Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich auf den Tierhalter zukommen.

Tierhalter haftet im Schadenfall
Da Verordnungen zur Tierhaltung auf Länderebene geregelt werden, ist der Gesetzesdschungel riesig. Eines steht aber mit dem Artikel 833 im BGB bundesweit fest: Wenn ein Tier einem anderen Tier oder Menschen Schaden zufügt, haftet der Tierhalter.

Immer sinnvoll: Tierhalterhaftpflicht

Trotz des hohen Risikos ist eine Tierhalterhaftpflicht nicht überall in Deutschland vorgeschrieben – jedoch überall sinnvoll. Von den 7 Millionen Hunden in Deutschland sind 30 Prozent allerdings nicht versichert, und Besitzer bleiben auf potentiellen Schadenzahlungen sitzen. Unter Pferdehaltern hat sogar nur jeder Dritte eine entsprechende Haftpflichtversicherung – und das, obwohl laut Statistik alle 14 Minuten ein Mensch durch ein Pferd verletzt wird!

Wichtig: Pflichten, die Sie als Hundehalter kennen sollten!

An Regeln und Gesetze müssen Sie sich natürlich auch trotz guter Absicherung halten. Beachten Sie daher Folgendes:

  • Erkundigen Sie sich, ob und wo und zu welcher Zeit in Ihrer Gemeinde Leinenzwang gilt. Verstöße können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden!
  • Wird Ihr Tier in Menschenmengen unruhig, setzen Sie es dem Stress nicht aus. Wenn es nicht anders geht, statten Sie es besonders in Bussen und Bahnen mit einem Maulkorb aus. Achten Sie dabei darauf, dass das Tier ganz normal atmen, hecheln und trinken kann. Gemeinden können sogar eine Maulkorbpflicht in öffentlichen Bereichen festlegen.
  • Erkundigen Sie sich, welche Regelungen für Ihre Hunderasse in der jeweiligen Umgebung gelten. Vielerorts müssen Listenhunde – also als besonders gefährlich eingestufte Rassen –  ohne positiven Wesenstest dauerhaft an der Leine geführt und mit Maulkorb ausgestattet werden.
  • Informieren Sie sich auch vor Reisen zum Beispiel beim zuständigen Tourismusbüro über Pflichten und entsprechende Regelungen.

Das beste Pferd im Stall: Die Tierhalter­haft­pflicht der VHV

Wenn Sie allen Pflichten nachkommen und dennoch etwas passiert, sind Sie mit KLASSIK-GARANT, der Hunde- und Pferdehaftpflicht der VHV, optimal abgesichert.

Die VHV leistet auch, wenn Ihr Bruder mal das Gassi gehen übernimmt oder Ihre Mutter Ihr Pferd ausreitet. Da der tierische beste Freund überall mit hin möchte, gilt der Versicherungsschutz natürlich auch beim Sommerurlaub – auch außerhalb von Europa.
Außerdem im Leistungsspektrum von KLASSIK-GARANT enthalten:

  • 5 oder 10 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mietsachschäden an Wohnräumen bis 1.000.000 Euro und fremden Sachen und Mobiliar bis 10.000 Euro (150 Euro Selbstbehalt)
  • Beitragsfreie Mitversicherung der Welpen und Fohlen (sofern das Muttertier bei der VHV versichert ist) im ersten Lebensjahr

So können Sie Ihren Hund guten Gewissens auch mal an der langen Leine laufen lassen.

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